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   LAG München, 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07   

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https://dejure.org/2007,9488
LAG München, 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07 (https://dejure.org/2007,9488)
LAG München, Entscheidung vom 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07 (https://dejure.org/2007,9488)
LAG München, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 6 TaBV 3/07 (https://dejure.org/2007,9488)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Beurteilungsspielraums bei einer Ermittlung der in der Regel einem Betrieb angehörenden Arbeitnehmer durch den Wahlvorstand; Vorliegen konkreter Veränderungsentscheidungen durch einen Arbeitgeber als Voraussetzung für die Berücksichtigung einer zukünftigen ...

  • Judicialis

    BetrVG § 9; ; BetrVG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 9 Abs. 1 § 19 Abs. 1
    Unwirksame Betriebsratswahl bei fehlerhafter Bemessung der Betriebsratsgröße

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG München, 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07
    Die Leiharbeitnehmer hatte der Wahlvorstand bei Ermittlung der Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer zu Recht nicht mitberücksichtigt (BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - AP Nr. 8 zu § 7 BetrVG 1972).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart

    Die Feststellung der maßgeblichen Unternehmensgröße erfordert daher sowohl eine rückblickende Betrachtung, für die ein Zeitraum zwischen sechs Monaten bis zwei Jahren als angemessen erachtet wird (zB ErfK/Oetker § 1 MitbestG Rn. 6 im Anschluss an OLG Düsseldorf 9. Dezember 1994 - 19 W 2/94 AktE - Rn. 18 [juris]: 17 bis 20 Monate; Henssler in Ulmer/Habersack/Henssler § 3 MitbestG Rn. 62; Raiser in Raiser/Veil/Jacobs § 1 Rn. 20; Krause ZIP 2014, 2209, 2219: 18 bis 24 Monate; Ulmer FS Heinsius [1991] S. 855, 864: 6 bis 12 Monate) , als auch eine Prognose, bei der konkrete Veränderungsentscheidungen einzubeziehen sind (LAG München 24. Juli 2007 - 6 TaBV 3/07 - Rn. 33) .
  • OLG Celle, 07.09.2018 - 9 W 31/18

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung der

    Dabei ist nicht nur der Personalbestand in der Vergangenheit zugrunde zu legen, sondern auch die künftige, aufgrund konkreter Unternehmerentscheidungen zu erwartende Entwicklung des Beschäftigtenstands einzubeziehen, so dass die Feststellung der maßgeblichen Unternehmensgröße sowohl eine rückblickende Betrachtung als auch eine Prognose erfordert, bei der konkrete Veränderungsentscheidungen einzubeziehen sind (BAG, Beschluss vom 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 -, juris Rn. 36; LAG München 24. Juli 2007 - 6 TaBV 3/07 - Rn. 33).
  • LAG Hessen, 11.04.2013 - 9 TaBV 308/12

    Wahlberechtigte Leiharbeitnehmer im Sinne des § 7 Satz 2 BetrVG zählen bei der

    Die zukünftige Entwicklung kann berücksichtigt werden, wenn sich Veränderungen konkret abzeichnen (vgl. LAG München Beschluss vom 24. Juli 2007 - 6 TaBV 3/07 - Juris).
  • ArbG Offenbach, 22.08.2012 - 10 BV 6/11

    Berücksichtigung der Anzahl der wahlberechtigten Leiharbeitnehmer bei der

    Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung muss der Hauptwahlvorstand die ihm bekannten Planungen des Arbeitgebers berücksichtigen; die zukünftige Entwicklung muss er nur berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber bereits konkrete Veränderungsentscheidungen getroffen hat (LAG München, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 6 TaBV 3/07, Juris).
  • LAG Nürnberg, 16.04.2019 - 7 TaBV 21/18

    Betriebsratswahlanfechtung - Wahlvorstand - Frist zur Einreichung von

    Von Veränderungen der bisherigen personellen Stärke kann er nur dann ausgehen, wenn der Arbeitgeber bereits konkrete Veränderungsentscheidungen getroffen hat, nicht hingegen bei bloßen Erwartungen, Hoffnungen und oder günstigen Aussichten (vgl. etwa LAG München vom 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07, Rn. 33 juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 13.08.2015 - 5 TaBV 218/15, Rn.28 juris; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, 29. Aufl., BetrVG § 9 Rn. 12 f; GK-BetrVG/Jacobs 11.Aufl. § 9 Rn.19; KHBN/Vetter, Praxis des Arbeitsrechts 6. Aufl. § 43 Rn.72).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.08.2015 - 5 TaBV 218/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Anzahl gewählter Betriebsratsmitglieder

    Von Veränderungen der bisherigen personellen Stärke kann er nur dann ausgehen, wenn der Arbeitgeber bereits konkrete Veränderungsentscheidungen getroffen hat (BAG v. 12.10.1976, 1 ABR 1/76; LAG München v. 24.07.2007, 6 TaBV 3/07).
  • LAG Düsseldorf, 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10

    Nichtigkeit der Betriebsratswahl oder das Vorliegen eines feststehenden,

    (1)Es kann dahin stehen, ob der Beteiligte zu 2) aus seiner Sicht und in Ausschöpfung des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums (hierzu LAG München, Beschluss vom 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07, n.v.; LAG I., aaO, LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.03.2003 - 2 TaBV 39/02, NZA -RR 2004, 251) in vertretbarer Weise davon ausging, die Herren P. und E. seien bei der Bestimmung der Zahl der im Sinne von § 9 BetrVG Regelbeschäftigten zu berücksichtigen.
  • ArbG Mönchengladbach, 21.06.2022 - 1 BV 15/22

    Betriebsratswahl Anfechtung Verkennung der Betriebsratsgröße

    Von Veränderungen der bisherigen personellen Stärke kann er nur dann ausgehen, wenn der Arbeitgeber bereits konkrete Veränderungsentscheidungen getroffen hat, nicht hingegen bei bloßen Erwartungen, Hoffnungen und oder günstigen Aussichten (LAG München vom 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07; Landesarbeitsgericht Nürnberg vom 16.04.2019 - 7 TaBV 21/18).
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