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   LAG Berlin, 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03, 633/03, 6 TaBV 633/03   

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https://dejure.org/2003,4664
LAG Berlin, 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03, 633/03, 6 TaBV 633/03 (https://dejure.org/2003,4664)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03, 633/03, 6 TaBV 633/03 (https://dejure.org/2003,4664)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26. September 2003 - 6 TaBV 609/03, 633/03, 6 TaBV 633/03 (https://dejure.org/2003,4664)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zu Einstellung einer externen Bewerberin; Versäumung der Begründungsfrist des Beriebsrates; Bestehen eines Zustimmungsverweigerungsgrundes; Erfordernis der Ausschreibung im Betrieb; Vorläufige Einstellung und ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zu Einstellung einer externen Bewerberin; Versäumung der Begründungsfrist des Beriebsrates; Bestehen eines Zustimmungsverweigerungsgrundes; Erfordernis der Ausschreibung im Betrieb; Vorläufige Einstellung und ...

  • Judicialis

    BetrVG § 2 Abs. 1; ; BetrVG § 93; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 5

  • Judicialis

    BetrVG § 2 Abs. 1; ; BetrVG § 93; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellung - Fehlende Stellenausschreibung - Betriebliche Übung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Auszug aus LAG Berlin, 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03
    Es verhält sich ähnlich dem Fall, dass der Arbeitgeber erst im Zustimmungsersetzungsverfahren die ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats über die beabsichtigte personelle Maßnahme nachholt (dazu BAG, Beschluss vom 20.12.1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 62 zu B I 1d der Gründe).
  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Auszug aus LAG Berlin, 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03
    Der Betriebsrat kann seine Zustimmung wegen Verstoßes gegen eine Norm i.S.d. § 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG nur dann verweigern, wenn nach deren Zweck die geplante Einstellung ganz unterbleiben muss (BAG, Beschluss vom 28.6.1994 - 1 ABR 59/93 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 4 zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 63/78

    Betriebsvereinbarung - Aushang innerbetrieblicher Stellenausschreibungen -

    Auszug aus LAG Berlin, 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03
    Der Ablauf der Aushangfrist hindert den Arbeitgeber nicht, noch nachträglich eingehende Bewerbungen zu berücksichtigen (BAG, Beschluss vom 18.11.1980 - 1 ABR 67/78 - AP BetrVG 1972 § 93 Nr. 1 B II der Gründe).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 388/00

    Gemeinsame Posteinlaufstelle und Fristwahrung bei falscher Adressierung

    Auszug aus LAG Berlin, 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03
    In einem solchen Fall ist von einer Versäumung der Begründungsfrist auszugehen (BAG, Urteil vom 29.8.2001 - 4 AZR 388/00 - AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 24 zu II 1b und 2b der Gründe).
  • BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 16/21

    Zustimmungsersetzung - innerbetriebliche Stellenausschreibung

    Bei diesem Verständnis könnte eine Ausschreibung bis zur vorläufigen oder sogar endgültigen Durchführung der personellen Maßnahme zulässig sein (so etwa LAG Berlin 26. September 2003 - 6 TaBV 609/03 ua. - zu 2.2.2.3.1 der Gründe) .
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 26. September 2003 - 6 TaBV 609/03 und 633/03 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Bremen, 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur befristeten Einstellung einer

    Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin (Beschluss v. 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03) könne die Ausschreibung in jeder Phase des Arbeitsgerichtsverfahrens nachgeholt werden.

    Das Landesarbeitsgericht Berlin vertritt in seinem Beschluss vom 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03 und 6 TaBV 633/03 (LAG Report 2004, 23 f.) die Auffassung, dass eine unterbliebene oder fehlerhafte Stellenausschreibung bis zum Schluss der Beschwerdeinstanz nachgeholt werden kann, solange die Einstellung bisher nur als vorläufige Maßnahme vollzogen worden sei.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 54/03 (AP Nr. 121 zu § 99 BetrVG 1972), mit dem es über die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 26.09.2003 - 6 TaBV 603/03 und 6 TaBV 633/03 (aaO.) zu entscheiden hatte, die Frage, ob eine nach § 93 BetrVG erforderliche Ausschreibung im Laufe des Zustimmungsersetzungsverfahrens mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann, dahinstehen lassen.

  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 42/20

    Zustimmungsersetzungsverfahren; Versetzung; Nachholung einer Ausschreibung

    Die zunächst fehlende Ausschreibung der Stelle hindert die Ersetzung der Zustimmung zu einer Versetzung dann nicht, wenn der Arbeitgeber die personelle Maßnahme nur vorläufig durchführt, die Ausschreibung vor Schluss der Anhörung vor dem Landesarbeitsgericht nachgeholt hat und sich kein weiterer Bewerber gemeldet hat (im Anschluss an LAG Berlin, Beschluss vom 26. September 2003 - 6 TaBV 609/03 und 633/03 sowie LAG Köln, Beschluss vom 14. September 2012 - 5 TaBV 18/12).

    Die zunächst fehlende Ausschreibung der Stelle soll die Ersetzung der Zustimmung dann nicht hindern, wenn sich kein weiterer Bewerber gemeldet hat und die personelle Maßnahme nur vorläufig durchgeführt wurde (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 26. September 2003 - 6 TaBV 609/03 und 633/03 -, Rn. 28 - 29, juris; LAG Köln, Beschluss vom 14. September 2012 - 5 TaBV 18/12 -, Rn. 62 - 67, juris; GK/Raab § 93 BetrVG Rn. 37; Richardi/Thüsing, 16. Aufl. 2018, § 99 BetrVG, Rn. 265).

  • LAG Köln, 14.09.2012 - 5 TaBV 18/12

    Pflicht zur internen Ausschreibung - Nachholung der Ausschreibung

    Andere nehmen an, dass die fehlende Ausschreibung bis zum Schluss der Anhörung vor dem Landesarbeitsgericht jedenfalls dann nachgeholt werden kann, wenn der Arbeitgeber die Einstellung vorläufig durchgeführt hat und sich auf die erneute Ausschreibung kein interner Bewerber gemeldet hat (LAG Berlin 26. September 2003 - 6 TaBV 609/03 u.a. - juris; GK/Raab § 93 BetrVG Rn. 37; wohl auch Richardi/Thüsing § 99 BetrVG Rn. 237) .
  • LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09

    Unbegründeter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur befristeten Einstellung im

    Das Landesarbeitsgericht Berlin vertritt in seinem Beschluss vom 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03 und 6 TaBV 633/03 (LAG Report 2004, 23 f.) die Auffassung, dass eine unterbliebene oder fehlerhafte Stellenausschreibung bis zum Schluss der Beschwerdeinstanz nachgeholt werden kann, solange die Einstellung bisher nur als vorläufige Maßnahme vollzogen worden sei.
  • ArbG Trier, 29.04.2010 - 3 BV 36/09

    Informationspflicht gem. § 99 BetrVG im Rahmen einer Versetzung - keine aus

    Ebenso konnte dahinstehen, ob die Stellenausschreibung für die von den Arbeitnehmerinnen U und T zu besetzenden Stellen in Traben-Trarbach bzw. Schweich, welche zunächst unterblieben waren und wohl später noch nachgeholt wurden, ohne dass sich jedoch jemand auf diese Stellen beworben hätte, den Antragsgegner zur Zustimmungsverweigerung gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG berechtigte oder ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen den nachgeholten Stellenausschreibungen - jedenfalls, da sich auf sie unstreitig niemand beworben hat - heilende Wirkung zukommt (vgl. hierzu einerseits LAG Berlin 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03 sowie andererseits LAG Bremen 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09 [beim BAG anhängig unter 7 ABR 4/10]).
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