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   LAG Düsseldorf, 14.05.1986 - 6 TaBV 18/86   

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https://dejure.org/1986,4774
LAG Düsseldorf, 14.05.1986 - 6 TaBV 18/86 (https://dejure.org/1986,4774)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.1986 - 6 TaBV 18/86 (https://dejure.org/1986,4774)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 1986 - 6 TaBV 18/86 (https://dejure.org/1986,4774)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialplanpflichtige Betriebsänderung; Personalreduzierung; Zeitliche Beschränkung ; Stufenweiser Personalabbau; Einheitliche Personalabbaumaßnahme; Planungssachverhalt

Papierfundstellen

  • DB 1987, 180
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04

    Sozialplan bei Betriebseinschränkung durch Personalabbau

    In der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte wird als Voraussetzung für die Zusammenrechnung von Kündigungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten ausgesprochen worden sind, das Vorliegen eines Gesamtplanes, auf dem sämtliche Kündigungen beruhen, angesehen (LAG Düsseldorf 14.05.1986 - 6 TaBV 18/86 - LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 4; LAG Köln 21.02.1997 - 11 Sa 271/96 - NZA-RR 1898, 24; LAG Thüringen 22.07.1998 - 6/4 Sa 216/97, jurisRz. 26).
  • LAG Nürnberg, 06.12.2004 - 9 TaBV 9/04

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle

    Zeitgleich oder im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführte Maßnahmen erfordern deshalb denselben Planungssachverhalt und einen einheitlichen Entschluss des Arbeitgebers (vgl. Thüringer Landesarbeitsgericht vom 22.07.1998 - 6(4) Sa 216/97 - NZA-RR 1999, 309; LAG Düsseldorf vom 14.05.1986 - 6 TaBV 18/86- LAGE Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972).
  • LAG Nürnberg, 17.01.2005 - 9 TaBV 9/04

    Einigungsstelle - Betriebsänderung - Schwellenwert - Entlassungen -Versetzungen

    Zeitgleich oder im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführte Maßnahmen erfordern deshalb denselben Planungssachverhalt und einen einheitlichen Entschluss des Arbeitgebers (vgl. Thüringer Landesarbeitsgericht vom 22.07.1998 - 6(4) Sa 216/97 - NZA-RR 1999, 309; LAG Düsseldorf vom 14.05.1986 - 6 TaBV 18/86- LAGE Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972).
  • LAG Thüringen, 22.07.1998 - 4 Sa 216/98

    Betriebsänderung: Voraussetzungen - Personalabbau in mehreren Kündigungswellen -

    Für die Bewertung des stufenweisen Personalabbaus als einheitliche Personalmaßnahme ist entscheidend, ob sie auf ein und demselben Planungssachverhalt beruht (LAG Düsseldorf, Beschluß vom 14.05.1986 - 6 TaBV 18/86, Der Betrieb 3/87, S. 180).
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