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   LAG Düsseldorf, 06.04.2006 - 6 Ta 171/06   

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https://dejure.org/2006,73267
LAG Düsseldorf, 06.04.2006 - 6 Ta 171/06 (https://dejure.org/2006,73267)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.04.2006 - 6 Ta 171/06 (https://dejure.org/2006,73267)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. April 2006 - 6 Ta 171/06 (https://dejure.org/2006,73267)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung bei einstweiligem Rechtsschutz des Betriebsrats auf Unterlassung von Kündungen und den Abschluss von Aufhebungsverträgen bis zum Abschluss der Verhandlungen über einen Interessenausgleich

  • LAG Düsseldorf PDF
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 12 TaBV 60/05

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats vor Interessenausgleich?

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.04.2006 - 6 Ta 171/06
    Auch die Beschwerde des Betriebsrats ist durch das Landesarbeitsgericht - 12 TaBV 60/05 - durch Beschluss vom 14.12.2005 zurückgewiesen worden.
  • LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 55/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren einstweilige Verfügung Abbruch einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.04.2006 - 6 Ta 171/06
    Die Streitigkeit ist regelmäßig mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung beendet, ein Hauptsacheverfahren wird vielfach gar nicht eingeleitet oder findet nicht mehr statt (vgl. auch LAG Hamm vom 28.04.2005 - 10 TaBV 55/05 - NZA RR 2005, 435).
  • LAG Hamm, 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren einstweilige Verfügung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.04.2006 - 6 Ta 171/06
    Die Bedeutung für die Arbeitgeberseite ist dabei auch in einem auf Sicherung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats abzielenden Verfahren nicht zuletzt nach den wirtschaftlichen Auswirkungen zu beurteilen (vgl. LAG Düsseldorf vom 29.08.2005 - 17 Ta 316/05 -, LAG Hamm vom 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05 -).
  • LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05

    Beschlussverfahren, Gegenstandswerteinstweilige Verfügung auf Unterlassung einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.04.2006 - 6 Ta 171/06
    Im Hinblick auf die unterschiedliche Einschätzung in der Rechtsprechung und im Hinblick darauf, eine möglichst einheitliche Handhabung herbeizuführen unter Berücksichtigung des Einzelfalles, vermag die Kammer nicht der Rechtsprechung des LAG Hamm zu folgen, das bei derartigen Anträgen in Anlehnung an die Staffelung in § 17 KSchG für sechs Arbeitnehmer jeweils 4.000,-- EUR in Ansatz bringt, d. h. für jeden Arbeitnehmer 666, 67 EUR (vgl. auch Beschluss vom 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05 -).
  • LAG Düsseldorf, 12.02.2008 - 6 Ta 44/08

    Grundsätze zur Berechnung des Streitwertes für Beschlussverfahren um

    Andererseits muss bei der Streitwertfestsetzung der in zahlreichen Sonderbestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundtendenz des Arbeitsgerichtsprozesses Rechnung getragen werden, die Verfahrenskosten zu begrenzen (vgl. zuletzt Beschluss der Beschwerdekammer vom 02.01.2008 - 6 Ta 659/07 - Beschluss vom 25.09.2007 - 6 Ta 492/07 - sowie Beschluss vom 06.04.2006 - 6 Ta 171/06 - ).

    Die Beschwerdekammer hat schon in der Entscheidung vom 06.04.2006 - 6 Ta 171/06 - darauf hingewiesen, dass das Abstellen auf die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer außer Acht lässt, dass die Betriebsänderungsmaßnahmen in Beziehung zur Betriebsgröße gesetzt werden müssen und dass es an einem solchen Korrektiv fehlt, wenn ein starrer Wert pro Arbeitnehmer festgesetzt wird; ergänzend muss hinzugefügt werden, dass zusätzlich ein Korrektiv aufgrund der gesetzlichen Höchstgrenze des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG erfolgen muss.

    Auf jeden Fall sollte ein Sockelbetrag von 8.000 EUR zu Grunde gelegt werden (vergleiche Entscheidung der erkennenden Kammer vom 06.04.2006 - 6 Ta 171/06 -).

  • LAG Düsseldorf, 18.07.2006 - 6 Ta 386/06

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung bei Versetzung in

    Maßgeblich für die streitwertmäßige Bewertung ist dabei der Antrag und nicht etwa die Erfolgaussicht des Antrages bzw. dessen Begründetheit (vgl. Beschluss des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 29.08.2005 17 Ta 316/05 , Beschluss der erkennenden Kammer vom 06.04.2006 6 Ta 171/06 ).
  • LAG Düsseldorf, 11.01.2007 - 6 Ta 638/06

    Grundsätze der Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit

    Maßgeblich für die streitwertmäßige Bewertung ist dabei der Antrag und nicht etwa die Erfolgsaussicht des Antrages bzw. dessen Begründetheit (vgl. Beschluss des LAG Düsseldorf vom 29.08.2005 17 Ta 316/05 - Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 06.04.2006 6 Ta 171/06 und 18.07.2006 - 6 Ta 386/06 - vgl. auch LAG Hamm vom 12.09.2005 10 TaBV 72/05 - ).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2009 - 6 Ta 580/08

    Streitwert im Beschlussverfahren; Wirksamkeit einer Gesamtbetriebsvereinbarung

    Maßgeblich für die streitwertmäßige Bewertung ist dabei der Antrag und nicht etwa - entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin - die Erfolgsaussicht des Antrages bzw. dessen Begründetheit (vgl. Beschluss des LAG Düsseldorf vom 29.08.2005 - 17 Ta 316/05 - Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 06.04.2006 - 6 Ta 171/06 - und 18.07.2006 - 6 Ta 386/06 - vgl. auch LAG Hamm vom 12.09.2005 - 10 TaBV 72/05 - ).
  • LAG Düsseldorf, 13.08.2008 - 6 Ta 324/08

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im

    Maßgeblich für die streitwertmäßige Bewertung ist dabei der Antrag und nicht etwa die Erfolgsaussicht des Antrages bzw. dessen Begründetheit (vgl. Beschluss des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 29.08.2005 - 17 Ta 316/05 -, Beschluss der erkennenden Kammer vom 06.04.2006 - 6 Ta 171/06 -).
  • LAG Düsseldorf, 14.05.2008 - 6 Ta 200/08

    Streitwert bei Aufhebungsantrag des Betriebsrates hinsichtlich personeller

    Maßgeblich für die streitwertmäßige Bewertung ist dabei der Antrag und nicht etwa die Erfolgaussicht des Antrages bzw. dessen Begründetheit (vgl. Beschluss des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 29.08.2005 - 17 Ta 316/05 -, Beschluss der erkennenden Kammer vom 06.04.2006 - 6 Ta 171/06 -).
  • LAG Düsseldorf, 02.01.2008 - 6 Ta 659/07

    Anfechtung eines Spruchs der Einigungsstelle

    Maßgeblich für die streitwertmäßige Bewertung ist dabei der Antrag und nicht etwa die Erfolgsaussicht des Antrages bzw. dessen Begründetheit (vgl. Beschluss des LAG Düsseldorf vom 29.08.2005 - 17 Ta 316/05 - Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 06.04.2006 - 6 Ta 171/06 - und 18.07.2006 - 6 Ta 386/06 - vgl. auch LAG Hamm vom 12.09.2005 - 10 TaBV 72/05 - ).
  • LAG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 Ta 233/06

    Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit bei Beschlussverfahren zur

    Dabei ist allerdings auch der Grundtendenz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zu entsprechen, die Kosten zu begrenzen (vgl. LAG Düsseldorf vom 29.08.2005 - 17 Ta 316/05 - LAG Düsseldorf vom 06.04.2006 - 6 Ta 171/06 -).
  • LAG Düsseldorf, 16.05.2006 - 6 Ta 250/06

    Streitwertfestsetzung im Zusammenhang mit einem Streit über die

    Maßgeblich für die streitwertmäßige Bewertung ist dabei der Antrag und nicht etwa die Erfolgaussichten des Antrages bzw. dessen Begründetheit (vgl. Beschluss des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 29.08.2005 - 17 Ta 316/05 -, Beschluss der erkennenden Kammer vom 06.04.2006 - 6 Ta 171/06 -).
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