Rechtsprechung
BGH, 30.07.2020 - 6 StR 191/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,22258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zu Strafzumessungserwägungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.10.1991 - 2 StR 457/91
Verlieren der Wirkung eines in ein anderes Urteil einbezogenen Urteils im …
Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 6 StR 191/20
Seine Ausführungen zur Strafzumessung beziehen sich aber lediglich auf die neu abzuurteilende Tat; dies lässt besorgen, dass es nicht wie erforderlich die Gesamtheit der Straftaten neu gewertet und zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90; Beschlüsse vom 23. Oktober 1991 - 2 StR 457/91, und vom 13. November 1991 - 2 StR 463/91 jeweils mwN). - BGH, 13.11.1991 - 2 StR 463/91
Voraussetzungen der Nachholung der nachträglichen Bildung einer …
Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 6 StR 191/20
Seine Ausführungen zur Strafzumessung beziehen sich aber lediglich auf die neu abzuurteilende Tat; dies lässt besorgen, dass es nicht wie erforderlich die Gesamtheit der Straftaten neu gewertet und zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90; Beschlüsse vom 23. Oktober 1991 - 2 StR 457/91, und vom 13. November 1991 - 2 StR 463/91 jeweils mwN). - BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90
Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 6 StR 191/20
Seine Ausführungen zur Strafzumessung beziehen sich aber lediglich auf die neu abzuurteilende Tat; dies lässt besorgen, dass es nicht wie erforderlich die Gesamtheit der Straftaten neu gewertet und zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90; Beschlüsse vom 23. Oktober 1991 - 2 StR 457/91, und vom 13. November 1991 - 2 StR 463/91 jeweils mwN).
- BGH, 11.01.2022 - 6 StR 591/21
Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Strafzumessung
Dies lässt besorgen, dass das Landgericht nicht - wie erforderlich - die Gesamtheit der Straftaten neu gewertet und zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539; vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683; und vom 30. Juli 2020 - 6 StR 191/20).