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   VGH Hessen, 03.03.2006 - 6 TG 2789/05   

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VGH Hessen, 03.03.2006 - 6 TG 2789/05 (https://dejure.org/2006,31817)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.03.2006 - 6 TG 2789/05 (https://dejure.org/2006,31817)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. März 2006 - 6 TG 2789/05 (https://dejure.org/2006,31817)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirtschaftliche Betrachtungsweise bei der Auslegung von § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 Kreditwirtschaftsgesetz (KWG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 26.05.2010 - 6 A 1676/08

    Erlaubnispflicht für die Tätigkeit als Nachweismakler für Finanzinstrumente

    Die Normierung einer Erlaubnispflicht für die Tätigkeit des Nachweismaklers in Bezug auf Finanzinstrumente in § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG in der bis zum 31. Oktober 2007 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776) verstößt nicht gegen Europarecht (Aufgabe der Rechtsprechung des Senats in den Beschlüssen vom 6. Januar 2006 - 6 TG 985/05 -, ESVGH 56, 140 = ZBB 2006, 296 und vom 3. März 2006 - 6 TG 2789/05 -, ZBB 2006, 297).

    Dem Antrag gab das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main unter Hinweis auf die Entscheidungen des erkennenden Senats in den Verfahren 6 TG 2789/05 und 6 TG 985/05 mit Beschluss vom 23. Mai 2007 bezüglich der Zwangsmittel statt (Az. 1 G 5857/06).

    Zur rechtlichen Bewertung führt die Beklagte aus, die Rechtsprechung des Hess. VGH zur Anwendbarkeit des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 2. Alt. KWG a.F., die Grundlage der Beschlüsse vom 6. Januar 2006 (Az. 6 TG 985/05) und vom 3. März 2006 (Az. 6 TG 2789/05) gewesen sei, sei aus mehreren Punkten heraus unzutreffend.

    43 Die im Rahmen von Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (Beschluss vom 6. Januar 2006 - 6 TG 985/05 -, ESVGH 56, 140 = ZBB 2006, 296; Beschluss vom 3. März 2006 - 6 TG 2789/05 -, ZBB 2006, 297) noch angenommene Wahrscheinlichkeit einer Unvereinbarkeit hat sich für den im vorliegenden Verfahren zur Entscheidung stehenden Sachverhalt nicht bestätigt.

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