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   BGH, 24.02.2021 - 6 StR 421/20   

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BGH, 24.02.2021 - 6 StR 421/20 (https://dejure.org/2021,4992)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2021 - 6 StR 421/20 (https://dejure.org/2021,4992)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 (https://dejure.org/2021,4992)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Anhörungsrüge hinsichtlich Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen fehlender Begründung des Verwerfungsbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 356a
    Zurückweisung der Anhörungsrüge hinsichtlich Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen fehlender Begründung des Verwerfungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.03.2018 - 1 StR 461/17

    Anhörungsrüge (keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Verwerfung

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 421/20
    Aus dem Umstand, dass er die Verwerfung der Revision nicht begründet hat, kann nicht auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - 1 StR 461/17 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14

    Unbegründete Anhörungsrüge; Begründungspflicht für letztinstanzliche

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 421/20
    Die Vorschrift des § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses vor (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 09.01.2024 - 6 StR 332/23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des Verwerfungsbeschlusses vor; das gilt auch dann, wenn eine Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts abgegeben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN).
  • BGH, 12.12.2023 - 6 StR 431/23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des Verwerfungsbeschlusses vor; das gilt auch dann, wenn eine Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts abgegeben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN).
  • BGH, 28.11.2023 - 6 StR 313/23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des Verwerfungsbeschlusses vor; das gilt auch dann, wenn eine Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts abgegeben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN).
  • BGH, 23.08.2023 - 6 StR 256/22

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Bandenmäßiges Handeltreiben mit

    Aus dem Umstand, dass der Senat in seinen ergänzenden Ausführungen zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts nicht auf sämtliches Vorbringen der Revision eingegangen ist, kann nicht auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN).
  • BGH, 12.07.2022 - 6 StR 215/22

    Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet

    Aus dem Umstand, dass der Senat in seinen ergänzenden Ausführungen zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts nicht auf sämtliches Vorbringen der Revision eingegangen ist, kann nicht auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN).
  • BGH, 06.09.2022 - 6 StR 267/22

    Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet

    § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des Verwerfungsbeschlusses vor; das gilt auch dann, wenn eine Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts abgegeben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN).
  • BGH, 17.05.2022 - 6 StR 103/22

    Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet

    Aus dem Umstand, dass er die Verwerfung der Revision nicht begründet hat, kann nicht auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN).
  • BGH, 20.04.2021 - 6 StR 364/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet

    Aus dem Umstand, dass er die Verwerfung der Revision nicht begründet hat, kann nicht auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN).
  • BGH, 31.05.2022 - 6 StR 84/22

    Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet

    Ferner kann aus dem Umstand, dass er die Verwerfung der Revision nicht begründet hat, nicht auf eine Gehörsverletzung geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2021 - 6 StR 421/20   

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BGH, 27.01.2021 - 6 StR 421/20 (https://dejure.org/2021,2873)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2021 - 6 StR 421/20 (https://dejure.org/2021,2873)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - 6 StR 421/20 (https://dejure.org/2021,2873)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • HRR Strafrecht (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Durchfuhr von Betäubungsmitteln - ja, gibt’s denn sowas?

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Verfahrensgang

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