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LAG Köln, 08.11.1994 - 6 Ta 209/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf nachträgliche Klagezulassung einer Kündigungsschutzklage; Anforderungen, die an das schuldlose Versäumen der Frist des § 5 Abs. 3 S. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gestellt werden müssen; Einhalten der zumutbaren Sorgfalt seitens des Klägers und des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 28.07.1994 - 8 Ca 9546/93
- LAG Köln, 08.11.1994 - 6 Ta 209/94
Papierfundstellen
- BB 1995, 628
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 05.07.1990 - 8 AZB 16/89
Revisionsbeschwerde - Telekopie
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- LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2004 - 9 Ta 1336/03
Zulassung verspäteter Klage im Kündigungsschutzrechtsstreit gemäß § 5 KSchG
Denn für den Beginn der Zwei-Wochen-Frist des § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG kommt es nicht auf die positive Kenntnis des Arbeitnehmers von der Verspätung der Klage an, sondern darauf, wann er bei zumutbarer Sorgfalt Kenntnis von ihr hätte erlangen können (vgl. LAG Köln, Beschl. v. 08.11.1994 - 6 Ta 209/94 - = LAGE § 5 KSchG Nr. 70). - LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2004 - 9 Ta 1336/03
Fristwidriger Antrag auf Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklage
Denn für den Beginn der Zwei-Wochen-Frist des § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG kommt es nicht auf die positive Kenntnis des Arbeitnehmers von der Verspätung der Klage an, sondern darauf, wann er bei zumutbarer Sorgfalt Kenntnis von ihr hätte erlangen können (vgl. LAG Köln, Beschl. v. 08.11.1994 - 6 Ta 209/94 - = LAGE § 5 KSchG Nr. 70).