Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 103/12 |
Kurzfassungen/Presse (7)
- lawblog.de (Kurzinformation)
GEMA-Meldungen schaffen Klarheit
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Sängerin Julia Neigel unterliegt im Urheberrechtsstreit gegen Bandmitglieder
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Berufung von Julia Neigel im Urheberrechtsstreit erfolglos
- swp.de (Pressemeldung, 09.11.2016)
Sängerin Julia Neigel scheitert mit Urheberrechtsklage
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Berufung von Julia Neigel im Urheberrechtsstreit erfolglos
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Berufung von Julia Neigel im Urheberrechtsstreite erfolglos
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Berufung von Sängerin Julia Neigel im Urheberrechtsstreit erfolglos - Vorsätzliche Täuschung der Sängerin nicht feststellbar
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 05.10.2012 - 7 O 369/06
- OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 103/12
- BGH, 26.07.2018 - I ZR 258/16
Rechtsprechung
OLG Köln, 19.10.2012 - I-6 U 103/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG § 4 Nr. 11; VerpackVO § 9
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Pfandpflicht für "Kindersekt"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pfandpflicht eines perlenden Fruchtsaftgetränks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 11; VerpackVO § 9 Abs. 1 S. 1
Pfandpflicht eines perlenden Fruchtsaftgetränks - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindersekt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Keine Pfandpflicht für sektähnliche Einwegflaschen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Als Kindersekt bezeichnetes Getränk ist verpackungsrechtlich kein pfandflichtiges Erfrischungsgetränk
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.02.2012 - 84 O 175/11
- OLG Köln, 19.10.2012 - I-6 U 103/12
- BGH, 17.07.2013 - I ZR 211/12
- BGH, 06.03.2014 - I ZR 211/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Karlsruhe, 14.03.2012 - 6 U 12/11
Irreführende Lebensmittelwerbung: Abbildung einer Orangenblüte auf dem Etikett …
Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 103/12
Nach den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke vom 27.11.2002 (GMBl. 2003, 383) des Deutschen Lebensmittelbuchs (§ 15 LFGB), die keine Rechtsnormen und keine stets getreuen Abbilder des allgemeinen Sprachgebrauchs unter Verbrauchern, sondern sachverständige Beschreibungen der für die Verkehrsfähigkeit bedeutsamen Merkmale von Lebensmitteln sind (vgl. Senat, MD 2008, 288 [292] - Fruit2day; GRUR-RR 2012, 222 = WRP 2012, 478 - Sparkling Tea; OLG Karlsruhe, WRP 2012, 728 [Rn. 15] - Near-Water Mango-Orangenblüte), sind darunter Getränke zu verstehen, die trinkbares Wasser, geschmackgebende Zutaten und gegebenenfalls weitere nichtalkoholische Zusätze enthalten; nach den Leitsätzen gehören dazu Fruchtsaftgetränke, Fruchtschorlen, Limonaden und Brausen. - LG Köln, 22.02.2012 - 84 O 175/11
Verstoß gegen die Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht durch Verkauf eines …
Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 103/12
Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.02.2012 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 175/11 - wird zurückgewiesen. - BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 516/09
Zu den Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch …
Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 103/12
Ob dies im Hinblick auf Art. 7 der (Verpackungs-) Richtlinie 94/62/EG hier der Fall ist (vgl. EuGH, NVwZ 2005, 190 - Radlberger und Spitz; BVerfG, NJW 2012, 598), kann dahin gestellt bleiben, weil bereits kein Verstoß der Beklagten gegen die gemäß allgemeinen Grundsätzen nach ihrem Wortlaut, ihrer systematischen Stellung, ihrer Entstehungsgeschichte und ihrem objektiven Zweck auszulegende (…vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 = WRP 2012, 1250 [Rn. 11 ff.] - Alles kann besser werden) deutsche Vorschrift des § 9 VerpackVO anzunehmen ist.
- BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10
Neue Personenkraftwagen
Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 103/12
Soweit davon auch das Marktverhalten gegenüber Verbrauchern betroffen ist, regelt die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken in ihrem Anwendungsbereich dieses Verhältnis (…anders als das zu Mitbewerbern, vgl. BGH, GRUR 2010, 654 = WRP 2010, 876 [Rn. 15] - Zweckbetrieb) allerdings abschließend; ein Verstoß gegen nationale Bestimmungen kann eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG insoweit nur begründen, wenn diese eine Grundlage im Unionsrecht haben (vgl. BGH, GRUR 2012, 842 = WRP 2012, 1096 [Rn. 15] - Neue Personenkraftwagen;… GRUR 2012, 949 = WRP 2012, 1086 [Rn. 47] - Missbräuchliche Vertragsstrafe). - EuGH, 14.12.2004 - C-309/02
Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz - Umwelt - Freier Warenverkehr - …
Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 103/12
Ob dies im Hinblick auf Art. 7 der (Verpackungs-) Richtlinie 94/62/EG hier der Fall ist (vgl. EuGH, NVwZ 2005, 190 - Radlberger und Spitz; BVerfG, NJW 2012, 598), kann dahin gestellt bleiben, weil bereits kein Verstoß der Beklagten gegen die gemäß allgemeinen Grundsätzen nach ihrem Wortlaut, ihrer systematischen Stellung, ihrer Entstehungsgeschichte und ihrem objektiven Zweck auszulegende (…vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 = WRP 2012, 1250 [Rn. 11 ff.] - Alles kann besser werden) deutsche Vorschrift des § 9 VerpackVO anzunehmen ist. - OLG Köln, 18.11.2011 - 6 U 119/11
Irreführung durch Bewerbung eines aus Tee-Extrakt hergestellten …
Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 103/12
Nach den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke vom 27.11.2002 (GMBl. 2003, 383) des Deutschen Lebensmittelbuchs (§ 15 LFGB), die keine Rechtsnormen und keine stets getreuen Abbilder des allgemeinen Sprachgebrauchs unter Verbrauchern, sondern sachverständige Beschreibungen der für die Verkehrsfähigkeit bedeutsamen Merkmale von Lebensmitteln sind (vgl. Senat, MD 2008, 288 [292] - Fruit2day; GRUR-RR 2012, 222 = WRP 2012, 478 - Sparkling Tea;… OLG Karlsruhe, WRP 2012, 728 [Rn. 15] - Near-Water Mango-Orangenblüte), sind darunter Getränke zu verstehen, die trinkbares Wasser, geschmackgebende Zutaten und gegebenenfalls weitere nichtalkoholische Zusätze enthalten; nach den Leitsätzen gehören dazu Fruchtsaftgetränke, Fruchtschorlen, Limonaden und Brausen. - BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11
Alles kann besser werden
Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 103/12
Ob dies im Hinblick auf Art. 7 der (Verpackungs-) Richtlinie 94/62/EG hier der Fall ist (vgl. EuGH, NVwZ 2005, 190 - Radlberger und Spitz; BVerfG, NJW 2012, 598), kann dahin gestellt bleiben, weil bereits kein Verstoß der Beklagten gegen die gemäß allgemeinen Grundsätzen nach ihrem Wortlaut, ihrer systematischen Stellung, ihrer Entstehungsgeschichte und ihrem objektiven Zweck auszulegende (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 = WRP 2012, 1250 [Rn. 11 ff.] - Alles kann besser werden) deutsche Vorschrift des § 9 VerpackVO anzunehmen ist. - BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11
Missbräuchliche Vertragsstrafe
Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 103/12
Soweit davon auch das Marktverhalten gegenüber Verbrauchern betroffen ist, regelt die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken in ihrem Anwendungsbereich dieses Verhältnis (…anders als das zu Mitbewerbern, vgl. BGH, GRUR 2010, 654 = WRP 2010, 876 [Rn. 15] - Zweckbetrieb) allerdings abschließend; ein Verstoß gegen nationale Bestimmungen kann eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG insoweit nur begründen, wenn diese eine Grundlage im Unionsrecht haben (…vgl. BGH, GRUR 2012, 842 = WRP 2012, 1096 [Rn. 15] - Neue Personenkraftwagen; GRUR 2012, 949 = WRP 2012, 1086 [Rn. 47] - Missbräuchliche Vertragsstrafe). - BGH, 29.06.2006 - I ZR 171/03
Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft
Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 103/12
Dass die Rücknahme- und Verwertungspflicht gemäß § 6 VerpackVO (alter Fassung) zumindest im Verhältnis zum Mitbewerber Marktbezug aufweist, ist höchstrichterlich anerkannt (BGH, GRUR 2007, 162 = WRP 2007, 177 [Rn. 12] - Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft). - BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07
Zweckbetrieb
Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 103/12
Soweit davon auch das Marktverhalten gegenüber Verbrauchern betroffen ist, regelt die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken in ihrem Anwendungsbereich dieses Verhältnis (anders als das zu Mitbewerbern, vgl. BGH, GRUR 2010, 654 = WRP 2010, 876 [Rn. 15] - Zweckbetrieb) allerdings abschließend; ein Verstoß gegen nationale Bestimmungen kann eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG insoweit nur begründen, wenn diese eine Grundlage im Unionsrecht haben (…vgl. BGH, GRUR 2012, 842 = WRP 2012, 1096 [Rn. 15] - Neue Personenkraftwagen;… GRUR 2012, 949 = WRP 2012, 1086 [Rn. 47] - Missbräuchliche Vertragsstrafe).
- LG Berlin, 27.04.2023 - 91 O 85/22
Wettbewerbsverstoß: Pfanderhebungspflicht auf Einwegkunststoffgetränkeflaschen; …
Die Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen gemäß § 31 VerpackG wirkt sich deutlich auf das Verhalten der Hersteller und Vertreiber auf dem Absatzmarkt aus (OLG Köln vom 19.Oktober 2012 zu 6 U 103/12 noch zur Verpackungsverordnung) und hat daher entgegen der Auffassung der Beklagten nicht nur reflexhafte Auswirkungen auf den Markt. - LG Köln, 19.11.2019 - 81 O 64/19 Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass Vorschriften der VerpackV als Vorschriften angesehen wurden, die im Interesse der Marktteilnehmer bestimmt sind, das Marktverhalten zu regeln (vgl. KG GRUR 2005, 357 zu § 8 VerpackV, OLG Köln WRP 2013, 366 zu § 9 VerpackV).
Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 14.01.2015 - L 6 U 103/12 |
Verfahrensgang
- SG Magdeburg - S 46 U 90039/08
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.01.2015 - L 6 U 103/12
- BSG, 03.06.2015 - B 2 U 87/15 B
Wird zitiert von ...
- BSG, 03.06.2015 - B 2 U 87/15 B
Unanfechtbarkeit einer Beschwerderücknahme
L 6 U 103/12 (LSG Sachsen-Anhalt).
Rechtsprechung
KG, 19.02.2013 - 6 U 103/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Justizvollzugsbeamten im offenen Vollzug; Verweisung auf eine Tätigkeit im geschlossenen Strafvollzug
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.05.2012 - 31 O 389/09
- KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
- KG, 19.02.2013 - 6 U 103/12
- BGH, 27.05.2015 - IV ZR 271/13
Rechtsprechung
KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Justizvollzugsbeamten im offenen Vollzug; Verweisung auf eine Tätigkeit im geschlossenen Strafvollzug
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.05.2012 - 31 O 389/09
- KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
- KG, 19.02.2013 - 6 U 103/12
- BGH, 27.05.2015 - IV ZR 271/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 4 U 166/99
Berufsunfähigkeit einer Postbotin - unzulässiger Verweis auf Nischenarbeitsplatz
Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
Denn gemäß § 1 (1) dieser Bedingungen liegt Berufsunfähigkeit vor, "wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außer Stande ist, ihrem zuletzt vor Eintritt dieses Zustandes ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nachzugehen." Diese Regelung gilt, zumal die Bedingungen im weiteren eine so genannte Beamtenklausel nicht enthalten, auch für versicherte Beamte; jedenfalls könnte ein verständiger Versicherungsnehmer dies nicht anders verstehen (…vgl. dazu OLG Frankfurt VersR 2006, 916 - 918, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 27;… OLG Hamburg VersR 2002, 556 - 557, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 3; OLG Düsseldorf VersR 2001, 972, zitiert nach juris, dort Rdz. 18). - OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Täuschungsanfechtung - Angaben zu …
Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der Anfechtungs- und Rücktrittsrechte der Berufsunfähigkeitsversicherung im vorliegenden Regressprozess dem Beklagten obliegt (Klageerwiderung des Beklagten vom 01.02.2010, Bd. I Bl. 41 d.A.; vgl. zur Beweislast des Versicherers im Deckungsprozess: OLG Koblenz NVersZ 2001, 503 - 504, zitiert nach juris, dort Rdz. 8) und dass er diesen Beweis nicht hat führen können. - OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 7 U 151/03
Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit …
Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
Denn gemäß § 1 (1) dieser Bedingungen liegt Berufsunfähigkeit vor, "wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außer Stande ist, ihrem zuletzt vor Eintritt dieses Zustandes ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nachzugehen." Diese Regelung gilt, zumal die Bedingungen im weiteren eine so genannte Beamtenklausel nicht enthalten, auch für versicherte Beamte; jedenfalls könnte ein verständiger Versicherungsnehmer dies nicht anders verstehen (vgl. dazu OLG Frankfurt VersR 2006, 916 - 918, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 27;… OLG Hamburg VersR 2002, 556 - 557, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 3;… OLG Düsseldorf VersR 2001, 972, zitiert nach juris, dort Rdz. 18).
- OLG Koblenz, 30.07.1999 - 10 U 462/98
Berufsunfähigkeit eines Beamten
Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
Der gegenteiligen Ansicht des OLG Koblenz (VersR 1999, 1399 - 1401, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 26/28) ist deshalb nicht zu folgen; diese stellt - mit den Auslegungsmaximen für Versicherungsbedingungen und der vorbenannten Rechtsprechung des BGH nicht vereinbar - fest, dass ein Beamter im Sinne der Versicherungsbedingungen, die keine Beamtenklausel enthalten, erst dann als berufsunfähig anzusehen ist, wenn er nicht mehr statuswahrend weiterverwendet werden kann, also allgemein dienstunfähig ist. - OLG Hamburg, 31.10.2001 - 9 U 5/01
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsrente
Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
Denn gemäß § 1 (1) dieser Bedingungen liegt Berufsunfähigkeit vor, "wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außer Stande ist, ihrem zuletzt vor Eintritt dieses Zustandes ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nachzugehen." Diese Regelung gilt, zumal die Bedingungen im weiteren eine so genannte Beamtenklausel nicht enthalten, auch für versicherte Beamte; jedenfalls könnte ein verständiger Versicherungsnehmer dies nicht anders verstehen (…vgl. dazu OLG Frankfurt VersR 2006, 916 - 918, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 27; OLG Hamburg VersR 2002, 556 - 557, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 3;… OLG Düsseldorf VersR 2001, 972, zitiert nach juris, dort Rdz. 18). - OLG Karlsruhe, 23.10.2001 - 12 U 179/00
Zurechnung des Wissens eines Versicherungsagenten; Abgrenzung vom …
Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
Denn diese Zeugen hatten jeweils noch eine konkretere Erinnerung an das jeweilige Antragsgespräch und konnten die Angaben des Zeugen P... zu seiner üblichen Vorgehensweise nicht bestätigen (vgl. zu dieser Konstellation OLG Karlsruhe VersR 2002, 737 - 738, zitiert nach juris, dort Rdz. 7). - BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06
Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der …
Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
Diese Auslegung legt auch der Bundesgerichtshof (VersR 2007, 821 - 824, zitiert nach juris, dort Ls. 1 und Rdz. 25 und 28) zugrunde, wenn er feststellt, dass es sich bei der Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinne um einen eigenständigen Rechtsbegriff handelt, der weder mit Dienstunfähigkeit noch mit Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Sinne des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts gleichgesetzt werden darf.
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 21.12.2012 - 6 U 103/12 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 20.11.2014 - 2 U 11/14
Unlauterer Wettbewerb der öffentlichen Hand: Freistellung von der …
Vielmehr ist als potentieller Wettbewerber jeder Anbieter von Waren/Dienstleistungen in den Blick zu nehmen, der aus Sicht eines Patienten möglicherweise als Alternative zu den von den Kreiskliniken des Beklagten angebotenen Behandlungen in Betracht kommt (so auch OLG Braunschweig, Urteil vom 7. März 2012, Az.: 2 U 90/11 = GRUR-RR 2012, 431 ff.; OLG Oldenburg, Urteil vom 21. Dezember 2012, Az.: 6 U 103/12 = GuP 2013, 197 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 27. Mai 2010, Az.: 6 U 254/07 = GRUR-Prax 2011, 225; LG Frankfurt, Urteil vom 18. August 2010, Az.: 2/6 O 103/10).