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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2012 - 6 Ta 205/12   

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https://dejure.org/2012,41109
LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2012 - 6 Ta 205/12 (https://dejure.org/2012,41109)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.2012 - 6 Ta 205/12 (https://dejure.org/2012,41109)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2012 - 6 Ta 205/12 (https://dejure.org/2012,41109)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 120 Abs 4 ZPO, § 124 Nr 4 ZPO
    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen Ratenrückstand - Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei unverschuldetem Zahlungsverzug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4; ZPO § 124 Nr. 4
    Abänderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei unverschuldetem Zahlungsverzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 26.05.2003 - 18 Ta 49/03

    Ratenrückstand, Aufhebungsbeschluss, Verschulden, Verschlechterung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2012 - 6 Ta 205/12
    Es entspricht auch der überwiegenden und zutreffenden Ansicht, dass ein Hinweis der PKH-Partei auf eine verschlechterte wirtschaftliche Lage in der Regel einen Änderungsantrag nach § 120 Abs. 4 ZPO darstellt (LAG Hamm 26.5.2003 - 18 Ta 49/03 - zu II 2 der Gründe, juris) und die Prozesskostenhilfebewilligung hierauf rückwirkend, und zwar bezogen auf den Zeitpunkt, zu dem die Verschlechterung eingetreten ist, abgeändert werden kann (LAG Hamm 22.9.2005 - 4 Ta 395/04 - zu II 1.2. der Gründe, juris; MünchKommZPO/ Wax 2. Aufl. § 120 Rn. 14; Musielak/ Fischer ZPO 8. Aufl. § 120 Rn. 13; Stein/Jonas/ Bork ZPO 21. Aufl. § 120 Rn. 31).

    c) Der angegriffene Beschluss erweist sich auch nicht deshalb als zutreffend, weil der Kläger unabhängig von seinen veränderten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen den gebotenen Zahlungspflichten nicht nachgekommen wäre (vgl. LAG Hamm 26.5.2003 - 18 Ta 49/03 - zu II 2 der Gründe, juris).

  • LAG Hamm, 22.09.2005 - 4 Ta 395/04

    PKH-Bewilligung trotz Verfahrensunterbrechung infolge Insolvenzeröffnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2012 - 6 Ta 205/12
    Es entspricht auch der überwiegenden und zutreffenden Ansicht, dass ein Hinweis der PKH-Partei auf eine verschlechterte wirtschaftliche Lage in der Regel einen Änderungsantrag nach § 120 Abs. 4 ZPO darstellt (LAG Hamm 26.5.2003 - 18 Ta 49/03 - zu II 2 der Gründe, juris) und die Prozesskostenhilfebewilligung hierauf rückwirkend, und zwar bezogen auf den Zeitpunkt, zu dem die Verschlechterung eingetreten ist, abgeändert werden kann (LAG Hamm 22.9.2005 - 4 Ta 395/04 - zu II 1.2. der Gründe, juris; MünchKommZPO/ Wax 2. Aufl. § 120 Rn. 14; Musielak/ Fischer ZPO 8. Aufl. § 120 Rn. 13; Stein/Jonas/ Bork ZPO 21. Aufl. § 120 Rn. 31).

    b) Vor diesem Hintergrund kommt eine Aufhebung nach § 124 Nr. 4 ZPO wegen rückständiger Beträge, die in einen Zeitraum fallen, zu dem bereits eine Verschlechterung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse vorlag und eine Änderung nach § 120 Abs. 4 ZPO angezeigt gewesen wäre, nicht mehr in Betracht (LAG Hamm 22.9.2005 - 4 Ta 395/04 - zu II 1.2. der Gründe, juris).

  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 61/94

    Aufhebung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wegen Nichtzahlung von Raten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2012 - 6 Ta 205/12
    a) D.h. wenn die Nichtzahlung von Raten nicht auf einem Verschulden des Bedürftigen beruht, ist der Widerruf der Prozesskostenhilfebewilligung unzulässig (BGH 9.1.1997 - IX ZR 61/94 - zu II 1a der Gründe, NJW 1997, 1077; LAG Rheinland-Pfalz 16.8.2011 - 3 Ta 153/11 - zu II der Gründe, juris).
  • LAG Hamm, 03.03.2010 - 14 Ta 649/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei Zahlungsverzug; Berücksichtigung nicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2012 - 6 Ta 205/12
    a) Dabei greift der vom Beschwerdegericht im Hinweisschreiben vom 31. Oktober 2012 (Bl. 50 f. PKH-Beiheft) anfänglich erwogene Gesichtspunkt, dass nämlich ursprünglich festgesetzte Raten bei erfolgreich angefochtener Aufhebung nach § 124 Nr. 4 ZPO in jedem Fall bestehen bleiben sollten (so möglicherweise - obiter dictum - LAG Hamm 3.3.2010 - 14 Ta 649/09 - juris), wegen der vorliegend zurückwirkend erbetenen Abänderung nach § 120 Abs. 4 ZPO, nicht weiter durch.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Ta 153/11

    PKH-Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2012 - 6 Ta 205/12
    a) D.h. wenn die Nichtzahlung von Raten nicht auf einem Verschulden des Bedürftigen beruht, ist der Widerruf der Prozesskostenhilfebewilligung unzulässig (BGH 9.1.1997 - IX ZR 61/94 - zu II 1a der Gründe, NJW 1997, 1077; LAG Rheinland-Pfalz 16.8.2011 - 3 Ta 153/11 - zu II der Gründe, juris).
  • Drs-Bund, 18.03.1985 - BT-Drs 10/3054
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2012 - 6 Ta 205/12
    Dies deshalb, weil der Wille der Gesetzesverfasser dahin ging, eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt zu ermöglichen, zu dem sich die Verhältnisse der Partei tatsächlich änderten (BT-Drucks. 10/3054 S. 22).
  • LAG Hamm, 20.09.2013 - 14 Ta 448/13

    Antrag auf Abänderung von Prozesskostenhilfe wegen Verschlechterung - Abänderung

    Die Prozesskostenhilfebewilligung kann hieraufhin rückwirkend bezogen auf den Zeitpunkt, zu dem die Verschlechterung eingetreten ist, abgeändert werden (vgl. LAG Hamm 22. September 2005, 4 Ta 395/04, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 22. November 2012, 6 Ta 205/12, juris; MüKo-ZPO/ Motzer, 4. Aufl. § 120 Rn. 16; Musielak/Fischer, ZPO, 10. Auflage, 2013, § 120 Rn. 13; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Auflage, 2012, § 120 Rn. 32).

    Der Wille der Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 10/3054, S. 22) ging dahin, eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt zu ermöglichen, zu dem sich die Verhältnisse der Partei tatsächlich geändert haben (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 22. November 2012, a. a. O.).

  • LAG Köln, 15.09.2014 - 1 Ta 176/14

    Nichtzahlung angeordneter Raten; Aufhebung der PKH setzt Verschulden voraus

    Falls die festgesetzten Raten der Leistungsfähigkeit der Partei nicht (mehr) entsprechen, kommt eine Aufhebung wegen der rückständigen Beträge, die in einen Zeitraum fallen, zu dem bereits eine Verschlechterung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse vorlag, nach ganz überwiegender Meinung, der sich das erkennende Gericht anschließt, nicht mehr in Betracht (BGH 09.01.1997 - IX ZR 61/94 - NJW 1997, 1077; LAG Rheinland-Pfalz 22.11.2011 - 6 Ta 205/12 - juris; LAG Hamm 03.03.2010 - 14 Ta 649/09 - juris; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 124 Rn. 18 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2013 - 3 WF 73/13

    Änderung der Zahlungsbestimmung im Rahmen der Prozesskostenhilfe bei

    Dem entsprechend kann der Hinweis eines Beteiligten auf eine verschlechterte wirtschaftliche Lage dazu führen, dass die Verfahrenskostenhilfebewilligung rückwirkend, und zwar bezogen auf den Zeitpunkt, zu dem die Verschlechterung eingetreten ist, abgeändert wird (LAG Rheinlandpfalz, Beschluss vom 22.11.2012 - 6 Ta 205/12, BeckRS 2013, 65241; Zöller/Geimer, a.a.O, § 124 Rn. 19 a).
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2013 - 6 Ta 205/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,381
LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2013 - 6 Ta 205/12 (https://dejure.org/2013,381)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.01.2013 - 6 Ta 205/12 (https://dejure.org/2013,381)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Januar 2013 - 6 Ta 205/12 (https://dejure.org/2013,381)
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Volltextveröffentlichung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Rechtsanwalt, auswärtiger, Beiordnung, Beschränkung der, Mehrkosten, Fahrtkosten, Begrenzung, Verkehrsanwalt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2009 - 6 Ta 147/09

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Rechtsanwalt, auswärtiger,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2013 - 6 Ta 205/12
    Nur dann, wenn dies verneint wird, darf die Beiordnung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" mit der Folge erfolgen, dass Reisekosten nicht erstattet werden (LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2009 - 6 Ta 147/09 -).

    Die Hinzuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts ist in der Regel zweckdienlich und jedenfalls dann erforderlich, wenn die Kosten des Verkehrsanwalts die Reisekosten des nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts nicht wesentlich übersteigen (LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2009 - 6 Ta 147/09 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2011 - 3 Ta 199/10

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Rechtsanwalt, auswärtiger,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2013 - 6 Ta 205/12
    Bei der Entscheidung über die Beiordnung eines nicht am Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts ist stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO vorliegen (LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2009 - 1 Ta 7 b/09 - 04.01.2011 - 3 Ta 199/10 -).

    Für derartige Sachverhalte ist eine lückenlose anwaltliche Vertretung sachdienlich (LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2009 - 1 Ta 7 b/09 - 04.01.2011 - 3 Ta 199/10 -).

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2013 - 6 Ta 205/12
    Demnach muss die Verpflichtung zur Arbeitsleistung so präzise bezeichnet sein, dass keine Unklarheiten bestehen und ein Leistungsurteil vollstreckbar wäre (BAG 22.10.2008 - 4 AZR 735/07 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 17 Ta 1/07

    Weiterbeschäftigungstitel: Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungstitels; Wegfall

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2013 - 6 Ta 205/12
    Aus dem Antrag selbst muss sich die Art der Beschäftigung ergeben und zudem darf zwischen den Parteien kein Streit über die auszuführenden Tätigkeiten herrschen (LAG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 17 Ta 1/07 -).
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