Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 12.02.1988 - 6 Ta 22/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2371
LAG Nürnberg, 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 (https://dejure.org/1988,2371)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 (https://dejure.org/1988,2371)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Februar 1988 - 6 Ta 22/87 (https://dejure.org/1988,2371)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirtschaftliche Identität bei Feststelungsklage und Leistungsklage; Lohnansprüche für Zeit nach dem den Gegenstand der Kündigungsschutzklage bildenden Beendigungszeitpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1
    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.01.1968 - 2 AZR 156/66

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung - Vergleich

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.02.1988 - 6 Ta 22/87
    Denn das Erstgericht hat bereits unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953 zutreffend darauf hingewiesen, dass dann, wenn - wie hier geschehen - im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses mit einer Leistungsklage auch Lohnansprüche für einen Zeitraum nach dem strittigen und den Gegenstand der Kündigungsschutzklage bildenden Beendigungszeitpunkt geltend gemacht werden, das wirtschaftliche Interesse der Klagepartei an der Leistungs- und der Feststellungsklage im Rahmen und bis zur Höchstgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG gleich und damit deren Streitwert wirtschaftlich identisch ist, mit der Folge, dass der jeweils höhere Wert als Streitwert festzusetzen ist.
  • LAG Hamburg, 23.04.1987 - 5 Ta 7/87

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.02.1988 - 6 Ta 22/87
    Dies entspricht sowohl der ständigen Rechtsprechung der er kennenden Kammer (vgl. zuletzt Beschluss vom 08.07.1987 - 6 Ta 12/87 -), an der sie festhält, wie auch - soweit feststellbar - der übrigen Kammern des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (vgl. die Beschlüsse vom 22.08.1984 - 3 Ta 18/84 -, vom 16.02.1987 - 4 Ta 23/85 - vom 30.04.1987 - 5 Ta 7/87 - und vom 10.02.1987 - 7 Ta 2/87 -).
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.02.1988 - 6 Ta 22/87
    Das Bundesarbeitsgericht hat es jedoch in neueren Entscheidungen (vgl. z.B. AP Nr. 8 zu § 12 ArbGG 1979) abgelehnt, für mehrere zeitlich in engem Zusammenhang stehende und in einem Verfahren angegriffene Kündigungen, obwohl es sich auch dort um verschiedene Streitgegenstände handelt, gerade wegen deren wirtschaftlicher Identität jeweils gesonderte bzw. in der Summe die Höchstgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG übersteigende Streitwerte festzusetzen.
  • LAG Nürnberg, 27.11.2003 - 9 Ta 190/03

    Streitwert bei Kündigungsschutz - allgemeiner Feststellungsantrag und Antrag auf

    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (Beschluss vom 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 - LAGE Nr. 73 zu § 12 ArbGG Streitwert; Beschluss vom 21.07.1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE Nr. 74 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; Beschluss vom 01.08.2003 - 6 Ta 98/03 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) werden Zahlungsansprüche für die Zeit nach dem Entlassungstermin nicht neben dem Streitwert für den Bestandsschutzantrag i.R.d. § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG streitwerterhöhend berücksichtigt.
  • LAG Nürnberg, 02.07.2015 - 4 Ta 60/15

    Streitwert - wirtschaftliche Identität - Annahmeverzug

    Wird neben dem Feststellungsantrag auch der vom Ausgang des Kündigungsrechtsstreites abhängige Annahmeverzugslohn eingeklagt und übersteigt der Zeitraum, für den Annahmeverzugslohn begehrt wird, die Anzahl der für den Feststellungsantrag festzusetzenden Bruttomonatseinkommen, ist bis zur Höchstgrenze des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG (früher § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG) wegen wirtschaftlicher Identität eine Verrechnung durchzuführen (vgl. LAG Nürnberg vom 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 - LAGE Nr. 73 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 21.07.1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE Nr. 74 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 - MDR 2004, 718; vom 03.01.2008 - 4 Ta 188/07 - n.v.).

    Von einer wirtschaftlichen Identität ist nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Nürnberg vom 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 - LAGE Nr. 73 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 21.07.1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE Nr. 74 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 01.08.2003 - 6 Ta 98/03 - AR-Blattei ES 160.13, Nr. 247; vom 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 - AR-Blattei ES 160.13, Nr. 255) dann auszugehen, wenn die geltend gemachten Zahlungsansprüche lediglich vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängen und vom Prozessgegner keine weitergehenden Einwände gegen die Entstehung oder für das Erlöschen des Zahlungsanspruchs erhoben werden.

  • LAG Sachsen, 21.06.2007 - 4 Ta 10/07

    Streitwertbeschwerde

    Für eine einheitliche Wertfestsetzung ist der sich aus dem Vergleich des nach Absatz 7 ArbGG mit dem Betrag von drei Monatsgehältern anzusetzende Wert des Feststellungsanspruchs mit der Summe der geltend gemachten Gehaltsansprüche ergebende höhere Wert maßgebend" (BAG 16.01.1968 - 2 AZR 156/66 - AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953; ebenso Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge § 12 Rdnr. 105 ff.; Grunsky § 12 Rdnr. 5 a; KR-Friedrich § 4 KSchG Rdnr. 281; Schumann BB 1983, 505; Stein/Jonas/Roth § 12 Rdnr. 128; Tschischgale/Satzky S. 36 ff.; Vossen DB 1986, 326 [329] für den Fall, dass der Arbeitnehmer außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes den Feststellungsantrag aus § 256 ZPO stellt), wird diese Auffassung in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung nur noch vereinzelt geteilt (LAG Bremen 01.11.1982 - 3 Ta 63/82 - EzA § 61 ArbGG 1979 Nr. 9; 13.04.1989 - 2 Ta 12/89 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 80; LAG Niedersachsen 15.03.1988 - 13 Ta 10/88 - JurBüro 1988, 855 mit abl. Anm. v. Mümmler; LAG Nürnberg 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 - und 21.07.1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 73 und 74).
  • LAG Nürnberg, 02.02.2011 - 4 Ta 189/10

    Streitwert - Bestandsstreit - Zahlungsklage

    Wird neben dem Feststellungsantrag auch der vom Ausgang des Kündigungsrechtsstreites abhängige Annahmeverzugslohn eingeklagt und übersteigt der Zeitraum, für den Annahmeverzugslohn begehrt wird, die Anzahl der für den Feststellungsantrag festzusetzenden Bruttomonatseinkommen, ist bis zur Höchstgrenze des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG (früher § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG) eine Verrechnung durchzuführen (vgl. LAG Nürnberg vom 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 - LAGE Nr. 73 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 21.07.1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE Nr. 74 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 - MDR 2004, 718; vom 03.01.2008 - 4 Ta 188/07 - n.v.).
  • LAG Nürnberg, 04.09.2008 - 4 Ta 126/08

    Streitwert - Kündigung und Schadensersatz gem. § 15 Abs. 1 AGG

    Das Erstgericht hat bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Nürnberg vom 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 - LAGE Nr. 73 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 21.07.1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE Nr. 74 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 01.08.2003 - 6 Ta 98/03 - AR-Blattei ES 160.13, Nr. 247; vom 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 - AR-Blattei ES 160.13, Nr. 255) wegen gänzlicher oder weitgehender wirtschaftlicher Identität der Streitwert einer Zahlungsklage (gerichtet auf Annahmeverzugslohn) zwar dann mit dem Streitwert des Bestandsstreits ausreichend bewertet ist oder mit diesem verrechnet werden kann, wenn die geltend gemachten Zahlungsansprüche lediglich vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängen.
  • LAG Nürnberg, 21.07.1988 - 1 Ta 6/88

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

    Der Grundsatz der wirtschaftlichen Identität, den das Landesarbeitsgericht Nürnberg in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 22.08.1984 - 3 Ta 18/84 - vom 10.02.1987 - 7 Ta 2/87 - vom 16.02.1987 - 4 Ta 231/87 - vom 30.04.1987 - 5 Ta 7/87 - vom 08.07.1987 - 6 Ta 12/87 - und vom 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 -) entsprechend der vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze (BAG, AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1979) und in Übereinstimmung mit der Literatur (vgl. Grunsky, aaO., Rdn. 5 a zu § 12 ; KR-Friedrich, aaO., Rdn. 279 zu § 4 KSchG ; KR-Wolf, aaO., Grundsätze Rdn. 621; Rohlfing/Rewolle/Bader, ArbGG , Stand Juni 1987, § 12 VI "Streitwert" a, S. 116 b; Stein/Jonas/Schumann, aaO., Rdn. 125 zu § 2; weitere Nachweise - auch zur Gegenmeinung - bei Vossen, DB 1986, 326, 328 ff. und Philippsen-Dörner, NZA 1987, 113, 116) vertritt, führt im vorliegenden Fall dazu, dass die Werte von Feststellungsantrag (Ziffer 1 der Klage) und Antrag auf künftige Lohnzahlungen (Ziffer 2 der Klage) entgegen § 5 Halbsatz 1 ZPO nicht zusammengerechnet werden.
  • LAG Nürnberg, 22.11.2018 - 4 Ta 136/18

    Streitwert - Herabsetzung - Bestandsstreit - Annahmeverzugslohn

    Insoweit findet nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG keine Wertaddition statt, vielmehr ist der höhere Wert maßgeblich (vgl. LAG Nürnberg v. 16.04.2018 - 4 Ta 40/18; v. 02.02.2011 - 4 Ta 189/10 - JurBüro 2011, 258, v. 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 - LAGE Nr. 73 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; v. 21.07.1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE Nr. 74 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 - MDR 2004, 718; Hessisches LAG v. 01.08.2014 - 1 Ta 190/14; LAG Rheinland-Pfalz v. 04.05.2010 - 1 Ta 55/10; beide zitiert in Juris).
  • LAG Nürnberg, 20.01.1995 - 7 Ta 148/94

    Beantragung einer Streitwertfestsetzung in einem Bestandstreit bzw. Lohnstreit

    Dieser Ansicht ist auch das LAG Nürnberg in mehreren Entscheidungen gefolgt (z.B. Beschluss vom 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 - und vom 21.07.1988 - 1 Ta 6/88 -, LAGE Nrn. 73 und 74 zu § 12 ArbGG 1979).
  • LAG Bremen, 13.04.1989 - 2 Ta 12/89

    Zur Frage der Zusammenrechenbarkeit der Streitwerte von Feststellungsklagen und

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Nürnberg, 01.02.2013 - 4 Ta 167/12

    Streitwert - Insolvenzforderung - Masseunzulänglichkeit

    Die vom Kläger geltend gemachten Ansprüche auf Annahmeverzugslohn für die Zeit vom 01.07.2010 bis 31.03.2011 hat das Erstgericht ebenfalls zutreffend lediglich mit dem sechsfachen Monatsbetrag bewertet, da hinsichtlich der ersten drei Monate nach dem Entlassungstermin von einer wirtschaftlichen Identität mit dem Feststellungsbegehren ausgegangen werden konnte (vgl. LAG Nürnberg vom 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 - LAGE Nr. 73 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert, vom 21.07.1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE Nr. 74 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert, vom 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 - MDR 2004, 718).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht