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   LAG Hessen, 26.05.1995 - 6 Ta 170/95   

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https://dejure.org/1995,33553
LAG Hessen, 26.05.1995 - 6 Ta 170/95 (https://dejure.org/1995,33553)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.05.1995 - 6 Ta 170/95 (https://dejure.org/1995,33553)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. Mai 1995 - 6 Ta 170/95 (https://dejure.org/1995,33553)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Nürnberg, 11.12.2007 - 4 Ta 159/07

    Streitwert - weitere hilfsweise Kündigungen

    e) Auch die Bewertungen der Ansprüche auf tatsächliche Beschäftigung halten sich im Rahmen des Ermessens (vgl. LAG Nürnberg vom 14.06.2007 - 4 Ta 99/07 - Hessisches LAG vom 26.05.1995 - 6 Ta 170/95 - ; beide n.v.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2004 - 4 Ta 72/04

    Streitwertbemessung bei Vergleich über eine Zeugniserteilung im Rahmen eines

    Verpflichtet sich der Arbeitgeber im Rahmen des Vergleichs in einem Kündigungsschutzverfahren, dem Gekündigten ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen, so ist die Festsetzung des Wertes dieser Verpflichtung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes nicht zu beanstanden (vgl. Hessisches LAG 6 Ta 170/95, LAG Düsseldorf 7 Ta 191/82, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 17).
  • LAG Hessen, 23.04.1999 - 6 Ta 426/98

    Wertfestsetzung für Vergleich im Kündigungsrechtsstreit

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2002 - 2 Ta 531/02

    Gegenstandswert einer Freistellungsvereinbarung

    Im Gegensatz zu den vorgenannten Entscheidungen nimmt die 6. Kammer des LAG Hessen (Beschl. v. 26.05.1995, 6 Ta 170/95) und das LAG Köln (Beschl. v. 27.07.1995, 13 Ta 144/95) an, eine im Rahmen eines Vergleiches vereinbarte bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers ist in der Höhe zu bewerten, wie es der Höhe der vereinbarten Bruttovergütung für den Freistellungszeitraum entspricht.
  • LAG Hessen, 16.05.1998 - 6 Ta 430/97

    Streitwert: mehrere Kündigungen - zeitnahe Folgekündigungen

    7: Solange die fehlende Werthaltigkeit einer Ausgleichsklausel nicht belegt oder ersichtlich oder ein höherer Wert nicht erkennbar ist, ist die Bemessung des Wertes einer Ausgleichsklausel mit einem Bruttomonatsgehalt angemessen (Hess. Landesarbeitsgericht, Beschluß vom 26.05.1995 - 6 Ta 170/95 -).
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