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   LG Köln, 27.12.2000 - 6 T 337/00   

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https://dejure.org/2000,44652
LG Köln, 27.12.2000 - 6 T 337/00 (https://dejure.org/2000,44652)
LG Köln, Entscheidung vom 27.12.2000 - 6 T 337/00 (https://dejure.org/2000,44652)
LG Köln, Entscheidung vom 27. Dezember 2000 - 6 T 337/00 (https://dejure.org/2000,44652)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 63/01

    Berichtigungsbeschwerde

    Auf die mit Schriftsatz vom 17. Juli 2000 von den Beteiligten zu 2) und 3) gegen die Pflegschaftsanordnungen des Amtsgerichts Gummersbach eingelegten Beschwerden hat das Landgericht Köln mit Beschluß vom 27. Dezember 2000, 6 T 337-340/00, die Anordnungsbeschlüsse des Amtsgerichts Gummersbach aufgehoben.

    Dabei kann es dahinstehen, ob die Beteiligten, wie sie geltend machen, die gemäß § 20 FGG notwendige Berechtigung für die Einlegung der Beschwerde in den vor dem Landgericht (6 T 337-340/00) gegen die Anordnung der Abwesenheits-pflegschaft und den vormundschaftlichen Genehmigungen geführten Verfahren besitzen oder ob die vom 16. Senat in dem Beschluß vom 6. Juni 2001 (16 Wx 8/2001) vertretene Auffassung zutrifft.

    Die von der Abwesenheitspflegerin getätigten Geschäfte, die Einräumung einer Grunddienstbarkeit und die Veräußerung des Grundbesitzes, bleiben wirksam, gleichwohl die Bestellungen und vormundschaftlichen Genehmigungen später durch den Beschluß des Landgerichts Köln vom 27. Dezember 2000, 6 T 337-340/00, aufgehoben worden sind.

  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 69/01

    Grundbesitz; Pflegschaftsanordnung; Eintragung einer Grunddienstbarkeit;

    Auf die mit Schriftsatz vom 17. Juli 2000 von den Beteiligten zu 2) und 3) gegen die Pflegschaftsanordnungen des Amtsgerichts Gummersbach eingelegten Beschwerden hat das Landgericht Köln mit Beschluß vom 27. Dezember 2000, 6 T 337-340/00, die Anordnungsbeschlüsse des Amtsgerichts Gummersbach aufgehoben.

    Dabei kann es dahinstehen, ob die Beteiligten, wie sie geltend machen, die gemäß § 20 FGG notwendige Berechtigung für die Einlegung der Beschwerde in den vor dem Landgericht (6 T 337-340/00) gegen die Anordnung der Abwesenheits-pflegschaft und den vormundschaftlichen Genehmigungen geführten Verfahren besitzen oder ob die vom 16. Senat in dem Beschluß vom 6. Juni 2001 (16 Wx 8/2001) vertretene Auffassung zutrifft.

    Die von der Abwesenheitspflegerin getätigten Geschäfte, die Einräumung einer Grunddienstbarkeit und die Veräußerung des Grundbesitzes, bleiben wirksam, gleichwohl die Bestellungen und vormundschaftlichen Genehmigungen später durch den Beschluß des Landgerichts Köln vom 27. Dezember 2000, 6 T 337-340/00, aufgehoben worden sind.

  • OLG Köln, 07.07.2003 - 16 Wx 8/01

    Pflegerbestellung für einen ausländischen Staatsbürger

    1) Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.12.2000 - 6 T 337-340/00 wird, soweit sie sich gegen die Aufhebung der Pflegschaftsanordnungen richtet, als unzulässig verworfen.

    2) Soweit sich ihre weitere Beschwerde gegen die Aufhebung der vormundschaftlichen Genehmigungen richtet, wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.12.2000 - 6 T 337-340/00 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch wegen der Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens an das Landgericht zurückverwiesen.

  • OLG Köln, 06.06.2001 - 16 Wx 8/01

    Weitere Beschwerde im Verfahren zur Anfechtung einer nicht mehr abänderbaren

    1) Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 5) gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.12.2000 - 6 T 337-440/00 - wird als unzulässig verworfen.
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