Rechtsprechung
BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 13 Abs. 1 StGB; § 27 Abs. 1 StGB
Begehen durch Unterlassen (keine Garantenstellung eines Wohnungsinhabers zur Verhinderung von Straftaten in seiner Wohnung); Beihilfe (Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung eines Dritten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Wertung der Kenntnis und Billigung eines Wohnungsinhabers über die Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung heraus als Beihilfehandlung
- rewis.io
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Kenntnis und Billigung des Wohnungsinhabers von Lagerung und Vertrieb von Betäubungsmitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 27
Wertung der Kenntnis und Billigung eines Wohnungsinhabers über die Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung heraus als Beihilfehandlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
BtM: Beihilfe zum Handeltreiben durch Unterlassen - Garantenstellung des Wohnungsinhabers?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Canabis-Handel in der Mietwohnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
BtMG: Lagerung und Verkauf von Drogen aus der Wohnung eines Dritten - Strafbarkeit des Wohnungsinhabers? Beihilfe? Beihilfe durch Unterlassen?
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 31.01.2020 - 651 Js 17750/18
- BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 17
- StV 2021, 423
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.11.2011 - 2 StR 348/11
Beteiligung am unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Garantenstellung …
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20
Ohne eine irgendwie geartete, die Handelstätigkeit objektiv fördernde Unterstützungshandlung erfüllt es nicht die Voraussetzungen einer strafbaren Beihilfe, dass der Wohnungsinhaber die Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung heraus kennt und billigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15, StraFo 2016, 215; vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58); eine solche Unterstützungshandlung der Angeklagten lässt sich jedoch den Urteilsgründen auch in ihrer Gesamtheit nicht entnehmen. - BGH, 16.02.2016 - 4 StR 459/15
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20
Ohne eine irgendwie geartete, die Handelstätigkeit objektiv fördernde Unterstützungshandlung erfüllt es nicht die Voraussetzungen einer strafbaren Beihilfe, dass der Wohnungsinhaber die Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung heraus kennt und billigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15, StraFo 2016, 215; vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58); eine solche Unterstützungshandlung der Angeklagten lässt sich jedoch den Urteilsgründen auch in ihrer Gesamtheit nicht entnehmen. - BGH, 30.09.2009 - 2 StR 329/09
Voraussetzungen für die Garantenstellung eines Wohnungsbesitzes (unerlaubtes …
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20
Mangels Garantenstellung der Angeklagten als Wohnungsinhaberin scheidet auch eine Strafbarkeit wegen Beihilfe durch Unterlassen aus, denn ein Wohnungsinhaber hat grundsätzlich nicht rechtlich dafür einzustehen, dass in seinen Räumen durch andere Personen keine Straftaten begangen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, NStZ 2014, 164; Beschluss vom 30. September 2009 - 2 StR 329/09, NStZ 2010, 221). - BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (zur …
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20
Mangels Garantenstellung der Angeklagten als Wohnungsinhaberin scheidet auch eine Strafbarkeit wegen Beihilfe durch Unterlassen aus, denn ein Wohnungsinhaber hat grundsätzlich nicht rechtlich dafür einzustehen, dass in seinen Räumen durch andere Personen keine Straftaten begangen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, NStZ 2014, 164; Beschluss vom 30. September 2009 - 2 StR 329/09, NStZ 2010, 221).
- BGH, 08.12.2022 - 5 StR 351/22
Billigung der kurzzeitigen Lagerung von Betäubungsmitteln in der Wohnung des …
Das Landgericht ist rechtlich zutreffend davon ausgegangen, dass allein die Kenntnis und Billigung der Lagerung von Betäubungsmitteln in der Wohnung ohne eine irgendwie geartete, die Handelstätigkeit objektiv fördernde Unterstützungshandlung nicht die Voraussetzungen der strafbaren Beihilfe erfüllt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 6 StR 227/20 Rn. 3, StV 2021, 423).Denn ein Wohnungsinhaber hat grundsätzlich nicht die Rechtspflicht, gegen ein von ihm bemerktes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Dritte in seiner Wohnung einzuschreiten (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 445/20 Rn. 48; Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 6 StR 227/20 Rn. 5, StV 2021, 423).
- LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an …
Noch nicht einmal eine strafbare Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitten begeht der Wohnungsinhaber, der Kenntnis von der Lagerung, Aufbereitung oder des Vertriebs von Betäubungsmitteln in seiner Wohnung durch einen Mitbewohner hat und dies billigt; es fehlt an einer Garantenstellung (BGH, Beschluss vom 21.10.2020 - 6 StR 227/20).