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   LG Wuppertal, 22.09.2008 - 6 T 610/08   

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https://dejure.org/2008,23053
LG Wuppertal, 22.09.2008 - 6 T 610/08 (https://dejure.org/2008,23053)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 22.09.2008 - 6 T 610/08 (https://dejure.org/2008,23053)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 22. September 2008 - 6 T 610/08 (https://dejure.org/2008,23053)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klauselerteilung im Zwangsversteigerungsverfahren; Anforderungen an eine zulässige Klauselerteilung; Erforderlichkeit einer Ergänzung in der Vollstreckungsklausel im Verhältnis zum Zuschlagsbeschluss hinsichtlich der zu vollstreckenden Forderung unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Remscheid - 11 K 124/03
  • LG Wuppertal, 22.09.2008 - 6 T 610/08

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2009, 166
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Zweibrücken, 10.09.2004 - 4 T 154/04

    Zwangsversteigerung: Verzinsung des Bargebots bei Forderungsübertragung

    Auszug aus LG Wuppertal, 22.09.2008 - 6 T 610/08
    Dieses entspricht der vorwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, der sich die Kammer anschließt (vgl. LG Kempten und LG Berlin, Rechtspfleger 2001, 192; LG Augsburg, Rechtspfleger 2002, 374; LG Cottbus, Rechtspfleger 2003, 256; anderer Auffassung: LG Zweibrücken, Beschluss vom 10. September 2004, 4 T 154/04, zitiert nach JURIS; Stöber, a. a. O., Ziff. 5.1 zu § 118).
  • AG Lüneburg, 04.02.2010 - 23 K 13/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Verzinsung der übertragenen Forderung gegen den

    Die nach § 766 ZPO statthafte (vgl. LG Wuppertal, Beschl. v. 22.09.2008, Az. 6 T 610/08) Erinnerung ist unbegründet.

    b) Dass die Voraussetzungen des § 286 Abs. 2 BGB tatsächlich nicht oder jedenfalls nicht eindeutig erfüllt sind, wird im Grunde auch von den Befürwortern einer Verzugsverzinsung überwiegend anerkannt, es wird jedoch zum Teil argumentiert, es bestehe eine gesetzliche Regelungslücke, die zur entsprechenden Anwendung der Regelung des § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB führe und/oder die Ablehnung des Verzugseintritts sei formalistisch (vgl. LG Wuppertal, Beschluss vom 22.09.2008, Az. 6 T 610/08; in diese Richtung gehend auch Petershagen a.a.O. S. 443 f m. w. Nw.).

  • LG Kiel, 04.05.2010 - 4 T 17/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Verzinsung der wegen Nichtzahlung des Meistgebotes

    Teilweise wird angenommen, dass die Verzinsung gemäß § 288 Abs. 1 BGB anzuordnen sei, weil der Ersteher in entsprechender Anwendung des § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Verzug gerate, wenn er das Bargebot im Verteilungstermin nicht begleiche (LG Wuppertal, Beschluss vom 22.09.2008 - 6 T 610/08 = RPfleger 2009, 166 m. w. N.).
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