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   LAG Köln, 10.04.2001 - 6 Ta 58/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8635
LAG Köln, 10.04.2001 - 6 Ta 58/01 (https://dejure.org/2001,8635)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.04.2001 - 6 Ta 58/01 (https://dejure.org/2001,8635)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. April 2001 - 6 Ta 58/01 (https://dejure.org/2001,8635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einlegung eines Rechtsbehelfs durch "Computerfax"; Nichterforderlichkeit einer eigenhändigen Unterschrift; Hinweis der Umöglichkeit der Unterschrift aufgrund gewählter Übertragungsform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 59; ZPO § 340 § 518
    "Computerfax"; Rechtsbehelf; Rechtsmittel; Unterschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1316
  • NZA 2001, 1159
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamburg, 28.09.2017 - 7 Sa 72/17

    Rechtsmittelbelehrung - Angabe der Faxnummer des Gerichts

    Auch diese Wege wahren die Schriftform (vgl. zB LAG Köln, 10.4.2001, 6 Ta 58/01; zit. nach juris) ebenso wie Telekopie, Telegramm oder Fotokopie eines handschriftlichen Einspruchs (vgl. EK-Koch, § 60 ArbGG Rn. 10).
  • LAG Nürnberg, 28.05.2021 - 8 Sa 310/20

    Einspruch - Schriftform - Computerfax

    Das Berufungsgericht schließt sich vollinhaltlich der überwiegenden Rechtsprechung an, dass ein bestimmender Schriftsatz mit Computerfax übersandt die gesetzlich erforderliche Schriftform nach § 130 Nr. 6 ZPO dadurch wahrt, dass dieser mit eingescannter Unterschrift des Erklärenden übermittelt wird (so auch LAG Köln, Beschluss v. 10.04.2001, Az. 6 Ta 58/01; BGH, Beschluss v. 14.10.2014, Az. XI ZB 13/13; BGH, Beschluss v. 17.04.2018, Az. XI ZB 4/17, jeweils m.w.H., in juris recherchiert).
  • BFH, 27.01.2003 - VI B 125/99

    NZB - Beschwerdebegründung per Computer-Fax

    Die Form der elektronischen Übertragung der Beschwerdebegründung durch ein sog. Computerfax ohne Wiedergabe einer eigenhändigen Unterschrift ist nicht zu beanstanden (BFH, Beschluss vom 11. November 1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OGB 1/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2340; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 10. April 2001 6 Ta 58/01, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2001, 1316).
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