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   BGH, 31.05.2022 - 6 StR 128/22   

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BGH, 31.05.2022 - 6 StR 128/22 (https://dejure.org/2022,17149)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2022 - 6 StR 128/22 (https://dejure.org/2022,17149)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2022 - 6 StR 128/22 (https://dejure.org/2022,17149)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 29a Abs. 2 BtMG, § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO, § 56c StGB, § 67b Abs. 1 Satz 2 StGB, § 64 StGB, § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; BtMG § 29a Abs. 2
    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 48
  • StV 2023, 457
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11

    Entscheidung über die Vollstreckung von jeweils aussetzungsfähigen

    Auszug aus BGH, 31.05.2022 - 6 StR 128/22
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind im Urteil aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen zur Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2011 - 4 StR 283/11 mwN; vom 6. März 2012 - 1 StR 50/12; MüKo-StPO/Wenske, 2016, § 267 Rn. 401 f. mwN).
  • BGH, 10.09.2014 - 5 StR 383/14

    Lückenhafte Strafzumessungserwägungen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 31.05.2022 - 6 StR 128/22
    Entfällt aber die auch beim Besitz von Betäubungsmitteln stets bestehende - strafbegründende (vgl. Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 993; Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 1319) - abstrakte Gefahr für die Allgemeinheit durch eine Weitergabe, ist dies - ebenso wie beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14; vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146) - schon bei der Strafrahmenwahl regelmäßig zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 7. März 2017 - 2 Rv 31/17, NJW spezial 2017, 665; Maier in Weber/Kornprobst/Maier, aaO, Vor § 29 Rn. 823).
  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19

    Urteilsgründe (Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der

    Auszug aus BGH, 31.05.2022 - 6 StR 128/22
    Entfällt aber die auch beim Besitz von Betäubungsmitteln stets bestehende - strafbegründende (vgl. Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 993; Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 1319) - abstrakte Gefahr für die Allgemeinheit durch eine Weitergabe, ist dies - ebenso wie beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14; vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146) - schon bei der Strafrahmenwahl regelmäßig zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 7. März 2017 - 2 Rv 31/17, NJW spezial 2017, 665; Maier in Weber/Kornprobst/Maier, aaO, Vor § 29 Rn. 823).
  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 50/12

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 31.05.2022 - 6 StR 128/22
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind im Urteil aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen zur Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2011 - 4 StR 283/11 mwN; vom 6. März 2012 - 1 StR 50/12; MüKo-StPO/Wenske, 2016, § 267 Rn. 401 f. mwN).
  • OLG Naumburg, 07.03.2017 - 2 Rv 31/17

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Strafmilderung bei Sicherstellung der

    Auszug aus BGH, 31.05.2022 - 6 StR 128/22
    Entfällt aber die auch beim Besitz von Betäubungsmitteln stets bestehende - strafbegründende (vgl. Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 993; Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 1319) - abstrakte Gefahr für die Allgemeinheit durch eine Weitergabe, ist dies - ebenso wie beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14; vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146) - schon bei der Strafrahmenwahl regelmäßig zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 7. März 2017 - 2 Rv 31/17, NJW spezial 2017, 665; Maier in Weber/Kornprobst/Maier, aaO, Vor § 29 Rn. 823).
  • BGH, 19.01.1990 - 2 StR 588/89

    Aufhebung des Strafausspruchs nach Einlegung der Revision

    Auszug aus BGH, 31.05.2022 - 6 StR 128/22
    Entfällt aber die auch beim Besitz von Betäubungsmitteln stets bestehende - strafbegründende (vgl. Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 993; Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 1319) - abstrakte Gefahr für die Allgemeinheit durch eine Weitergabe, ist dies - ebenso wie beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14; vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146) - schon bei der Strafrahmenwahl regelmäßig zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 7. März 2017 - 2 Rv 31/17, NJW spezial 2017, 665; Maier in Weber/Kornprobst/Maier, aaO, Vor § 29 Rn. 823).
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 338/22

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Angabe einer bestimmten Beweistatsache und die für

    Denn das Landgericht hat den strafmildernden Umstand unerörtert gelassen, dass der überwiegende Teil der vom Angeklagten im Fall 26 verwahrten Betäubungsmittel sichergestellt werden konnte (vgl. zum Besitz von Betäubungsmitteln BGH, Beschluss vom 31. Mai 2022 - 6 StR 128/22, NStZ 2023, 48).
  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 98/23

    Strafaussetzung (revisionsgerichtliche Kontrolle, Mitteilung der maßgebenden

    Die Urteilsgründe legen indes nahe, dass sich der seit mehreren Jahren suchtkranke und in dieser Sache nicht inhaftierte Angeklagte seit der abgeurteilten Tat, also etwa zwei Jahre, straffrei geführt und bereit sowie in der Lage gezeigt hat, in krisenhaften Situationen ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (UA S. 11; vgl. bereits BGH, Beschluss vom 31. Mai 2022 - 6 StR 128/22, NStZ 2023, 48).
  • BGH, 19.09.2023 - 6 StR 295/23

    Amphetamin als eine "Droge mittlerer Gefährlichkeit" hinsichtlich Strafzumessung

    Entfällt aber die auch beim Besitz von Betäubungsmitteln stets bestehende abstrakte Gefahr für die Allgemeinheit durch eine Weitergabe, ist dies regelmäßig zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 6 StR 128/22, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 47; Urteil vom 14. Dezember 2022 - 6 StR 338/22).
  • BayObLG, 05.07.2023 - 202 StRR 49/23

    Prüfungsanforderungen für das Vorliegen besonderer Umstände bei Aussetzung einer

    Dies ist umso beachtlicher, als die Berufungskammer ebenfalls nicht in den Blick genommen hat, dass die Angeklagte nicht nur nicht vorbestraft war, sondern sich auch nach Begehung der verfahrensgegenständlichen Tat, mithin seit mehr als 10 Jahren, straffrei geführt hat (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 31.05.2022 - 6 StR 128/22 = NStZ 2023, 48 = BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 47 = StV 2023, 457; 22.03.2023 - 6 StR 98/23 bei juris = BeckRS 2023, 13827).
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   BGH, 12.07.2022 - 6 StR 128/22   

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BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 6 StR 128/22 (https://dejure.org/2022,19313)
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