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   LAG Köln, 20.03.2001 - 6 Ta 46/01   

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LAG Köln, 20.03.2001 - 6 Ta 46/01 (https://dejure.org/2001,4580)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.03.2001 - 6 Ta 46/01 (https://dejure.org/2001,4580)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. März 2001 - 6 Ta 46/01 (https://dejure.org/2001,4580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Unkündbares Arbeitsverhältnis - Beschäftigungspflicht

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 § 613 § 242
    Beschäftigungsanspruch; Suspendierung; einstweilige Verfügung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1176
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 14.06.1996 - 4 Sa 177/96

    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung auf Unterlassung eines

    Auszug aus LAG Köln, 20.03.2001 - 6 Ta 46/01
    Bei der gebotenen Interessenabwägung ist auch zu berücksichtigen, dass der Verfügungsanspruch derzeit evident besteht (vgl. LAG Köln vom 14.06.1996 NZA 1997, 327 ff.).
  • ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13

    Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per

    Als Beispiele solcher Sonderinteressen werden bevorzugt die Erhaltung "erworbener Qualifikation" 110 So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 [II.]; in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 [II.]; ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Leitsatz) ["Juris"-Rn. 20]: "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".

    So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 [II.]; in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 [II.]; ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Leitsatz) ["Juris"-Rn. 20]: "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".

    110) So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 [II.]; in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 [II.]; ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Leitsatz) ["Juris"-Rn. 20]: "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".

  • LAG Köln, 02.08.2005 - 1 Sa 952/05

    Freistellung des Betriebsratsmitgliedes während des Verfahrens um

    Offen bleiben kann, ob im Allgemeinen die Suspendierung eines Arbeitnehmers nur bei Vorliegen eines "wichtigen Grundes" im Sinne des § 626 BGB möglich ist (so z. B. LAG Köln vom 20.03.2001 - 6 Ta 46/01 - = LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44) oder die Rechtmäßigkeit der Freistellung einer umfassenden Interessenabwägung vorbehalten bleiben muss, in der zu überprüfen ist, ob ausnahmsweise besondere schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers das grundsätzlich bestehende Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegen (so Küttner/Kreitner, Personalbuch, 12. Aufl. 2005, "Freistellung von der Arbeit" Rnr. 17).
  • ArbG Köln, 25.10.2022 - 16 Ga 60/22
    Eine Freistellung gegen den Willen des Arbeitnehmers im ungekündigten Arbeitsverhältnis wäre nur unter den Voraussetzungen des § 626 BGB als vorläufig milderes Mittel zu Vermeidung einer sofortigen außerordentlichen Kündigung zulässig (LAG Köln Beschl. v. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01, BeckRS 2001, 40499) oder dann, wenn ganz überwiegende und schutzwürdige Interessen dies gebieten (LAG Köln Urteil vom 18.02.2011 - 10 Sa 1116/10, BeckRS 2011, 72403, beck-online).

    Der Antragsteller hat darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er auf die sofortige Erfüllung seiner Ansprüche dringend angewiesen ist (LAG Köln Beschl. v. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01, BeckRS 2001, 40499, unter II. der Gründe m.w.N.).

  • LAG Köln, 28.02.2014 - 4 Ta 28/14

    Verweis auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe

    Wie die erkennende Kammer in dem Urteil vom 14.06.1996 (4 Sa 177/96 - AP Nr. 149 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA 1997, 327 - 332 = ArbuR 1996, 410 - 412 = LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 63 mit Anmerkungen von Thüsing NZA 1997, 294 - 296 und Schoof AIB 2002, 358) zum Verhältnis von Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund grundlegend entschieden hat (dem in den Grundlagen folgend z. B. LAG Köln 24.11.1998 - 13 Sa 940/98; LAG Köln 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00; LAG Köln 20.03.2001 - 6 Ta 46/01; LAG Baden-Württemberg 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09; Arbeitsgericht Stuttgart 11.06.2013 - 7 Ga 31/13), gilt zum Verfügungsgrund im Sinne des § 940 ZPO Folgendes:.
  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 1276/01

    Arbeitentgelt: Vergütungsansprüche der freigestellten Mitarbeiter in der

    Ist dies nicht der Fall, dann kann der Arbeitnehmer seine (Weiter-)Beschäftigung zwar mittels einstweiliger Verfügung erstreiten (LAG Niedersachsen v. 25.05.1998 - 11 Sa 695/98, AiB 1999, 43 (.Dannenberg.); LAG Sachsen v. 14.04.2000 - 3 Sa 298/00, LAGE § 103 BetrVG 1972 Nr. 16 = NZA-RR 2000, 588; LAG Köln v. 20.03.2001 - 6 Ta 46/01, AuR 2001, 237 ), es ist jedoch anerkannt, daß der Arbeitgeber den Urlaub in die Kündigungsfrist legen und den Arbeitnehmer unter Anrechnung der ihm noch zustehenden Urlaubstage von der Arbeit freistellen darf, selbst wenn die Freistellung zugleich auch zur Arbeitsvermittlung durch das Arbeitsamt geschieht (BAG v. 08.12.1986 - 8 AZR 481/84, KTS 1987, 514 = NZA 1987, 633 = ZIP 1987, 798).
  • ArbG Berlin, 18.09.2009 - 28 Ga 15428/09
    71So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 [II.]; in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 [II.]; ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Ls.) [Juris, Rn. 20]: "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".
  • ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07

    Vertragsgerechte Beschäftigung per Eilrechtsschutz

    96) So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 (II.1) "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. (Juris, Rn. 13); ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.97) So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 (II.); in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 (II.); ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Ls.) (Juris, Rn. 20): "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".
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   LAG Köln, 28.07.2009 - 6 Ta 46/01   

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https://dejure.org/2009,18775
LAG Köln, 28.07.2009 - 6 Ta 46/01 (https://dejure.org/2009,18775)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.07.2009 - 6 Ta 46/01 (https://dejure.org/2009,18775)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - 6 Ta 46/01 (https://dejure.org/2009,18775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Beschäftigung i.R.e. ungekündigten Arbeitsverhältnisses; Freistellung des Arbeitnehmers von jeglicher Beschäftigung bei einer im Dienstvertrag enthaltenen "umfassenden Versetzungsklausel"

  • Judicialis

    ArbGG § 46 Abs. 2; ; ArbGG § 78 Abs. 1; ; ZPO § 3; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 924; ; ZPO § 936; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 611; ; BGB § 613; ; BGB § 626; ; BGB § 823; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de

    Eilantrag eines leitenden Angestellten der Versicherungsbranche auf Beschäftigung im ungekündigten Arbeitsverhältnis

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einseitige Arbeitnehmersuspendierung mittels Versetzungsklausel?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 14.06.1996 - 4 Sa 177/96

    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung auf Unterlassung eines

    Auszug aus LAG Köln, 28.07.2009 - 6 Ta 46/01
    Bei der gebotenen Interessenabwägung ist auch zu berücksichtigen, dass der Verfügungsanspruch derzeit evident besteht (vgl. LAG Köln vom 14.06.1996 NZA 1997, 327 ff.).
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