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   LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 6 TaBV 24/18   

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https://dejure.org/2019,26986
LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 6 TaBV 24/18 (https://dejure.org/2019,26986)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.02.2019 - 6 TaBV 24/18 (https://dejure.org/2019,26986)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 6 TaBV 24/18 (https://dejure.org/2019,26986)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 100 Abs 1 ArbGG, § 74 Abs 1 S 2 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 76 Abs 2 S 1 BetrVG
    Errichtung einer Einigungsstelle - Ablehnung des Vorsitzenden - Zielvereinbarungssystem für AT-Angestellte

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § ... 100 Abs. 2 S. 1 ArbGG, § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, §§ 87 Abs. 2 Satz 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 100 Abs. 1 ArbGG, § 100 ArbGG, § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 100 Abs. 1 S. 2 ArbGG, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 76 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 100 Abs. 1 Satz 5 ArbGG, § 100 Abs. 2 Satz 4 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtlicher Prüfungsmaßstab für Zuständigkeit der Einigungsstelle

  • rechtsportal.de

    Ablehnungsgründe; Beschwerdeantrag; Beschwerdebegründung; Bestimmtheit; Einigungsstelle; Einigungsstellenvorsitzender; Hilfsantrag; Rechtsschutzbedürfnis; offensichtliche Unzuständigkeit; offensichtliche Vorbehalte; Errichtung einer Einigungsstelle; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 21 TaBV 745/15

    Einigungsstelleneinsetzungsverfahren - Auswahl der Person der oder des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 6 TaBV 24/18
    Außerdem sollte die oder der Vorsitzende die für den konkreten Konfliktfall notwendige Sach- und Rechtskunde besitzen und in der Lage sein, die Betriebsparteien zu einer für beide Seiten tragfähigen Kompromisslösung zu führen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 18. Juni 2015 - 21 TaBV 745/15 - Rn. 38, mwN, zitiert nach juris).

    Bei der Bestellung ist das Arbeitsgericht nicht an die Anträge oder Vorschläge der Beteiligten in dem Sinne gebunden, dass es dem Antrag nur entsprechen oder ihn zurückweisen kann (LAG Berlin-Brandenburg 18. Juni 2015 - 21 TaBV 745/15 - Rn. 33, mwN, aaO).

    Ausreichend ist die Darlegung nachvollziehbarer, auf Tatsachen beruhender Vorbehalte, die ernsthaft und nicht nur vorgeschoben erscheinen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 18. Juni 2015 - 21 TaBV 745/15 - Rn. 38, aaO).

    Ob herabgesetzte Darlegungsanforderungen in Betracht kommen, wenn die Bedenken eines Beteiligten aus einer parallel bereits tagenden Einigungsstelle resultieren, deren Verhandlungsklima durch die Offenlegung konkreter Vorbehalte eines Beteiligten gegen den amtierenden Einigungsstellenvorsitzenden in einem zeitgleich geführten Verfahren nach § 100 ArbGG für eine weitere Einigungsstelle beeinträchtigt werden könnte (so LAG Berlin-Brandenburg 18. Juni 2015 - 21 TaBV 745/15 - Rn. 41, aaO), kann mangels vergleichbaren Sachverhaltes dahinstehen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2017 - 4 TaBV 23/17

    Besetzung einer betrieblichen Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 6 TaBV 24/18
    Hierbei kann dahinstehen, ob das Beschwerdegericht die diesbezügliche Entscheidung des Arbeitsgerichts lediglich auf Ermessensfehler zu überprüfen hat (vgl. LAG Baden-Württemberg 28. September 2017 - 12 TaBV 7/17 - Rn. 27; LAG Rheinland-Pfalz 12. Juli 2017 - 4 TaBV 23/17 - Rn. 23, jeweils zitiert nach juris; Erfurter Kommentar - Koch 18. Aufl. § 100 ArbGG Rn. 7) oder ob das Landesarbeitsgericht eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen hat (vgl. Hessisches LAG 06. April 1976 - 5 TaBV 13/76 -, zitiert nach juris; Germelmann-Matthes-Prütting - Schlewing ArbGG 9. Aufl. § 100 Rn. 41) .

    Einer Bestellung des vom Antragsteller vorgeschlagenen Einigungsstellenvorsitzenden steht eine nur schlagwortartige Ablehnung durch den anderen Beteiligten nicht entgegen, wobei an die Substantiierung der von einem Beteiligten gegen den Vorschlag des anderen vorgebrachten Bedenken keine hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (LAG Rheinland-Pfalz 12. Juli 2017 - 4 TaBV 23/17 - Rn. 25, mwN, aaO).

    Wird in einem Verfahren nach § 100 ArbGG die Einsetzung einer/s bestimmten Vorsitzenden der Einigungsstelle beantragt und diese Person vom anderen am Verfahren beteiligten Betriebspartner ohne nähere Begründung abgelehnt, ist die Ablehnung für die gerichtliche Ermessensentscheidung regelmäßig unerheblich (LAG Baden-Württemberg 28. September 2017 - 12 TaBV 7/17 - Rn. 29, LAG Rheinland-Pfalz 12. Juli 2017 - 4 TaBV 23/17 - Rn. 25, mwN, aaO jeweils zitiert nach juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 12 TaBV 7/17

    Vorsitzender der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 6 TaBV 24/18
    Hierbei kann dahinstehen, ob das Beschwerdegericht die diesbezügliche Entscheidung des Arbeitsgerichts lediglich auf Ermessensfehler zu überprüfen hat (vgl. LAG Baden-Württemberg 28. September 2017 - 12 TaBV 7/17 - Rn. 27; LAG Rheinland-Pfalz 12. Juli 2017 - 4 TaBV 23/17 - Rn. 23, jeweils zitiert nach juris; Erfurter Kommentar - Koch 18. Aufl. § 100 ArbGG Rn. 7) oder ob das Landesarbeitsgericht eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen hat (vgl. Hessisches LAG 06. April 1976 - 5 TaBV 13/76 -, zitiert nach juris; Germelmann-Matthes-Prütting - Schlewing ArbGG 9. Aufl. § 100 Rn. 41) .

    Wird in einem Verfahren nach § 100 ArbGG die Einsetzung einer/s bestimmten Vorsitzenden der Einigungsstelle beantragt und diese Person vom anderen am Verfahren beteiligten Betriebspartner ohne nähere Begründung abgelehnt, ist die Ablehnung für die gerichtliche Ermessensentscheidung regelmäßig unerheblich (LAG Baden-Württemberg 28. September 2017 - 12 TaBV 7/17 - Rn. 29, LAG Rheinland-Pfalz 12. Juli 2017 - 4 TaBV 23/17 - Rn. 25, mwN, aaO jeweils zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16

    Einsetzung einer Einigungsstelle bei Stilllegung eines wesentlichen Betriebsteils

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 6 TaBV 24/18
    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (vgl. BAG 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 - Rn. 26; LAG Rheinland-Pfalz 09.November 2016 - 7 TaBV 22/16 - Rn. 46, LAG Berlin-Brandenburg 28. Juli 2011 - 26 TaBV 1298/11 - Rz. 40, jeweils zitiert nach juris).

    Die von der Einigungsstelle vertretene Rechtsauffassung unterliegt dann der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung (LAG Rheinland-Pfalz 09. November 2016 - 7 TaBV 22/16 - Rn. 46, zitiert nach juris).

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 6 TaBV 24/18
    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (vgl. BAG 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 - Rn. 26; LAG Rheinland-Pfalz 09.November 2016 - 7 TaBV 22/16 - Rn. 46, LAG Berlin-Brandenburg 28. Juli 2011 - 26 TaBV 1298/11 - Rz. 40, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13

    Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 6 TaBV 24/18
    Eine ausdrückliche Antragsformulierung ist nicht erforderlich, wenn sein Inhalt aus der Begründung zweifelsfrei ersichtlich wird (vgl. zur Berufung: BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 14, zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - 26 TaBV 1298/11

    Errichtung einer Einigungsstelle in Bezug auf einen Interessenausgleich und einen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 6 TaBV 24/18
    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (vgl. BAG 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 - Rn. 26; LAG Rheinland-Pfalz 09.November 2016 - 7 TaBV 22/16 - Rn. 46, LAG Berlin-Brandenburg 28. Juli 2011 - 26 TaBV 1298/11 - Rz. 40, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Gehaltsanpassung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 6 TaBV 24/18
    Der Arbeitgeber kann bei einer freiwilligen Leistung grundsätzlich mitbestimmungsfrei darüber entscheiden, ob er die Leistung gewährt, welchen Dotierungsrahmen er dafür zur Verfügung stellen will und an welchen Empfängerkreis er diese zu erbringen bereit ist (BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 12/15 - Rn. 30, mwN, zitiert nach juris).
  • LAG Niedersachsen, 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08

    Wirksamkeit einer bestehenden Betriebsvereinbarung zum Regelungsgegenstand im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 6 TaBV 24/18
    Nachdem die Arbeitgeberin die für alle Arbeitnehmer geltende Betriebsvereinbarung BV 06/10 zum 31. Dezember 2018 gekündigt hat, scheitert die Einrichtung einer Einigungsstelle auch nicht an deren offensichtlichen Unzuständigkeit, weil das Mitbestimmungsrecht durch Abschluss einer wirksamen, ungekündigten Betriebsvereinbarung bereits ausgeübt worden wäre und eine abschließende ungekündigte Regelung auf Betriebsebene bestünde (vgl. LAG Niedersachsen 29. Juli 2008 - 1 TaBV 47/08 - Rn. 13 mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 6 TaBV 24/18
    Sein Fehlen ist jedoch dann unschädlich, wenn im Einzelfalle klar ersichtlich ist, ob nach dem Begehren des Rechtsmittelklägers die gesamte vorinstanzliche Entscheidung oder nur Teile davon aufgehoben werden sollen (vgl. BAG 03. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 - Rn. 13, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 06.04.1976 - 5 TaBV 13/76
  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 120/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 64/11

    Unzulässige Beschwerde

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20

    Einrichtung einer Einigungsstelle - Mobiles Arbeiten

    Lässt sich jedoch eine Seite überhaupt nicht auf Verhandlungen ein, kann die Einigungsstelle ohne vorherige Verhandlungen angerufen werden (BAG, Beschluss vom 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 17, juris = NZA 2015, 954; LAG B-Stadt, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 3 TaBV 36/19 - Rn. 40, juris = ArbR 2019, 474; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Februar 2019 - 6 TaBV 24/18 - Rn. 40, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2023 - 6 TaBV 1/23

    Errichtung einer Einigungsstelle - Bestimmtheit des Antrags - offensichtliche

    Von einer offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle im Sinn des § 100 Abs. 1 S. 2 ArbGG ist nur dann auszugehen, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt (vgl. BAG 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 - Rn. 26; LAG Rheinland-Pfalz LAG Rheinland-Pfalz 05. Februar 2019 - 6 TaBV 24/18 - Rn. 43 ).

    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (vgl. BAG 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 - Rn. 26; LAG Rheinland-Pfalz LAG Rheinland-Pfalz 05. Februar 2019 - 6 TaBV 24/18 - Rn. 43 ; 09. November 2016 - 7 TaBV 22/16 - Rn. 46 , LAG Berlin-Brandenburg 28. Juli 2011 - 26 TaBV 1298/11 - Rn. 40, jeweils zitiert nach juris).

    Die von der Einigungsstelle vertretene Rechtsauffassung unterliegt dann der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung ( LAG Rheinland-Pfalz 05. Februar 2019 - 6 TaBV 24/18 - Rn. 43 ; 09. November 2016 - 7 TaBV 22/16 - Rn. 46 , aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2022 - 2 TaBV 8/22

    Errichtung einer Einigungsstelle - Arbeitnehmerbeschwerde

    Wird in einem Verfahren nach § 100 ArbGG die Einsetzung eines bestimmten Vorsitzenden der Einigungsstelle beantragt und diese Person vom anderen am Verfahren beteiligten Betriebspartner ohne nähere Begründung abgelehnt, ist die Ablehnung für die gerichtliche Ermessensentscheidung regelmäßig unerheblich ( LAG Rheinland-Pfalz 05. Februar 2019 - 6 TaBV 24/18 - Rn. 48 ).
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