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   LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07   

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LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07 (https://dejure.org/2007,11216)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07 (https://dejure.org/2007,11216)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 2007 - 6 TaBV 34/07 (https://dejure.org/2007,11216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zugang einer Einstellungsanhörung durch Einwurf in den Betriebsratsbriefkasten - konzerneigene Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmungsrecht des Entleiherbetriebsrates bei der Eingruppierung eines Leiharbeitnehmers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 130 BGB; § ... 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG; § 9 Nr. 2 AÜG; § 14 Abs. 3 AÜG; § 26 Abs. 2 S. 1, 2 BetrVG; § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG; § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG; § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG; § 118 BetrVG; § 9 Nr. 1 ArbGG; § 10 Abs. 1 ArbGG
    Zulässigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung durch eine Personaldienstleistungsgesellschaft bei Identität derer Gesellschafter mit denen des einzigen Entleiherbetriebes; Zulässigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung durch eine Personaldienstleistungsgesellschaft bei Identität ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung durch eine Personaldienstleistungsgesellschaft bei Identität derer Gesellschafter mit denen des einzigen Entleiherbetriebes; Zulässigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung durch eine Personaldienstleistungsgesellschaft bei Identität ...

  • Judicialis

    BGB § 130; ; BetrVG § 26 Abs. 2 S. 2; ; BetrVG § 99 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130; BetrVG § 26 Abs. 2 Satz 2 § 99 Abs. 3
    Zugang der Einstellungsanhörung durch Einwurf in Briefkasten des Betriebsrats - Arbeitnehmerüberlassung durch personenidentische Personaldienstleistungsgesellschaft - keine Mitbestimmung des Betriebsrats des Entleiherbetriebes bei Eingruppierung eines Leiharbeitnehmers ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in Entscheidungen, in denen bei vermuteter Arbeitsvermittlung die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher aus § 13 AÜG a. F. bejaht wurde, ergänzend auf § 1 Abs. 2 AÜG zurückgegriffen hat, kann nach der bereits zum 1.4.1997 erfolgten Streichung des § 13 AÜG a.F. nicht mehr auf § 1 Abs. 2 AÜG als alleinige gesetzliche Grundlage für diese Fiktion abgestellt werden (vgl. BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - AP Nr. 3 zu § 13 AÜG).

    Nach der Rechtssprechung des BAG zu § 13 AÜG a. F. war das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer indessen nicht unwirksam (vgl. BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - aaO,m.w.N).

  • LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05

    Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung von zwei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07
    Soweit er in seiner Zustimmungsverweigerung vom 25.07.2006 den fehlenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrag moniert, ist dem entgegenzuhalten, dass darin allein die Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher geregelt sind und deshalb grundsätzlich keine Veranlassung besteht, diesen dem Entleiherbetriebsrat im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Einstellung einer Leiharbeitnehmerin vorzulegen (vgl. LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 64).

    Hiermit kann ein Umgehungstatbestand seither nicht mehr begründet werden( LAG Niedersachsen, 28.2.2006 - 13 TaBV 56/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 64).

  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 30/80

    Frage der ordnungsgemäßen Einleitung eines Anhörungsverfahrens nach § 102 Abs. 1

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07
    Das gilt für Erklärungen jeglicher Art, insbesondere auch für Erklärungen im Rahmen von Mitbestimmungsrechten nach § 99 BetrVG (vgl. BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 30/80 - AP Nr. 25 zu § 102 BetrVG 1962; Wlotzke/Preis, BetrVG, 3. Auflage § 26 Rdnr 24; GK-BetrVG-Raab,Band 1, 8. Auflage, § 26 Rdnr. 53).

    Aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG ergibt sich dabei für den Arbeitgeber die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsratsmitglieder in ihrer Amtseigenschaft regelmäßig nur während der Arbeitszeit in Anspruch genommen werden (vgl. BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 30/80 - aaO).

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07
    Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG ist gegeben, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einem anderem Unternehmen (Entleiher) Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung zur Verfügung stellt, die in den Betrieb des Entleihers eingegliedert sind und ihre Arbeiten allein nach dessen Weisungen ausführen(vgl. BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 - NZA 2005, 1006 1010).

    Personalführungsgesellschaften deren einziger Zweck die Einstellung und Beschäftigung von Arbeitnehmern ist, um sie dauerhaft an ein anderes Konzernunternehmen zu verleihen, unterliegen deshalb im vollem Umfang den Bestimmungen des AÜG (vgl. BAG 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 - aaO) und sind nicht zu beanstanden.

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07
    Die Beteiligung des Betriebsrates soll die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit gewährleisten (vgl. BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01 - AP Nr. 27 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07
    Ebenso wie im Gemeinschaftsbetrieb das Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung nach § 99 BetrVG ausschließlich gegenüber dem Vertragsarbeitgeber des jeweiligen Arbeitnehmer besteht (BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung), kann auch bei der Eingruppierung des Leiharbeitnehmers ausschließlich dessen Vertragsarbeitgeber, also der Verleiher mitbestimmungsrechtlich in Anspruch genommen werden.
  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00

    Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07
    Insoweit ist dem Beteiligten zu 1) zuzugeben, dass die Bestimmungen in § 14 Abs. 1, 2 und 3 AÜG die betriebsverfassungsrechtliche Zuständigkeit für Leiharbeitnehmer nicht abschließend regeln (BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Leiharbeitnehmer).
  • LAG Düsseldorf, 26.01.2007 - 17 TaBV 109/06

    Mitbestimmung des Entleiherbetriebsrats bei der Eingruppierung von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07
    Dieser Zuordnung kommt im Sinne eines Regelausnahmeverhältnisses (vgl. LAG Düsseldorf, 26.01.2007 - 17 TaBV 109/06 - n. v. s. daher Juris) der Vorrang zu.
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07
    Dem Entleiher, der nicht Vertragsarbeitgeber des Leiharbeitnehmers ist, fehlt nämlich im Hinblick auf die Eingruppierung der in seinem Betrieb beschäftigten Leiharbeitnehmer die Entscheidungsmacht (vgl. BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07
    Eine schriftliche Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88 - AP Nr. 17 zu § 130 BGB; BAG 12.12.1986 - 2 AZR 803/85 - RzK III 1 a 78).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.10.2013 - 4 TaBV 8/13

    Beschlussverfahren, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Leiharbeitnehmer,

    Wie und wann dieser Zugang bewirkt beziehungsweise als bewirkt anzusehen ist, wird nicht in § 26 Abs. 2 S. 2 BetrVG geregelt, sondern diesbezüglich ist § 130 BGB heranzuziehen (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07 -, zitiert nach juris Rn. 42).

    Aber auch insoweit gilt, dass aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit folgt, dass der Arbeitgeber die Verpflichtung hat, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsratsmitglieder in ihrer Amtseigenschaft regelmäßig nur während ihrer Arbeitszeit in Anspruch genommen werden (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07 -, zitiert nach juris Rn. 42).

  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung; Strohmannkonstruktion,

    Ob eine Personaldienstleistungsgesellschaft, die in einem "normalen" (Einzel)Unternehmen errichtet wird, in gleicher Weise als unbedenklich anzusehen ist, kann dahinstehen, da ein solcher Fall hier nicht gegeben ist (vgl. dazu Landesarbeitsgericht Niedersachsen vom 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07 - zit. nach juris).
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