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   LAG Hessen, 20.06.1984 - 6 Ta 156/84   

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https://dejure.org/1984,4030
LAG Hessen, 20.06.1984 - 6 Ta 156/84 (https://dejure.org/1984,4030)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.06.1984 - 6 Ta 156/84 (https://dejure.org/1984,4030)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. Juni 1984 - 6 Ta 156/84 (https://dejure.org/1984,4030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; BBiG § 1
    Streitwert: Kündigung - Praktikantenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1985, 100
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Düsseldorf, 13.12.2007 - 6 Ta 641/07

    Streitwertfestsetzung bei Eingruppierungsrechtsstreit

    Nach der Gesetzesänderung des Jahres 1975, die den fünfjährigen durch einen dreijährigen Bezugszeitraum ersetzte, wurde zwar vertreten, dass die Eingruppierungsfeststellungsklage mit dem um 20 % gekürzten Betrag des dreijährigen Bezuges zu bewerten sei (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 02.01.1984 - 1 Ta 205/83 - Anwaltsblatt 1985, 100; Stahlhacke/Bader ArbGG § 12 Rdn. 41).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2008 - 1 Ta 140/08

    Gegenstandswert einer Kündigung im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses -

    Auf diese Grundsätze konnte vorliegend zurückgegriffen werden, da die Regelung des § 42 Abs. 4 Satz 1 nicht nur auf Arbeit -, sondern auch auf Ausbildungsverhältnisse Anwendung findet (vgl. BAG, Beschluss vom 22.05.1984 AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1979 noch zu § 12 Abs. 7 ArbGG; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.10.2007 - 1 Ta 217/07; Hessisches LAG, Beschluss vom 20.06.1984 - 6 Ta 156/84).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 217/07

    Zum Gegenstandswert bei der Verpflichtung zur Durchführung einer Ausbildung und

    Hinsichtlich der Ausbildungsverpflichtung der Beklagten hat das Arbeitsgericht zutreffend angenommen, dass die Verpflichtung zur Durchführung einer Ausbildung nicht höher bewertet werden kann als eine entsprechende Bestandsstreitigkeit, da ansonsten ein Wertungswiderspruch zu der Regelung des § 42 Abs. 4 GKG bestünde; diese findet nicht nur auf Arbeits-, sondern auch auf Ausbildungsverhältnisse Anwendung (vgl. BAG, Beschluss vom 22.05.1984, AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1979 [noch zur Vorgängerregelung des § 12 Abs. 7 ArbGG]; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.09.1981 - 1 Ta 130/81; Hessisches LAG, Beschluss vom 20.06.1984 - 6 Ta 156/84).
  • LAG Hamburg, 04.03.2009 - 7 Ta 1/09

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Vielzahl von personellen Einzelmaßnahmen -

    Die Beschwerdekammer folgt in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 20.5.1999 -7 Ta 9/99) der überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 25.11.1994, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.04.1988 - 5 Ta 188/87 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 6; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.1981 - 7 Ta 229/80 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 3; LAG Stuttgart, Beschluss vom 02.01.1981 -1 Ta 205/93- Anwaltsblatt 1985, 100; so wohl auch BAG; Beschluss vom 06.05.1993 -1 ABR 31/92- ohne nähere Begründung), dass der wirtschaftliche Wert bei einem entsprechenden Verfahren wegen des inneren Zusammenhangs zwischen der personellen Einzelmaßnahme und dem Zustimmungsersetzungsverfahrens unter Heranziehung der Maßstäbe des § 42 Abs. 4 S. 2 GKG zu bestimmen ist.
  • LAG Hamburg, 01.09.1995 - 7 Ta 13/95

    Anspruch auf Ersetzung der verweigerten Zustimmung zur Eingruppierung in

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  • LAG Hamm, 18.04.1985 - 8 TaBV 38/85

    Wert des Gegenstands einer anwaltlichen Tätigkeit; Zulässigkeit der Orientierung

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