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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 14.09.2016 - 6 Ta 23/16   

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https://dejure.org/2016,31063
LAG Hamburg, 14.09.2016 - 6 Ta 23/16 (https://dejure.org/2016,31063)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 14.09.2016 - 6 Ta 23/16 (https://dejure.org/2016,31063)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 14. September 2016 - 6 Ta 23/16 (https://dejure.org/2016,31063)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 33 Abs 2 S 2 RVG, § 33 RVG, § 42 Abs 2 S 1 GKG 2004
    Vergleichsmehrwert einer Freistellungsregelung

  • IWW

    § 33 Abs. 3 RVG, § 33 Abs. 2 Satz 2 RVG, § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, Nr. 8614 KV GKG, § 33 Abs. 4 Satz 3 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertbeschwerde betreffend die Festsetzung eines höheren Vergleichsmehrwerts; Werterhöhende Berücksichtigung der Freistellungsregelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergleichsmehrwert einer Freistellungsregelung

  • rechtsportal.de

    Mehrwert einer Freistellungsregelung in einem gerichtlichen Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vergleichsmehrwert durch Freistellungsregelung auch ohne vorherigen Streit

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vergleichsmehrwert bei Freistellungsegelung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freistellungsregelung - und der Mehrwert des Vergleichs

  • LAG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Streitwert/Gegenstandswert - IV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 536
  • NZA-RR 2016, 662
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.09.2016 - 6 Ta 23/16
    Ob die Einbeziehung von solchen zusätzlichen Punkte in einen gerichtlichen Vergleich einen Vergleichsmehrwert auslöst (hierzu BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - NZA 2012, 1390 ff.; Sächsisches LAG 23.06.2014 - 4Ta 95/14 (3) - juris), hängt vom Inhalt der getroffenen Regelung ab.

    Ein Mehrvergleich liegt weiterhin vor, wenn die Vergleichsregelung die Durchsetzbarkeit einer unbestritten bestehenden Forderung dadurch sichert, dass ein Vollstreckungstitel geschaffen wird (Titulierungsinteresse, vgl. etwa BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - juris Rn 24; OLG Köln 17.08.1998 - 25 WF 143/98 - NJW-RR 1999, 1303; Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl. Bearb. Müller-Rabe, VV 1000 Rn 212; siehe auch Ziffer I.22.2).

    Eine solche Regelung ist Teil der Gesamtlösung zur Beilegung des Rechtsstreits und damit Teil des gerichtlichen Vergleichs (vgl. BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - juris Rn 18 ff.; Sächsisches LAG 23.06.2014 - 4Ta 95/14 (3) - juris Rn 18; Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl. Bearb. Müller-Rabe, VV 1000 Rn 218).

    Ein gerichtlicher Vergleich kann auch solche Teile umfassen, hinsichtlich derer es noch keine Auseinandersetzung der Parteien gab (vgl. BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - juris Rn 18).

    Wird über den Streitgegenstand des Verfahrens hinaus eine weitere Regelung zwischen den Parteien getroffen, so ist diese bei der Berechnung des Vergleichswertes zu berücksichtigen (OLG Hamm 27.04.2012 - 20 W 13/12 - juris Rn 15; BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - juris Rn 21f.), ohne dass es darauf ankommt, welche Motive die Parteien zu der entsprechenden Regelung bewegt haben.

  • LAG Köln, 10.11.2015 - 11 Ta 336/15

    Streitwert eines Kündigungsschutzverfahrens

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.09.2016 - 6 Ta 23/16
    b) Nach diesen Grundsätzen ist eine Freistellungsregelung in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich zur Erledigung eines Kündigungsrechtsstreits grundsätzlich geeignet, einen Vergleichsmehrwert auszulösen, ohne dass es darauf ankommt, ob sich eine der Parteien zuvor eines Anspruchs auf oder eines Rechts zur Freistellung berühmt hat (anders Ziffer I.22.1 des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit i.d.F. v. 09.07.2014; LAG Köln 10.11.2015 - 11 Ta 336/15 - Rn 7).

    Die Freistellung betrifft die Beschäftigung des Arbeitnehmers während des bestehenden Arbeitsverhältnisses und damit einen anderen Gegenstand als das "Bestehen, Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses" i.S. des § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG (a. Auff. LAG Köln 10.11.2015 - 11 Ta 336/15 - juris Rn 7).

    Ein Mehrvergleich liegt in einer Freistellungsregelung allerdings dann nicht, wenn der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers zuvor Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung war, etwa weil der Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsantrag gestellt hat (hierzu LAG Köln 10.11.2015 - 11 Ta 336/15 - juris Rn 7), oder wenn sich die Parteien vor Abschluss des Vergleichs bereits bindend über eine Freistellung verständigt hatten, sodass die Erwähnung der Freistellung im Vergleich nur deklaratorischen Charakter hat.

  • LAG Hamburg, 13.01.2010 - 7 Ta 27/09

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Freistellung von der Verpflichtung zur

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.09.2016 - 6 Ta 23/16
    Da die Freistellung das "Gegenstück" zum Beschäftigungsanspruch ist, ist ein Mehrvergleich über die Freistellung des Arbeitnehmers mit einem Bruttomonatsgehalt zu bewerten, wenn die Dauer der Freistellung einen Monat übersteigt (wie LAG Hamburg 13.01.2010 - 7 Ta 27/09 - juris Rn 9).

    Da die Freistellung das "Gegenstück" zum Beschäftigungsanspruch ist, ist ein Mehrvergleich über die Freistellung des Arbeitnehmers mit einem Bruttomonatsgehalt zu bewerten, wenn die Dauer der Freistellung einen Monat übersteigt, (LAG Hamburg 13.01.2010 - 7 Ta 27/09 - juris Rn 8).

  • OLG Köln, 17.08.1998 - 25 WF 143/98

    Streitwertbemessung bei Vergleich - nicht rechtshänfige Ansprüche

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.09.2016 - 6 Ta 23/16
    Ein Mehrvergleich liegt weiterhin vor, wenn die Vergleichsregelung die Durchsetzbarkeit einer unbestritten bestehenden Forderung dadurch sichert, dass ein Vollstreckungstitel geschaffen wird (Titulierungsinteresse, vgl. etwa BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - juris Rn 24; OLG Köln 17.08.1998 - 25 WF 143/98 - NJW-RR 1999, 1303; Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl. Bearb. Müller-Rabe, VV 1000 Rn 212; siehe auch Ziffer I.22.2).

    Keinen Mehrwert hat ein Vergleich insoweit, wie unstreitige Ansprüche einer Partei lediglich zur Klarstellung mit angeführt werden (OLG Köln 17.08.1998 - 25 WF 143/98 - NJW-RR 1999, 1303; Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl. Bearb. Müller-Rabe, VV 1000 Rn 220).

  • LAG Köln, 09.06.2016 - 4 Ta 122/16

    Streitwert; Mehrwert eines Vergleiches; Grundsätze zum Mehrwert eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.09.2016 - 6 Ta 23/16
    Einen Mehrwert haben in jedem Fall solche Regelungen, durch die ein Streit der Parteien über den der Vergleichsregelung zugrundeliegenden Gegenstand beigelegt wird (LAG Köln 09.06.2016 - 4 Ta 122/16 - juris Rn 4; siehe auch Ziffer I.22.1 des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit i.d.F. v. 09.07.2014).

    Nicht zu folgen ist der Auffassung, wonach ein Vergleichsmehrwert nicht entstehen soll, wenn über den einbezogenen Anspruch zuvor kein Streit der Parteien bestand (so z.B. LAG Köln 09.06.2016 - 4 Ta 122/16 - juris Rn 4; siehe auch die Empfehlung unter Ziff. I.22.1. des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit i.d.F. v. 09.07.2014).

  • LAG Hamburg, 07.12.2011 - 7 Ta 31/11

    Gegenstandswert - Vergleich - Freistellung - Sonderlösungsrecht

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.09.2016 - 6 Ta 23/16
    Denn mit der Freistellungsvereinbarung werden als Teil der durch den Vergleich erreichten Gesamtlösung die arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers zur Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung und die hiermit korrespondierende Verpflichtung des Arbeitgebers zur vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers abweichend geregelt; beide Seiten verzichten wechselseitig auf ihre Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag (LAG Hamburg 07.12.2011 - 7 Ta 31/11 - juris).
  • OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12

    Streitwert eines Rechtsstreits und eines Vergleichs betreffend eine

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.09.2016 - 6 Ta 23/16
    Wird über den Streitgegenstand des Verfahrens hinaus eine weitere Regelung zwischen den Parteien getroffen, so ist diese bei der Berechnung des Vergleichswertes zu berücksichtigen (OLG Hamm 27.04.2012 - 20 W 13/12 - juris Rn 15; BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - juris Rn 21f.), ohne dass es darauf ankommt, welche Motive die Parteien zu der entsprechenden Regelung bewegt haben.
  • LAG Baden-Württemberg, 04.09.2017 - 5 Ta 79/17

    Streitwert - Vergleichsmehrwert

    Eine vergleichsweise vereinbarte Freistellung begründet nur dann einen Mehrwert, wenn sich zuvor eine Partei eines Anspruchs auf oder eines Rechts zur Freistellung berühmt hat und die Gegenseite diesem Begehren entgegengetreten ist (wie I.22.1.4 des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 05.04.2016 ; entgegen LAG Hamburg 14. September 2016 - 6 Ta 23/16 - juris Rn 15).

    (2) Dies verkennen die ebenso häufig bemühten Entscheidungen des LAG Hamburg vom 26. Januar 2016 (- 6 Ta 29/15 -) und vom 14. September 2016 (- 6 Ta 23/16 jeweils juris).

  • LAG Hamburg, 13.03.2023 - 7 Ta 5/23

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Mehrwert Freistellungsregelung im Vergleich

    (1) Der Gegenstandswert für die Freistellung eines Arbeitnehmers, die länger als einen Monat dauert, ist pauschalierend in Höhe eines Monatsgehaltes des Arbeitnehmers festzusetzen (LAG Hamburg, Beschluss vom 05. Dezember 2022 - 7 Ta 28/22 - Beschluss vom 08. Juni 2017 - 8 Ta 10/17 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 14. September 2016 - 6 Ta 23/16 -, Rn. 17, juris; Beschluss vom 07. Dezember 2011 - 7 Ta 31/11 -, juris).

    Wird über den Streitgegenstand des Verfahrens hinaus eine weitere Regelung zwischen den Parteien getroffen, so ist diese bei der Berechnung des Vergleichswertes zu berücksichtigen, ohne dass es darauf ankommt, welche Motive die Parteien zu der entsprechenden Regelung bewegt haben (LAG Hamburg, Beschluss vom 14. September 2016 - 6 Ta 23/16 -, Rn. 13, juris).

    Die Freistellung betrifft die Beschäftigung des Arbeitnehmers während des bestehenden Arbeitsverhältnisses und damit einen anderen Gegenstand als das "Bestehen, Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses" i.S. des § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG (LAG Hamburg, Beschluss vom 14. September 2016 - 6 Ta 23/16 -, Rn. 15, juris).

  • LAG Düsseldorf, 09.06.2017 - 4 Ta 210/17

    Einigungsgebühr für Mitwirkung bei einem Vertragsabschluss

    Ebenso steht es im Einklang mit der Rechtsprechung der überwiegenden Anzahl der Landesarbeitsgerichte (Hessisches LAG 19.08.2014 - 1 Ta 35/14; LAG Rheinland-Pfalz 15.11.2016 - 5 Ta 184/16; LAG Baden-Württemberg 14.11.2013 - 5 Ta 135/13; LAG L. 16.08.2016 - 4 Ta 167/16; 03.03.2009 - 4 Ta 467/08; LAG Hamm 10.08.2005 - 9 Ta 222/05; 17.03.1994 - 8 Ta 465/93; LAG Sachsen-Anhalt 29.08.2013 - 1 Ta 40/13; anderer Ansicht: Sächsisches LAG 23.06.2014 - 4 Ta 95/14 (3.) unter Bezugnahme auf BGH v. 14.09.2005 - IV ZR 145/04 [allerdings zur Rechtslage vor Inkrafttreten des RVG]; LAG Hamburg 14.09.2016 - 6 Ta 23/16 [allerdings ohne Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Regelung in Nr. 1000 VV-RVG).
  • LAG Düsseldorf, 23.10.2017 - 4 Ta 366/17

    Streitwert; Mehrvergleich; Vergleichsmehrwert; Zeugnis; Note

    Ebenso steht es im Einklang mit der Rechtsprechung der überwiegenden Anzahl der Landesarbeitsgerichte (Hessisches LAG 19.08.2014 - 1 Ta 35/14; LAG Rheinland-Pfalz 15.11.2016 - 5 Ta 184/16; LAG Baden-Württemberg 14.11.2013 - 5 Ta 135/13; LAG L. 16.08.2016 - 4 Ta 167/16; 03.03.2009 - 4 Ta 467/08; LAG Hamm 10.08.2005 - 9 Ta 222/05; 17.03.1994 - 8 Ta 465/93; LAG Sachsen-Anhalt 29.08.2013 - 1 Ta 40/13; anderer Ansicht: Sächsisches LAG 23.06.2014 - 4 Ta 95/14 (3.) unter Bezugnahme auf BGH v. 14.09.2005 - IV ZR 145/04 [allerdings zur Rechtslage vor Inkrafttreten des RVG]; LAG Hamburg 14.09.2016 - 6 Ta 23/16 [allerdings ohne Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Regelung in Nr. 1000 VV-RVG).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 7 Ta 27/19

    Vergleichsmehrwert - Freistellungsvereinbarung - Abänderung des

    17 Eine Freistellungsvereinbarung wird nur dann mit bis zu einer Monatsvergütung bewertet, wenn sich eine Partei eines Anspruchs auf oder eines Rechts zur Freistellung berühmt hat (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2017 - 4 Ta 210/17 - NZA 2017, 1079 Rz. 7; vgl. I. 25.1.4 des Streitwertkatalogs 2018; a. A. LAG Hamburg, Beschluss vom 14. September 2016 - 6 Ta 23/16 - BeckRS 2016, 73116).
  • LAG Hamburg, 01.03.2022 - 7 Ta 1/22

    Gegenstandswert - anwaltliche Tätigkeit - Vergleichsmehrwert

    Der Gegenstandswert für die Freistellung eines Arbeitnehmers, die länger als einen Monat dauert, ist pauschalierend in Höhe eines Monatsgehaltes des Arbeitnehmers festzusetzen (LAG Hamburg, Beschluss vom 08. Juni 2017 - 8 Ta 10/17 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 14. September 2016 - 6 Ta 23/16 -, Rn. 17, juris; Beschluss vom 07. Dezember 2011 - 7 Ta 31/11 -, juris).
  • LAG München, 08.02.2018 - 7 Ta 55/17

    Gegenstandswert; Mehrwert für Vergleich

    In Bezug auf solche Punkte wirkt der Vergleich nur deklaratorisch (siehe zum Ganzen LAG Hamburg, 14.09.2016 - 6 Ta 23/16).
  • LAG Bremen, 01.11.2017 - 2 Ta 34/17

    Gegenstandswert für vergleichsweise Zeugnisregelung und Freistellung von der

    (Im Ergebnis ebenso LAG Köln vom 20. Februar 2017 - 2 Ta 10 /17- juris-Rn. 6 ff. sowie LAG Rheinland-Pfalz vom 15.11.2016 -5 Ta 184/16- juris-Rn. 17 - 18 ; a.A. LAG Hamburg vom 14.09.2016 - 6 Ta 23/16- juris-Rn.15ff.).
  • LAG Düsseldorf, 23.10.2017 - 4 Ta 387/17

    Streitwert; Mehrvergleich; Zeugnis; Note

    Ebenso steht es im Einklang mit der Rechtsprechung der überwiegenden Anzahl der Landesarbeitsgerichte (Hessisches LAG 19.08.2014 - 1 Ta 35/14; LAG Rheinland-Pfalz 15.11.2016 - 5 Ta 184/16; LAG Baden-Württemberg 14.11.2013 - 5 Ta 135/13; LAG L. 16.08.2016 - 4 Ta 167/16; 03.03.2009 - 4 Ta 467/08; LAG Hamm 10.08.2005 - 9 Ta 222/05; 17.03.1994 - 8 Ta 465/93; LAG Sachsen-Anhalt 29.08.2013 - 1 Ta 40/13; anderer Ansicht: Sächsisches LAG 23.06.2014 - 4 Ta 95/14 (3.) unter Bezugnahme auf BGH v. 14.09.2005 - IV ZR 145/04 [allerdings zur Rechtslage vor Inkrafttreten des RVG]; LAG Hamburg 14.09.2016 - 6 Ta 23/16 [allerdings ohne Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Regelung in Nr. 1000 VV-RVG]).
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2016 - 6 Ta 23/16   

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LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2016 - 6 Ta 23/16 (https://dejure.org/2016,43990)
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