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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 6 Ta 180/08   

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https://dejure.org/2008,8035
LAG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 6 Ta 180/08 (https://dejure.org/2008,8035)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.10.2008 - 6 Ta 180/08 (https://dejure.org/2008,8035)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 6 Ta 180/08 (https://dejure.org/2008,8035)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderungserklärung in der Beschwerdeinstanz des Nachprüfungsverfahrens zur Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 120 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 120 Abs. 4 S. 2
    Änderungserklärung in der Beschwerdeinstanz des Nachprüfungsverfahrens zur Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 3 Ta 2/08

    Zum Umfang der Erklärungspflicht nach § 120 Abs 4 ZPO im Rahmen des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 6 Ta 180/08
    Nach der für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschlüsse vom 12.02.2008 - 3 Ta 2/08 - und vom 04.09.2008 - 3 Ta 156/08 -) fehle es für die Erklärungspflicht in § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO an deren näheren Ausgestaltung; insbesondere würde keine Verweisung auf § 117 Abs. 2 ZPO vorgenommen, wonach bei der Antragstellung neben der Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Belege beizufügen sind.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2008 - 3 Ta 156/08

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 6 Ta 180/08
    Nach der für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschlüsse vom 12.02.2008 - 3 Ta 2/08 - und vom 04.09.2008 - 3 Ta 156/08 -) fehle es für die Erklärungspflicht in § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO an deren näheren Ausgestaltung; insbesondere würde keine Verweisung auf § 117 Abs. 2 ZPO vorgenommen, wonach bei der Antragstellung neben der Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Belege beizufügen sind.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2009 - 1 Ta 17/09

    Pflichten des Prozesskostenhilfeempfängers im Nachverfahren - Anforderungen an

    Jedoch steht aufgrund dieser Gesetzesfassung fest, dass eine nochmalige Ausfüllung des Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei im Sinne von § 117 Abs. 3 ZPO nicht besteht, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO gerade nicht auf § 117 Abs. 3 ZPO verweist, sondern lediglich bestimmt, dass sich die Partei "darüber zu erklären habe," ob eine Änderung der Verhältnisse eingetreten sei (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.02.2008 - 3 Ta 2/08; Beschl. v. 04.09.2008 - 3 Ta 156/08; Beschl. v. 22.10.2008 - 6 Ta 180/08; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.10.2008 - 14 E 1158/08, zitiert nach juris; LAG Bremen, Beschl. v. 12.06.1990 - 1 Ta 68/90, BB 1990, 2196; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Prozesskostenhilfe A VI).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG RP, Beschl. v. 19.06.2007 - 2 Ta 134/07 und v. 17.01.2008 - 9 Ta 276/07) können im Rahmen des Überprüfungsverfahrens nach § 120 Abs. 4 ZPO fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisses im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht (LAG RP, Beschl v. 22.10.2008 - 6 Ta 180/08).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2009 - 1 Ta 69/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Nachholung der Angaben und Nachweise zu den

    Nach ständiger Rechtssprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Rheinlandpfalz, Beschluss vom 19.06.2007 - 2 TA 234/07 und vom 17.01.2008 - 9 Ta 276/07) können fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, da § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.10.2008 - 6 Ta 180/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 1 Ta 43/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Nachholung der fehlenden Erklärung über die

    Zwar lagen aus Sicht des Arbeitsgerichts zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Aufhebung des Beschlusses zur Gewährung der Prozesskostenhilfe die Voraussetzungen für eine Aufhebung vor, jedoch können nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG RP, Beschluss vom 19.06.2007 - 2 Ta 234/07 und vom 17.01.2008 - 9 Ta 276/07) fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht (LAG RP, Beschluss vom 22.10.2008 - 6 Ta 180/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 1 Ta 60/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Nachholung der Angaben und Nachweise zu den

    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.06.2007, 2 Ta 234/07, vom 17.01.2008, 9 Ta 276/07 und vom 02.04.2009, 1 Ta 43/09) können fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, da § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.10.2008, 6 Ta 180/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 1 Ta 90/09

    Prozesskostenhilfe - Erklärungsumfang bei Änderung der Verhältnisse

    Jedoch steht aufgrund dieser Gesetzesfassung fest, dass eine nochmalige Ausfüllung des Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei im Sinne von § 117 Abs. 3 ZPO nicht besteht, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO gerade nicht auf § 117 Abs. 3 ZPO verweist, sondern lediglich bestimmt, dass sich die Partei "darüber zu erklären habe", ob eine Änderung der Verhältnisse eingetreten sei (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 12.02.2008 - 3 Ta 2/08 -, Beschluss vom 04.09.2008 - 3 Ta 156/08 -, Beschluss vom 22.10.2008 - 6 Ta 180/08 -, Arbeitsrechtslexikon Schwab, Prozesskostenhilfe A VI).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2009 - 1 Ta 82/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Nachholung der Angaben zu den persönlichen und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.06.2007, 2 Ta 234/07, vom 17.01.2008, 9 Ta 276/07 und vom 02.04.2009, 1 Ta 43/09) können fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, da § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.10.2008, 6 Ta 180/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2009 - 1 Ta 49/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Verpflichtung zur Vorlage von Dokumenten nach

    Zwar können nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG R-P, Beschl. v. 19.06.2007 - 2 Ta 234/07 und vom 17.01.2009 - 9 Ta 276/07) fehlende Angaben und Nachweise zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht (LAG R-P, Beschl. v. 22.10.2008 - 6 Ta 180/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2009 - 1 Ta 42/09

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - fehlender Nachweis über Gehalt des Ehegatten

    Zwar können nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG RP, Beschluss vom 19.06.2007 - 2 Ta 234/07 und vom 17.01.2008 - 9 Ta 276/07) fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht (LAG RP, Beschluss vom 22.10.2008 - 6 Ta 180/08).
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