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LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2005 - 6 Ta 210/05 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 6 Ta 210/05 (https://dejure.org/2005,11445)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die Feststellung des Gegenstandswertes für die Tätigkeit des Klägeranwaltes
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 42 Abs. 4 Satz 1
Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 24.08.2005 - 3 Ca 1126/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2005 - 6 Ta 210/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 81/07
Berechnung des Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen
Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.06.2001 - 2 Ta 619/01; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.09.2006 - 6 Ta 166/06 für ein erst seit kurzem bestehendes Arbeitsverhältnis; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.10.2005 - 6 Ta 210/05; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.12.2004 - 9 Ta 248/04; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.09.2006 - 10 Ta 180/06; so auch LAG München, Beschluss vom 20.07.2000 - 3 Ta 326/00) gilt die Obergrenze des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG grundsätzlich auch bei mehreren Kündigungen und damit auch dann, wenn in einem Verfahren mehrere Kündigungen angegriffen werden, die auf einem identischen Kündigungssachverhalt beruhen, aber in einem zeitlichem Abstand ausgesprochen worden sind.