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   LAG Nürnberg, 21.08.2001 - 6 Ta BV 8/01   

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https://dejure.org/2001,5715
LAG Nürnberg, 21.08.2001 - 6 Ta BV 8/01 (https://dejure.org/2001,5715)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 21.08.2001 - 6 Ta BV 8/01 (https://dejure.org/2001,5715)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 21. August 2001 - 6 Ta BV 8/01 (https://dejure.org/2001,5715)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung bei Einführung von Namensschildern an der Dienstkleidung von Mitarbeitern im Fahrdienst eines öffentlichen Verkehrsbetriebs; Betriebsvereinbarung über das Tragen von Dienstkleidung im Fahrdienst; Arbeitsnotwendigkeit der Maßnahme; Mitbestimmungspflichtiges ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 87 BetrVG § 1972
    Mitbestimmung bei Einführung von Namensschildern an der Dienstkleidung von Mitarbeitern im Fahrdienst eines öffentlichen Verkehrsbetriebs

  • Judicialis

    BetrVG 1972 § 87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1972) § 87
    Mitbestimmung bei Einführung von Namensschildern an der Dienstkleidung von Mitarbeitern im Fahrdienst eines öffentlichen Verkehrsbetriebs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 1972
    Mitbestimmung bei Einführung von Namensschildern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 52
  • NZA-RR 2002, 92
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 67/98

    Vornamen der Sachbearbeiter in Geschäftsbriefen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 21.08.2001 - 6 TaBV 8/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt Beschluss vom 08.06.1999 - 1 ABR 67/98 -, AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebs) ist Gegenstand des Mitbestimmungsrechts das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer.
  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 57/86

    Tariflohnerhöhung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 21.08.2001 - 6 TaBV 8/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt Beschluss vom 08.06.1999 - 1 ABR 67/98 -, AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebs) ist Gegenstand des Mitbestimmungsrechts das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer.
  • BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 260/92

    Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 21.08.2001 - 6 TaBV 8/01
    In der Entscheidung vom 01.12.1992 (- 1 AZR 260/92 -, BAGE 70, 40 [43] = AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebs) weist das Bundesarbeitsgericht darauf hin, dass die Festlegung einer Kleiderordnung nicht die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und damit mitbestimmungspflichtig ist.
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01

    Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 21. August 2001 - 6 TaBV 8/01 - wird zurückgewiesen.
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