Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2009 - 6 Ta 24/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- LAG Schleswig-Holstein
Streitwert, Wertfestsetzung, Tarifvertrag, Geltung, Arbeitsvertrag, Inhalt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegenstandswert bei Streit um Geltung bestimmter Tarifverträge
- Judicialis
BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 6; ; GKG § 42; ; GKG § 42 Abs. 3 Satz 1; ; GKG § 42 Abs. 4 Satz 1; ; GKG § 42 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 3; ; TzBFG § 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gegenstandswert bei Streit um Geltung bestimmter Tarifverträge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 11.09.2008 - 2 Ca 1332/08
- ArbG Lübeck, 04.12.2008 - 2 Ca 1332/08
- LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2009 - 6 Ta 24/09
- LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2009 - 6 Sa 390/08
- BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09
- LAG Schleswig-Holstein, 13.02.2013 - 6 Sa 445/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Berlin, 26.09.2005 - 17 Ta 6059/05
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2009 - 6 Ta 24/09
Entsprechendes gilt für den Streit über den Abschluss eines Vertrages zur Altersteilzeit im Blockmodell (vgl. LAG Berlin 26.09.2005 - 17 Ta 6059/05). - LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2003 - 4 Ta 190/02
Anspruch auf Teilzeit - Streitwert
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2009 - 6 Ta 24/09
Der Streitwert ist jedoch begrenzt auf das Vierteljahreseinkommen nach § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2003 - 4 Ta 190/02 -). - LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2004 - 2 Ta 251/04
Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2009 - 6 Ta 24/09
Wäre aufgrund einer Änderungskündigung die Änderung des Vertragsinhalts durch den Arbeitgeber Streitgegenstand gewesen, so hätte sich nach überwiegender Ansicht unabhängig von dem Maß, mit dem die Änderungskündigung in die bisherigen Vertragsbedingungen eingreift, eine Höchstbegrenzung aus § 42 GKG schon deshalb ergeben, weil dieser Wert den maximalen Streitwert für das Interesse am Fortbestand eines unveränderten Arbeitsverhältnisses begrenzt (BAG 23.08.1989 - 7 AZR 527/85 (B) - LAG Schleswig-Holstein 25.01.2005 - 2 Ta 251/04 -). - BAG, 23.03.1989 - 7 AZR 527/85
Streitwert: Änderungskündigung - Gebührenstreitwert - Rechtsgrundlage
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2009 - 6 Ta 24/09
Wäre aufgrund einer Änderungskündigung die Änderung des Vertragsinhalts durch den Arbeitgeber Streitgegenstand gewesen, so hätte sich nach überwiegender Ansicht unabhängig von dem Maß, mit dem die Änderungskündigung in die bisherigen Vertragsbedingungen eingreift, eine Höchstbegrenzung aus § 42 GKG schon deshalb ergeben, weil dieser Wert den maximalen Streitwert für das Interesse am Fortbestand eines unveränderten Arbeitsverhältnisses begrenzt (BAG 23.08.1989 - 7 AZR 527/85 (B) - LAG Schleswig-Holstein 25.01.2005 - 2 Ta 251/04 -).
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 Ta 6106/20
Gebührenstreitwert bei Streit über Tarifbestimmung für Arbeitsverhältnis; …
Geht es nicht um die Zuordnung zu einer bestimmten Vergütungsgruppe, sondern um die Bestimmung der für das Arbeitsverhältnis maßgebenden Tarifbestimmungen, handelt es sich nicht um einen Eingruppierungsrechtsstreit iSd § 42 Abs. 3 Satz 2 GKG (vgl. LAG Schleswig-Holstein 19. März 2009 - 6 Ta 24/09, Rn. 17; TZA/Ziemann, Teil 1 A Rn 357).Geht es aber um die Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber, ist auch bei wiederkehrenden Leistungen eine Deckelung auf ein Vierteljahreseinkommen vorzunehmen (vgl. LAG Schleswig-Holstein 19. März 2009 - 6 Ta 24/09, Rn. 16;… zu Ausnahmen ausführlich LAG Berlin-Brandenburg 14. Juni 2019 - 26 Ta (Kost) 6114/18 , Rn. 12 ; 13. Dezember 2019 - 26 Ta (Kost) 6076/19, zu II 1 c der Gründe).
aa) Geht es der Arbeitnehmerin nicht um die Zuordnung zu einer bestimmten Vergütungsgruppe, sondern um die Bestimmung der für das Arbeitsverhältnis maßgebenden Tarifbestimmungen, handelt es sich nicht um einen Eingruppierungsrechtsstreit iSd § 42 Abs. 3 Satz 2 GKG (vgl. LAG Schleswig-Holstein 19. März 2009 - 6 Ta 24/09, Rn. 17; TZA/Ziemann, Teil 1 A Rn 357).
Bei der vorliegenden Konstellation ging es aber gerade - wie bei einer Änderungskündigung - um die Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber (vgl. LAG Schleswig-Holstein 19. März 2009 - 6 Ta 24/09, Rn. 16).