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   LAG Hessen, 26.06.1997 - 6 Ta 25/97   

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https://dejure.org/1997,6638
LAG Hessen, 26.06.1997 - 6 Ta 25/97 (https://dejure.org/1997,6638)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.06.1997 - 6 Ta 25/97 (https://dejure.org/1997,6638)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - 6 Ta 25/97 (https://dejure.org/1997,6638)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterbeschäftigungsantrag in Verbindung mit einer Kündigungsschutzklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 10 Abs. 3; GKG § 19 Abs. 1 Satz 2
    Streitwert: Kündigungsschutzklage und Weiterbeschäftigungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Düsseldorf, 13.07.1989 - 7 Ta 165/89
    Auszug aus LAG Hessen, 26.06.1997 - 6 Ta 25/97
    Die Frage, ob die Bewertung eines im Zuge eines Kündigungsschutzprozesses gestellten Weiterbeschäftigungsantrags als sogenannter unechter Hilfsantrag nach § 19 Abs. 1 Satz 2 GKG zu erfolgen hat, das heißt, ob seine wertmäßige Berücksichtigung nur dann in Frage kommt, wenn eine Entscheidung über ihn ergeht, wird von den Gerichten uneinheitlich beantwortet (bejahend etwa LAG Düsseldorf Beschluß vom 13.07.1989 - 7 Ta 165/89 - in NZA 1989, 862; verneinend etwa LAG München Beschluß vom 30.10.1990 - 5 Ta 135/90 - in NZA 1992, 140).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 26.06.1997 - 6 Ta 25/97
    Voraussetzung der Weiterbeschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses ist, daß die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen (BAG Beschluß v. 27.02.1985 - GS 1/84).
  • LAG München, 30.10.1990 - 5 Ta 135/90

    Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.06.1997 - 6 Ta 25/97
    Die Frage, ob die Bewertung eines im Zuge eines Kündigungsschutzprozesses gestellten Weiterbeschäftigungsantrags als sogenannter unechter Hilfsantrag nach § 19 Abs. 1 Satz 2 GKG zu erfolgen hat, das heißt, ob seine wertmäßige Berücksichtigung nur dann in Frage kommt, wenn eine Entscheidung über ihn ergeht, wird von den Gerichten uneinheitlich beantwortet (bejahend etwa LAG Düsseldorf Beschluß vom 13.07.1989 - 7 Ta 165/89 - in NZA 1989, 862; verneinend etwa LAG München Beschluß vom 30.10.1990 - 5 Ta 135/90 - in NZA 1992, 140).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2004 - 5 Ta 104/04

    Auswirkungen eines für den Fall des Obsiegens einer Kündigungsschutzklage

    Demgemäß hat (auch) das Hessische LAG mit Beschluss vom 26.06.1997 - 6 Ta 25/97 - entschieden, dass der Weiterbeschäftigungsanspruch nur dann werterhöhend angesetzt werden kann, wenn eine Entscheidung über ihn getroffen wird.
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2003 - 2 Ta 224/02

    Weiterbeschäftigungsantrag; unechter Hilfsantrag; Wertfestsetzung;

    Aufgrund der Neufassung des § 19 GKG durch Art. 1 Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 (vom 24.06.1994, BGBl. I, S. 1325) ist davon auszugehen, dass diese Regelung auch für die sog. unechten oder uneigentlichen Hilfsanträge gelten soll, d. h. Hilfsanträge, die nicht als zusätzlicher Antrag, sondern ausdrücklich nur für den Fall des Erfolgs des Hauptantrags gestellt sind (LAG Hessen, Beschluss v. 23.04.1999 - 15/6 Ta 28/98 - a.a.O.; Beschluss vom 26.06.1997 - 6 Ta 25/97 - LAGE Nr. 16 zu § 19 GKG; LAG Düsseldorf Beschluss vom 27.07.2000 - 7 Ta 249/00 - LAGE Nr. 17 zu § 19 GKG; a. A.: LAG Köln Beschluss vom 04.07.1995 - 10 Ta 80/95 - LAGE Nr. 15 zu § 19 GKG; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 16.04.1992 - 10 Ta 76/92 - LAGE Nr. 13 zu § 19 GKG).
  • LAG Hessen, 23.04.1999 - 6 Ta 28/98

    Wertfestsetzung; Separate Bewertung von unbedingt gestelltem

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  • LAG Schleswig-Holstein, 28.07.2003 - 2 Ta 162/03

    Streitwertfestsetzung, Vergleich, Weiterbeschäftigungsantrag, Hilfsantrag,

    Aufgrund der Neufassung des § 19 GKG durch Art. 1 Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 (vom 24.06.1994, BGBl. I, S. 1325) ist davon auszugehen, dass diese Regelung auch für die sog. unechten oder uneigentlichen Hilfsanträge gelten soll, d. h. Hilfsanträge, die nicht als zusätzlicher Antrag, sondern ausdrücklich nur für den Fall des Erfolgs des Hauptantrags gestellt sind (LAG Hessen, Beschluss v. 23.04.1999 - 15/6 Ta 28/98 - a.a.O.; Beschluss vom 26.06.1997 - 6 Ta 25/97 - LAGE Nr. 16 zu § 19 GKG; LAG Düsseldorf Beschluss vom 27.07.2000 - 7 Ta 249/00 - LAGE Nr. 17 zu § 19 GKG; a. A.: LAG Köln Beschluss vom 04.07.1995 - 10 Ta 80/95 - LAGE Nr. 15 zu § 19 GKG; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 16.04.1992 - 10 Ta 76/92 - LAGE Nr. 13 zu § 19 GKG).
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