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   LAG Nürnberg, 31.08.2005 - 6 TaBV 41/05   

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https://dejure.org/2005,6417
LAG Nürnberg, 31.08.2005 - 6 TaBV 41/05 (https://dejure.org/2005,6417)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 31.08.2005 - 6 TaBV 41/05 (https://dejure.org/2005,6417)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 31. August 2005 - 6 TaBV 41/05 (https://dejure.org/2005,6417)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    BetrVG § 23 Abs. 3 BetrVG § 75 Abs. 1 BetrVG § 80 Abs. 2 S. 2
    BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Untersagung einer Verlagerung der Beschäftigten auf eine andere Firma wegen Teilnahme an einem Streik im Wege des einstweiligen Rechtsschutz; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auf Unterlassung von Maßnahmen; Anspruch auf Unterlassung des ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 23 Abs. 3, 75 Abs. 1, 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG
    Betriebsrat - Unterlassungsanspruch - Antrag - Bestimmtheit - Betriebsübergang - Verkaufsverträge

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Betriebsrat, Unterlassungsanspruch, Bestimmtheit des Antrages, einstweilige Verfügung, Benachteiligung wegen gewerkschaftlicher Betätigung, Herausgabeanspruch von Überleitungsverträgen nach Betriebsübergang, Verfügungsanspruch auf Unterlassung nach Durchführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 343 (Ls.)
  • NZA-RR 2006, 137
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Nürnberg, 31.08.2005 - 6 TaBV 41/05
    Waren sie falsch, so bleibt ihnen das Widerspruchsrecht erhalten (BAG vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04, EzA-Schnelldienst 12/2005, S. 3).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus LAG Nürnberg, 31.08.2005 - 6 TaBV 41/05
    § 75 BetrVG begründet aber kein Mitbestimmungsrecht auf Unterlassung von Maßnahmen, in denen der Betriebsrat eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes oder eine Maßregelung von Arbeitnehmern sieht (so schon BAG vom 10.11.1987, 1 ABR 55/86, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 19; BAG vom 28.05.2002, 1 ABR 32/01, EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 29; a.A. Fitting u.a., a.a.O., § 75 Rn. 99; Kreutz in GK-BetrVG, a.a.O., § 75 Rn. 136 ff.).
  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 31.08.2005 - 6 TaBV 41/05
    § 75 BetrVG begründet aber kein Mitbestimmungsrecht auf Unterlassung von Maßnahmen, in denen der Betriebsrat eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes oder eine Maßregelung von Arbeitnehmern sieht (so schon BAG vom 10.11.1987, 1 ABR 55/86, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 19; BAG vom 28.05.2002, 1 ABR 32/01, EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 29; a.A. Fitting u.a., a.a.O., § 75 Rn. 99; Kreutz in GK-BetrVG, a.a.O., § 75 Rn. 136 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 21 TaBV 336/15

    Allgemeiner Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch - Betriebsrat - Grundsätze

    Denn, wenn der Betriebsrat über § 75 Abs. 1 BetrVG - unabhängig davon, ob eigene Beteiligungsrechte betroffen sind - das Recht hätte, vom Arbeitgeber zu verlangen, jegliche sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Betriebsangehörigen abzustellen bzw. zu unterlassen, liefe dies letztlich auf die Befugnis des Betriebsrats hinaus, die individuellen Interessen der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an deren Stelle wahrzunehmen (ähnlich auch LAG Nürnberg vom 31.08.2005 - 6 TaBV 41/05 - Rn. 25 zitiert nach juris, LAGE § 23 BetrVG 2001 Nr. 4).
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