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   OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 6 U 103/05   

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https://dejure.org/2006,7031
OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 6 U 103/05 (https://dejure.org/2006,7031)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.06.2006 - 6 U 103/05 (https://dejure.org/2006,7031)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 6 U 103/05 (https://dejure.org/2006,7031)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 GG, § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 3 UWG, § 5 UWG
    (Wettbewerbsverstoß beim Warentest: Wettbewerbshandlung bei Veröffentlichung eines ohne Wirksamkeitsprüfung gewonnenen Testergebnisses in einer Testzeitschrift; Pflicht zum Hinweis auf den eingeschränkten Testumfang bei Werbung mit dem Testlabel)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Anwendbarkeit des UWG auf die Durchführung von Tests; Werbung mit Testergebnissen

  • Judicialis

    GG Art. 5; ; UWG § 2 I Nr. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5; UWG § 2 I Nr. 1; UWG § 3; UWG § 5
    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Warentests

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorraussetzungen für die Annahme einer "Wettbewerbshandlung" i.S. des UWG bei Veröffentlichung von Warentests durch eine Zeitschrift, denen Untersuchungen auf gesundheitlich oder ökologisch bedenkliche Inhaltsstoffe aber keine Wirksamkeitsprüfung zugrunde liegen; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1368 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 38
  • GRUR-RR 2007, 16
  • afp 2007, 49
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 6 U 103/05
    Eine solche "Vorverlagerung" der erhobenen inhaltlichen Beanstandung in die Prüfung der subjektiven Komponente des Begriffs der Wettbewerbshandlung (Wettbewerbsabsicht) ist zwar grundsätzlich möglich; denn zu den maßgeblichen Anhaltspunkten, die ausnahmsweise auf ein der Presseveröffentlichung zugrunde liegendes Absatzförderungsziel hindeuten können, gehören insbesondere auch Form und Inhalt des in Rede stehenden Beitrags (vgl. BGH GRUR 95, 270, 272 - Dubioses Geschäftsgebaren).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auch wenn dem Verbraucher die untersuchten Aspekte nicht im Einzelnen bekannt sind, geht er regelmäßig davon aus, das mit einem Prüfzeichen versehene Produkt sei anhand der Kriterien geprüft worden, die für die geprüfte Eigenschaft - wie vorliegend die Qualität und die Sicherheit des Haarentfernungs-Geräts - wesentlich seien, und erfülle die dafür maßgeblichen und seinen praktischen Bedürfnissen gerecht werdenden Voraussetzungen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1988 - I ZR 219/87, BGHZ 105, 277, 280 ff. - Umweltengel; BGH, GRUR 1991, 552, 554 - TÜV-Prüfzeichen; GRUR 2005, 877, 879 f. - Werbung mit Testergebnis; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2007, 16, 17).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14

    Werbung für Arzneimittel mit Empfehlung Dritter; Irreführende Werbung mit

    Der verständige Durchschnittsverbraucher rechnet bei Wiedergabe einer solchen allgemeinen Bewertung ("Gesamturteil sehr gut") nicht damit, dass die Wirksamkeit der getesteten Erzeugnisse ungeprüft geblieben ist (Senat, Urt. v. 29.6.2006 - 6 U 103/05 - Rn. 55, 62, juris).
  • OLG Köln, 23.09.2022 - 6 U 70/22

    Wettbewerbswidrigkeit der Lizenzierung eines "Testsieger"-Logos der Stiftung

    Soweit Köhler/Feddersen (in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO, § 8 Rn. 2.17) entgegen OLG Frankfurt (Urteil vom 29.06.2006 - 6 U 103/05, GRUR-RR 2007, 16) annehmen, dass eine täterschaftliche Haftung dann in Betracht kommt, wenn eine Zeitschrift die Werbung mit einem Testergebnis, das selbst irreführend war, gegen Entgelt lizensiert, ohne auf die Irreführungsgefahr hinzuweisen, ist dies mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
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