Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2006 - 6 Ta 119/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Folgen einer unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnung der Parteien in der Klageschrift; Auslegung einer Parteibezeichnung bei uneindeutiger Bezeichnung der Partei in der Klageschrift; Notwendigkeit der Wahrung der rechtlichen Identität; Berichtigung einer ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 319 Abs. 1
Rubrumsberichtigung bei unrichtiger Parteibezeichnung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 19.04.2006 - 6 Ca 609/06
- ArbG Koblenz, 23.05.2006 - 6 Ca 609/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2006 - 6 Ta 119/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 136/03
Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2006 - 6 Ta 119/06
Bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei angesprochen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BAG, Urteil vom 12.02.2004 - 2 AZR 136/03 - m. w. N.).