Rechtsprechung
BGH, 24.02.2021 - 6 StR 421/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 34 StPO; § 356a StPO; 349 Abs. 2 StPO
Unbegründetheit der Anhörungsrüge (keine Begründungspflicht für mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Anhörungsrüge hinsichtlich Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen fehlender Begründung des Verwerfungsbeschlusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 356a
Zurückweisung der Anhörungsrüge hinsichtlich Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen fehlender Begründung des Verwerfungsbeschlusses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 05.06.2020 - 18 KLs 51/20
- LG Rostock, 05.06.2020 - 437 Js 26132/19
- BGH, 27.01.2021 - 6 StR 421/20
- BGH, 24.02.2021 - 6 StR 421/20
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.03.2018 - 1 StR 461/17
Anhörungsrüge (keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Verwerfung …
Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 421/20
Aus dem Umstand, dass er die Verwerfung der Revision nicht begründet hat, kann nicht auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - 1 StR 461/17 Rn. 8 mwN). - BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14
Unbegründete Anhörungsrüge; Begründungspflicht für letztinstanzliche …
Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 421/20
Die Vorschrift des § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses vor (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14 Rn. 5 mwN).
- BGH, 09.01.2024 - 6 StR 332/23
Zurückweisung der Anhörungsrüge
§ 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des Verwerfungsbeschlusses vor; das gilt auch dann, wenn eine Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts abgegeben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN). - BGH, 12.12.2023 - 6 StR 431/23
Zurückweisung der Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs
§ 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des Verwerfungsbeschlusses vor; das gilt auch dann, wenn eine Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts abgegeben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN). - BGH, 28.11.2023 - 6 StR 313/23
Zurückweisung der Anhörungsrüge
§ 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des Verwerfungsbeschlusses vor; das gilt auch dann, wenn eine Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts abgegeben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN).
- BGH, 23.08.2023 - 6 StR 256/22
Zurückweisung der Anhörungsrüge; Bandenmäßiges Handeltreiben mit …
Aus dem Umstand, dass der Senat in seinen ergänzenden Ausführungen zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts nicht auf sämtliches Vorbringen der Revision eingegangen ist, kann nicht auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN). - BGH, 12.07.2022 - 6 StR 215/22
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet
Aus dem Umstand, dass der Senat in seinen ergänzenden Ausführungen zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts nicht auf sämtliches Vorbringen der Revision eingegangen ist, kann nicht auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN). - BGH, 06.09.2022 - 6 StR 267/22
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet
§ 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des Verwerfungsbeschlusses vor; das gilt auch dann, wenn eine Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts abgegeben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN). - BGH, 17.05.2022 - 6 StR 103/22
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet
Aus dem Umstand, dass er die Verwerfung der Revision nicht begründet hat, kann nicht auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN). - BGH, 20.04.2021 - 6 StR 364/20
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet
Aus dem Umstand, dass er die Verwerfung der Revision nicht begründet hat, kann nicht auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN). - BGH, 31.05.2022 - 6 StR 84/22
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet
Ferner kann aus dem Umstand, dass er die Verwerfung der Revision nicht begründet hat, nicht auf eine Gehörsverletzung geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 421/20 mwN).
Rechtsprechung
BGH, 27.01.2021 - 6 StR 421/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts als unbegründet
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- HRR Strafrecht (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Durchfuhr von Betäubungsmitteln - ja, gibt’s denn sowas?
Verfahrensgang
- LG Rostock, 05.06.2020 - 18 KLs 51/20
- LG Rostock, 05.06.2020 - 437 Js 26132/19
- BGH, 27.01.2021 - 6 StR 421/20
- BGH, 24.02.2021 - 6 StR 421/20