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LG Verden, 09.09.2016 - 6 T 110/16 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZVG § 83 Nr. 1, §§ 84, 128
Versagung des Zuschlags wegen nachträglicher Unrichtigkeit des geringsten Gebots - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Genehmigung ist durch öffentliche Urkunde nachzuweisen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nienburg, 15.06.2016 - 5 K 3/15
- LG Verden, 09.09.2016 - 6 T 110/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Minden, 25.10.2013 - 5 K 34/12
Auszug aus LG Verden, 09.09.2016 - 6 T 110/16
Der Genehmigung des Schuldners gemäß § 84 ZVG bedürfe es ausnahmsweise nicht, da die Sicherungshypothek Abteilung III Nr. 7 aus dem Verfahren 5 K 34/12 in das Grundbuch eingetragen worden sei, weil der Schuldner als Ersteher den Erlös im Versteigerungstermin nicht bezahlt habe (Bl. 271 Bd. I d. A.).