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   OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 10/18   

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OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 10/18 (https://dejure.org/2018,60656)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.06.2018 - 6 U 10/18 (https://dejure.org/2018,60656)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - 6 U 10/18 (https://dejure.org/2018,60656)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14

    Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 10/18
    Von einer geschäftlichen Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG kann nur ausgegangen werden, wenn die Handlung bei der gebotenen objektiven Betrachtung dem Ziel der Förderung des Absatzes oder Bezugs von Waren oder Dienstleistungen dient (vgl. BGH, Urteil vom 31.03.2016 - I ZR 160/14, GRUR 2016, 710 - Im Immobiliensumpf, mwN).

    Die Voraussetzungen für einen Werbevergleich sind grundsätzlich noch nicht erfüllt, wenn eine Werbeaussage so allgemein gehalten ist, dass sich den angesprochenen Verkehrskreisen keine Bezugnahme auf den Werbenden aufdrängt, sondern sich ein solcher Bezug nur reflexartig daraus ergibt, dass mit jeder Kritik an Mitbewerbern in der Regel unausgesprochen zum Ausdruck gebracht wird, dass diese Kritik den Werbenden selbst nicht trifft (vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 19 - Coaching-Newsletter; GRUR 2016, 710 Rn. 37 - Im Immobiliensumpf).

    In die Gesamtwürdigung sind betroffene Grundrechtspositionen einzubeziehen (vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 26 ff. - Coaching-Newsletter; GRUR 2016, 710 Rn. 38 - Im Immobiliensumpf).

    Zwar schützt die Meinungsfreiheit auch kommerzielle Meinungsäußerungen sowie reine Wirtschaftswerbung mit wertendem, meinungsbildendem Inhalt (vgl. GRUR 2016, 710 Rn. 44 - Im Immobiliensumpf).

    Wegen des zudem nach Art. 12 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gebotenen Schutzes des Geschäftsrufs des Betroffenen bedarf es regelmäßig einer Abwägung der widerstreitenden Interessen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. GRUR 2016, 710 Rn. 44 - Im Immobiliensumpf).

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 10/18
    Die Voraussetzungen für einen Werbevergleich sind grundsätzlich noch nicht erfüllt, wenn eine Werbeaussage so allgemein gehalten ist, dass sich den angesprochenen Verkehrskreisen keine Bezugnahme auf den Werbenden aufdrängt, sondern sich ein solcher Bezug nur reflexartig daraus ergibt, dass mit jeder Kritik an Mitbewerbern in der Regel unausgesprochen zum Ausdruck gebracht wird, dass diese Kritik den Werbenden selbst nicht trifft (vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 19 - Coaching-Newsletter; GRUR 2016, 710 Rn. 37 - Im Immobiliensumpf).

    In die Gesamtwürdigung sind betroffene Grundrechtspositionen einzubeziehen (vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 26 ff. - Coaching-Newsletter; GRUR 2016, 710 Rn. 38 - Im Immobiliensumpf).

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   OLG Oldenburg, 07.09.2018 - 6 U 10/18   

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OLG Oldenburg, 07.09.2018 - 6 U 10/18 (https://dejure.org/2018,64930)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.09.2018 - 6 U 10/18 (https://dejure.org/2018,64930)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. September 2018 - 6 U 10/18 (https://dejure.org/2018,64930)
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