Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 6 U 103/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3795
OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 6 U 103/08 (https://dejure.org/2009,3795)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.08.2009 - 6 U 103/08 (https://dejure.org/2009,3795)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. August 2009 - 6 U 103/08 (https://dejure.org/2009,3795)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • webshoprecht.de

    Unzulässigkeit der Glücksspielwerbung ohne Hinweise auf Altersbegrenzung und Suchtgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsansprüche eines Glücksspielanbieters hinsichtlich der Lottowerbung

  • Glücksspiel & Recht

    Blickfang-Werbung mit Lotto-Jackpot unzulässig

  • kanzlei.biz

    Das Werben mit dem Jackpot

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 2; ; UWG § 4 Nr. 11; ; GlüStV § 5 Abs. 1; ; GlüStV § 5 Abs. 2 Satz 1; ; GlüStV § 5; ; GlüStV § 5 Abs. 3

  • kanzlei.biz

    Das Werben mit dem Jackpot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; GlüStV § 5
    Unterlassungsansprüche eines Glücksspielanbieters hinsichtlich der Lottowerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV
    Zur Unzulässigkeit aufdringlicher Glücksspiel-Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Eine Aufmerksamkeit erregende (Internet-) Darstellung von Glücksspiel-Jackpots ist unzulässig

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Verurteilung von Lotto Brandenburg wegen rechtswidriger Jackpot-Bewerbung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08

    Vorliegen einer Aufforderungswerbung durch den Aufruf "vor Beginn der Urlaubszeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 6 U 103/08
    Der Einwand der Prozessgegners, der Anspruchsteller handele in vergleichbarer Weise wettbewerbswidrig, ist dann unbeachtlich, wenn durch den Wettbewerbsverstoß nicht lediglich Interessen des einzelnen Mitbewerbers, sondern auch der Allgemeinheit berührt werden (Kammergericht, GRUR 2002, 93; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67).
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 6 U 103/08
    Da diese im vorliegenden Falle die Verfügungsbeklagte selbst als Lotterieveranstalterin als die für die Werbung ihrer Annahmestellen verantwortliche Einrichtung (§ 8 Abs. 2 UWG) in Anspruch nimmt, ist dieses Verhalten prozessual unbedenklich, es kann als prozessökonomisch bezeichnet werden (so auch Kammergericht, Urteil vom 30.03.2009, Aktenzeichen: 24 U 145/08).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10

    Werbung für das Glücksspielprodukt "L-Dorado" bleibt verboten

    d) Die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Klägers scheidet außerdem aus, weil er mit der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs jedenfalls auch übergeordnete Allgemeininteressen, nämlich die der Bekämpfung der Glücksspielsucht und Wettspielsucht sowie der Gewährleistung des Jugendschutzes wahrnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.1997 - I ZR 29/94, Rdn. 34; Senat, Urteil vom 18.8.2009 - 6 U 103/08, Rdn. 51 - jeweils zitiert nach juris).

    Dies ergibt sich beispielhaft aus der vom Senat mit Urteil vom 18.8.2009 (- 6 U 103/08, zitiert nach juris) untersagten, das Straßenbild prägenden Aufstellerwerbung.

    Dem steht nicht das Urteil des Senats vom 18.8.2009 (- 6 U 103/08, zitiert nach juris) entgegen, weil - anders als im dort entschiedenen Fall, in dem der Internetauftritt lediglich Informationen zur Verfügung stellte - hier der Verbraucher die ersten Schritte zur Spielteilnahme über das Internet bereits gehen kann.

  • OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 6 U 133/09

    Werbung für Sonderverlosung durch staatliche Lotteriegesellschaft

    Angesichts der marktbeherrschenden Stellung, die die staatliche Lotterieverwaltung bei der Veranstaltung von Lotterien in Hessen besitzt, ist auch die Spürbarkeitsschwelle gemäß § 3 UWG überwunden (vgl. hierzu auch KG, a.a.O., Juris-Rn 101; a.A. OLG Brandenburg, Urteil vom 18.08.2009 - 6 U 103/08, Juris-Rn 66 ff.).
  • VG Karlsruhe, 28.09.2009 - 3 K 1832/08

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten in

    Auch die zuletzt der Kammer vorgelegten Ausdrucke der Internetseite (Stand 09.09.2009, 229 Seiten) beinhalten ohne Zweifel Werbung im Sinne des § 5 Abs. 3 Alt. 2 GlüStVG (vgl. Brand. OLG, Urt. v.  18.08.2009 - 6 U 103/08 -, Juris-Rdnr. 61 ff.).
  • VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 936/08

    Lotterierecht

    Zwar finden die vorgenannten Werbungen in dieser Form aktuell soweit ersichtlich nicht statt, nachdem sie zwischenzeitlich durch Gerichte untersagt oder jedenfalls kritisiert wurden (vgl. nur VG Potsdam, Beschluss vom 27. April 2011, Az.: 6 K 2126/06; OLG Brandenburg ZfWG 2011, 378; OLG Brandenburg, Urteil vom 18. August 2009, Az.: 6 U 103/08).
  • VG Düsseldorf, 10.11.2009 - 27 L 1367/09

    Glücksspiel Zwangsgeldfestsetzung Werbung

    17 vgl. zum Begriff der Werbung i.S.d. § 5 Abs. 3 GlüStV ebenso: OLG Brandenburg, Urteil vom 18. August 2009 - 6 U 103/08 , juris.
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - L 6 U 103/08   

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https://dejure.org/2012,6864
LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - L 6 U 103/08 (https://dejure.org/2012,6864)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.01.2012 - L 6 U 103/08 (https://dejure.org/2012,6864)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - L 6 U 103/08 (https://dejure.org/2012,6864)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - L 6 U 103/08
    Dieser Beweisgrad ist erfüllt, wenn kein vernünftiger die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch noch zweifelt, wenn also das Gefühl des Zweifels beseitigt ist (siehe BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - SozR 4-5671 § 6 Nr. 2).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - L 6 U 103/08
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - L 6 U 103/08
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - L 6 U 103/08
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
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