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   LAG Berlin, 08.12.2005 - 6 Ta 2199/05   

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https://dejure.org/2005,15490
LAG Berlin, 08.12.2005 - 6 Ta 2199/05 (https://dejure.org/2005,15490)
LAG Berlin, Entscheidung vom 08.12.2005 - 6 Ta 2199/05 (https://dejure.org/2005,15490)
LAG Berlin, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 6 Ta 2199/05 (https://dejure.org/2005,15490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Rechtsstreites; Sinn und Zweck der Fristsetzung gemäß § 118 Abs. 2 S. 4 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 571 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristsetzung allein zur Glaubhaftmachung oder Beantwortung bestimmter Fragen - keine Prozesskostenhilfe nach Instanzende

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.04.2001 - X B 56/00

    Prozesskostenhilfe - Fehlende Erfolgsaussicht - Persönliche und wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Berlin, 08.12.2005 - 6 Ta 2199/05
    Dieser Mangel kann in der Beschwerdeinstanz nicht mehr geheilt werden (vgl. BFH, Beschluss vom 24.04.2001 - X B 56/00 - BFH/NV 2001, 1412 zu II der Gründe).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1991 - A 16 S 335/91

    Zur Nachweispflicht bei einem Prozeßkostenhilfeantrag

    Auszug aus LAG Berlin, 08.12.2005 - 6 Ta 2199/05
    Eine Ausnahme davon kommt im Hinblick auf das Prozessgrundrecht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG lediglich in Betracht, wenn die Partei schuldlos gehindert war, rechtzeitig einen formgerechten Antrag zu stellen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.04.1991 - A 16 S 335/91 - JurB 1991, 1114).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus LAG Berlin, 08.12.2005 - 6 Ta 2199/05
    Vom Zweck der Prozesskostenhilfe ist deshalb eine Bewilligung nach Instanzende nur möglich, wenn das Gericht zuvor über den Antrag hätte positiv entscheiden können (BGH 30.09.1981 - IVb ZR 694/80 - NJW 1982, 446 zu II 1 der Gründe) oder das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege nach Instanzende gesetzt hat (BAG, Beschluss vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415 zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 15.04.2003 - 6 Ta 134/02

    Prozesskostenhilfe - Nachreichung von Unterlagen nach Verfahrensabschluss und

    Auszug aus LAG Berlin, 08.12.2005 - 6 Ta 2199/05
    Etwas anderes ergibt sich nur, wenn das Hauptsacheverfahren noch nicht abgeschlossen ist, weil dann etwa das Nachreichen von Belegen als neuer Antrag angesehen werden kann (LAG Nürnberg, Beschluss vom 15.04.2003 -, 6 Ta 134/02 - LAGE ZPO 2002 § 118 Nr. 1 zu II der Gründe).
  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Berlin, 08.12.2005 - 6 Ta 2199/05
    Vom Zweck der Prozesskostenhilfe ist deshalb eine Bewilligung nach Instanzende nur möglich, wenn das Gericht zuvor über den Antrag hätte positiv entscheiden können (BGH 30.09.1981 - IVb ZR 694/80 - NJW 1982, 446 zu II 1 der Gründe) oder das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege nach Instanzende gesetzt hat (BAG, Beschluss vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415 zu II 2 b der Gründe).
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