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LAG Hamburg, 02.12.2005 - 6 TaBV 3/05 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 04.02.2005 - 2 BV 6/03
- LAG Hamburg, 02.12.2005 - 6 TaBV 3/05
- BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06
Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit
Auf die Rechtsbeschwerde von ver.di e.V. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. Dezember 2005 - 6 TaBV 3/05 - aufgehoben. - LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2015 - 11 BVL 5006/15
Tarifzuständigkeit von ver.di
Ob sich - wie die Beteiligte zu 2.) meint - ihre Zuständigkeit aus der Regelung des § 4 der Satzung i. V. m. Ziffer 1.4 des Organisationskatalogs ergibt (so LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 7 TaBV 151/12 - juris; LAG Hamburg, Beschluss vom 01. Dezember 2005 - 6 TabV 3/05 - juris; LAG Köln, Beschluss vom 08. Januar 2003 - 7 TaBV 57/02 - ArbuR 2003, 394; dagegen: Boemke, jurisPR-ArbR 8/2013, Anmerkung 5), kann vor diesem Hintergrund dahinstehen. - LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 BVL 1/15
Sind für einen Betrieb zwei DGB-Gewerkschaften nach ihren jeweiligen Satzungen …
Das LAG Hamburg ist allerdings in einem Beschluss vom 2. Dez. 2005 (- 6 TaBV 3/05 - Juris) unter Zugrundelegung der Entscheidung des BAG vom 12. November 1996 der Ansicht gewesen, es sei eine gerichtliche Interims-Entscheidung bis zum Abschluss eines eventuellen Schiedsverfahrens zu treffen, die sich grundsätzlich am "status quo" orientieren müsse.