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   BGH, 14.07.2021 - 6 StR 303/21   

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https://dejure.org/2021,32406
BGH, 14.07.2021 - 6 StR 303/21 (https://dejure.org/2021,32406)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2021 - 6 StR 303/21 (https://dejure.org/2021,32406)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2021 - 6 StR 303/21 (https://dejure.org/2021,32406)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafurteil: Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse molekulargenetischer Vergleichsgutachten bei DNA-Mischspuren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung ; Untersuchung von DNA Mischspuren; Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung; Untersuchung von DNA Mischspuren; Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 369 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 183/20

    Strafverfahren: Darstellung der DNA-Analyse der Hauptkomponente einer Mischspur

    Auszug aus BGH, 14.07.2021 - 6 StR 303/21
    Bei einer Mischspur, in der eine Hauptkomponente erkennbar ist, genügt ausnahmsweise die Mitteilung des Ergebnisses der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung in numerischer Form, wenn die Peakhöhen von Hauptkomponente zu Nebenkomponente durchgängig bei allen heterozygoten DNA-Systemen im Verhältnis 4 : 1 stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20 und 6 StR 211/20).
  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 99/20

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 14.07.2021 - 6 StR 303/21
    Eine Einziehung als Tatmittel gemäß § 74 Abs. 1 StGB kommt nach den bisherigen Feststellungen nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 99/20; Weber, BtMG 5. Aufl. § 33 Rn. 322).
  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darstellung der Ergebnisse

    Auszug aus BGH, 14.07.2021 - 6 StR 303/21
    Bei DNA-Mischspuren muss grundsätzlich mitgeteilt werden, wie viele DNA-Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen mit den DNA-Merkmalen des Angeklagten ergaben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19 und vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350).
  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 211/20

    Anforderungen an die Darstellung von DNA-Gutachten eines Sachverständigen bei

    Auszug aus BGH, 14.07.2021 - 6 StR 303/21
    Bei einer Mischspur, in der eine Hauptkomponente erkennbar ist, genügt ausnahmsweise die Mitteilung des Ergebnisses der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung in numerischer Form, wenn die Peakhöhen von Hauptkomponente zu Nebenkomponente durchgängig bei allen heterozygoten DNA-Systemen im Verhältnis 4 : 1 stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20 und 6 StR 211/20).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 419/19

    Anforderungen an die Darstellung der Gutachtenergebnisse zu DNA-Mischspuren

    Auszug aus BGH, 14.07.2021 - 6 StR 303/21
    Bei DNA-Mischspuren muss grundsätzlich mitgeteilt werden, wie viele DNA-Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen mit den DNA-Merkmalen des Angeklagten ergaben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19 und vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350).
  • BGH, 13.02.2024 - 4 StR 353/23

    Revision wegen durchgreifender Darstellungsmängel bei der Beweiswürdigung des

    Während bei Einzelspuren jedenfalls das Gutachtenergebnis in Form einer numerischen biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage mitgeteilt werden muss, ist bei Mischspuren grundsätzlich darzulegen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; Beschluss vom 9. November 2021 - 4 StR 262/21; Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 217/21; Beschluss vom 12. August 2021 - 2 StR 325/20; Beschluss vom 14. Juli 2021 - 6 StR 303/21; Henke, NStZ 2023, 13, 15 f. jeweils mwN).
  • BGH, 20.01.2022 - 5 StR 410/21

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei DNA-Mischspuren

    Insoweit gilt: Während bei Einzelspuren jedenfalls das Gutachtenergebnis in Form einer numerischen biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage mitgeteilt werden muss, ist bei Mischspuren hingegen grundsätzlich darzulegen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; vom 9. November 2021 - 4 StR 262/21; vom 18. August 2021 - 5 StR 217/21; vom 12. August 2021 - 2 StR 325/20; vom 14. Juli 2021 - 6 StR 303/21, jeweils mwN).
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