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   LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2008 - 6 Ta 95/08   

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https://dejure.org/2008,14932
LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2008 - 6 Ta 95/08 (https://dejure.org/2008,14932)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.07.2008 - 6 Ta 95/08 (https://dejure.org/2008,14932)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Juli 2008 - 6 Ta 95/08 (https://dejure.org/2008,14932)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Qualifizierung einer arbeitnehmerähnlichen Person; Rechtmäßigkeit der Kürzung einer Tätigkeitsvergütung für eines GbR-Mitgesellschafters

  • Judicialis

    GVG § 17 a Abs. 4 Satz 3; ; GVG § 17 a Abs. 4 Satz 4; ; ArbGG § 2; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 48; ; ArbGG § 78; ; ZPO § 574

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für arbeitnehmerähnliche Personen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person (Motorrad-Rennfahrerin)

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2008 - 6 Ta 95/08
    Eine nähere Klärung des Status ist für die Rechtswegbestimmung insoweit nicht erforderlich (vgl. BAG, Beschluss vom 17. Juni 1999 - 5 AZB 23/98 = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 14.01.1997 - 5 AZB 22/96 = AP Nr. 41 zu § 2 ArbGG 1979).

    Anstelle der Weisungsgebundenheit beim Arbeitnehmer tritt das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit in den Vordergrund (vgl. BAG, Beschluss vom 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - = NZA 2000, 1359; BAG, Beschluss vom 17.06.1999 - 5 AZB 23/98 - = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 34 m. w. N.).

  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2008 - 6 Ta 95/08
    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit als Bestimmungsgröße für die Arbeitnehmerähnlichkeit ist regelmäßig gegeben, wenn der Beschäftigte auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 AZB 52/06 - m. w. N. auf BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - = EzA BUrlG § 2 Nr. 6).
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Volkshochschuldozenten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2008 - 6 Ta 95/08
    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit als Bestimmungsgröße für die Arbeitnehmerähnlichkeit ist regelmäßig gegeben, wenn der Beschäftigte auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 AZB 52/06 - m. w. N. auf BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - = EzA BUrlG § 2 Nr. 6).
  • BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Wahlfeststellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2008 - 6 Ta 95/08
    Eine nähere Klärung des Status ist für die Rechtswegbestimmung insoweit nicht erforderlich (vgl. BAG, Beschluss vom 17. Juni 1999 - 5 AZB 23/98 = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 14.01.1997 - 5 AZB 22/96 = AP Nr. 41 zu § 2 ArbGG 1979).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2008 - 6 Ta 95/08
    Anstelle der Weisungsgebundenheit beim Arbeitnehmer tritt das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit in den Vordergrund (vgl. BAG, Beschluss vom 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - = NZA 2000, 1359; BAG, Beschluss vom 17.06.1999 - 5 AZB 23/98 - = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 34 m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2008 - 7 Ta 202/08

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Monteurtätigkeiten für eine

    Auf die sofortige Beschwerde des Klägers hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 07.07.2008, Az.: 6 Ta 95/08 die Entscheidung des Arbeitsgerichts abgeändert und den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für zulässig erklärt.

    5. Wenn der Kläger zur Begründung seiner Beschwerde schließlich auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 07.07.2008 (Az.: 6 Ta 95/08) verweist, berücksichtigt er nicht hinreichend, dass das Landesarbeitsgericht den dortigen Kläger M. als arbeitnehmerähnliche Person im Hinblick auf dessen individuelle Einkommensverhältnisse anerkannt hat.

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