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   OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 103/13   

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OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 103/13 (https://dejure.org/2014,2437)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.02.2014 - 6 U 103/13 (https://dejure.org/2014,2437)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 6 U 103/13 (https://dejure.org/2014,2437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung von Apotheken mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union an die deutschen Vorschriften für den Abgabepreis apothekenpflichtiger Fertigarzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 175
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 103/13
    Diese hält die gesetzliche Neuregelung, die ausländische Versandapotheken ausdrücklich dem inländischen Arzneimittelpreisrecht unterwirft, wie auch den für das bisherige Recht zum gleichen Ergebnis kommenden Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10 - für unvereinbar mit dem Recht der Europäischen Union und deutschem Verfassungsrecht, einen Verstoß gegen die geltende Rechtslage zudem nicht für gegeben.

    aa) Soweit der Senat früher im Anschluss an Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSGE 101, 161 = PharmR 2008, 595) und des Oberlandesgerichts Hamm (MMR 2005, 101) für Fälle der Bestellung und Kurierlieferung von in den Niederlanden verkauften Arzneimitteln über deutsche Apotheken (PharmR 2010, 197 = MD 2010, 77 - Holland-Preise) eine andere Auffassung vertreten hatte, wird daran angesichts der gesetzlichen Neuregelung und der Entscheidung des vom Bundesgerichtshof (NJW 2010, 3724 = GRUR 2010, 1130 = WRP 2010, 1485 - Sparen Sie beim Medikamentenkauf) angerufenen Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10 (BGHZ 194, 354 = GRUR 2013, 417 = WRP 2013, 621) - nicht mehr festgehalten.

    (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist allerdings grundsätzlich jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, als eine Maßnahme gleicher Wirkung gemäß Art. 34 AEUV anzusehen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 11.07.1974 - 8/74 - Dassonville = NJW 1975, 515; GemS-OGH, BGHZ 194, 354 = GRUR 2013, 417 = WRP 2013, 621 [Rn. 40] m.w.N.).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 103/13
    aa) Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt nicht nur vor, wenn ein Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt, sondern auch, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen; insbesondere eine über einen bestimmten Geldbetrag lautende Gutschrift kann einen entsprechenden Vorteil darstellen (vgl. BGH, GRUR 2010, 1136 = WRP 2010, 1482 [Rn. 17 f.] - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE; GRUR 2013, 1264 = WRP 2013, 1587 [Rn. 13] - RezeptBonus).

    (1) Es kommt insoweit im Ergebnis nicht darauf an, ob Barrabatte bei der Abgabe von Arzneimitteln unabhängig von Wertgrenzen wettbewerblich stets unzulässig sind oder ob nach den für den Verletzungszeitpunkt (vor Neufassung des § 7 Abs. 1 Nr. 1 HWG mit Gesetz vom 07.08.2013, BGBl. I S. 3108) maßgeblichen, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, GRUR 2010, 1136 = WRP 2010, 1482 [Rn. 24] - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE) in Fällen, in denen es sich bei den gewährten Vergünstigungen um geringwertige Kleinigkeiten handelt, ein Verstoß gegen das Arzneimittelpreisrecht nicht geeignet ist, den Wettbewerb bzw. die Interessen von Marktteilnehmern in relevanter Weise zu beeinträchtigen.

  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 98/12

    RezeptBonus

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 103/13
    aa) Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt nicht nur vor, wenn ein Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt, sondern auch, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen; insbesondere eine über einen bestimmten Geldbetrag lautende Gutschrift kann einen entsprechenden Vorteil darstellen (vgl. BGH, GRUR 2010, 1136 = WRP 2010, 1482 [Rn. 17 f.] - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE; GRUR 2013, 1264 = WRP 2013, 1587 [Rn. 13] - RezeptBonus).

    Denn selbst wenn danach der Beklagten in Bezug auf die Werbeaussage "Garantierter Bonus: 1 Euro pro Medikament (bis zu 3 Euro pro Rezept)" kein spürbarer Wettbewerbsverstoߠ (§ 3 Abs. 1 und 2 S. 1 UWG) anzulasten sein mag (vgl. BGH, GRUR 2013, 1264 = WRP 2013, 1587 - RezeptBonus; GRUR 2013, 1262 = WRP 2013, 1590 - Rezept-Prämie), ist jedenfalls die mit der Klage in konkreter Form angegriffene Ankündigung und Gewährung einer Vergütung bis zu 15 EUR als unzulässige spürbare Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen Verbraucher anzusehen.

  • EuGH, 30.04.2009 - C-531/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT VORSCHRIFTEN WIE DER ÖSTERREICHISCHEN REGELUNG ÜBER

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 103/13
    Solche Vorschriften begründen keine Behinderung im Rechtssinne, weil ihnen das Element einer (formellen oder materiellen) Diskriminierung der Anbieter aus anderen Mitgliedsstaaten fehlt (vgl. EuGH, Urteil vom 30.04.2009 - C 531/07 - LIBRO = GRUR 2009, 792).

    In den von der Berufung angeführten Entscheidungen zur Buchpreisbindung (EuGH, Urteil vom 10.01.1985 - C 229/83 - Leclerc = NJW 1985, 1615; Urteil vom 30.04.2009 - C 531/07 - LIBRO = GRUR 2009, 792) lag eine Diskriminierung darin, dass die nationale Regelung den Absatz importierter Bücher gegenüber dem Absatz der einheimischen Buchausgaben erschwerte, indem sie dem Importeur gezielt die Möglichkeit nahm, seine durch einen günstigeren Einstandspreis im Ausfuhrmitgliedstaat erzielte Beschaffungsvorteile über den Endverkaufspreis weiterzugeben.

  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 90/12

    Rezept-Prämie

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 103/13
    Denn selbst wenn danach der Beklagten in Bezug auf die Werbeaussage "Garantierter Bonus: 1 Euro pro Medikament (bis zu 3 Euro pro Rezept)" kein spürbarer Wettbewerbsverstoߠ (§ 3 Abs. 1 und 2 S. 1 UWG) anzulasten sein mag (vgl. BGH, GRUR 2013, 1264 = WRP 2013, 1587 - RezeptBonus; GRUR 2013, 1262 = WRP 2013, 1590 - Rezept-Prämie), ist jedenfalls die mit der Klage in konkreter Form angegriffene Ankündigung und Gewährung einer Vergütung bis zu 15 EUR als unzulässige spürbare Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen Verbraucher anzusehen.
  • OLG Köln, 16.05.2008 - 6 W 38/08

    Unsachliche Beeinflussung ärztlicher Entscheidungsfreiheit durch Verlosung von

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 103/13
    (2) Dieser der Höhe nach erheblichen, den Kunden entweder im Wege der Verrechnung oder in bar gewährten Vergütung steht - entgegen dem Berufungsvorbringen - keine wirtschaftlich adäquate Gegenleistung gegenüber, die geeignet sein könnte, die Unentgeltlichkeit der Vergünstigung auszuschließen oder ihre Spürbarkeit aufzuheben (vgl. Senat, GRUR-RR 2008, 446 [447] - All-inclusive Testwochen; GRUR-RR 2011, 380 - PTA-Gewinnspiel).
  • OLG Köln, 10.12.2010 - 6 U 85/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für ein nicht verschreibungspflichtiges

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 103/13
    (2) Dieser der Höhe nach erheblichen, den Kunden entweder im Wege der Verrechnung oder in bar gewährten Vergütung steht - entgegen dem Berufungsvorbringen - keine wirtschaftlich adäquate Gegenleistung gegenüber, die geeignet sein könnte, die Unentgeltlichkeit der Vergünstigung auszuschließen oder ihre Spürbarkeit aufzuheben (vgl. Senat, GRUR-RR 2008, 446 [447] - All-inclusive Testwochen; GRUR-RR 2011, 380 - PTA-Gewinnspiel).
  • OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 213/08

    Zur Zulässigkeit der Internetapothekenwerbung mit einem 10%-Preisvorteil für

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 103/13
    aa) Soweit der Senat früher im Anschluss an Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSGE 101, 161 = PharmR 2008, 595) und des Oberlandesgerichts Hamm (MMR 2005, 101) für Fälle der Bestellung und Kurierlieferung von in den Niederlanden verkauften Arzneimitteln über deutsche Apotheken (PharmR 2010, 197 = MD 2010, 77 - Holland-Preise) eine andere Auffassung vertreten hatte, wird daran angesichts der gesetzlichen Neuregelung und der Entscheidung des vom Bundesgerichtshof (NJW 2010, 3724 = GRUR 2010, 1130 = WRP 2010, 1485 - Sparen Sie beim Medikamentenkauf) angerufenen Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10 (BGHZ 194, 354 = GRUR 2013, 417 = WRP 2013, 621) - nicht mehr festgehalten.
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08

    Sparen Sie beim Medikamentenkauf!

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 103/13
    aa) Soweit der Senat früher im Anschluss an Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSGE 101, 161 = PharmR 2008, 595) und des Oberlandesgerichts Hamm (MMR 2005, 101) für Fälle der Bestellung und Kurierlieferung von in den Niederlanden verkauften Arzneimitteln über deutsche Apotheken (PharmR 2010, 197 = MD 2010, 77 - Holland-Preise) eine andere Auffassung vertreten hatte, wird daran angesichts der gesetzlichen Neuregelung und der Entscheidung des vom Bundesgerichtshof (NJW 2010, 3724 = GRUR 2010, 1130 = WRP 2010, 1485 - Sparen Sie beim Medikamentenkauf) angerufenen Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10 (BGHZ 194, 354 = GRUR 2013, 417 = WRP 2013, 621) - nicht mehr festgehalten.
  • EuGH, 10.01.1985 - 229/83

    Leclerc / Au blé vert

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 103/13
    In den von der Berufung angeführten Entscheidungen zur Buchpreisbindung (EuGH, Urteil vom 10.01.1985 - C 229/83 - Leclerc = NJW 1985, 1615; Urteil vom 30.04.2009 - C 531/07 - LIBRO = GRUR 2009, 792) lag eine Diskriminierung darin, dass die nationale Regelung den Absatz importierter Bücher gegenüber dem Absatz der einheimischen Buchausgaben erschwerte, indem sie dem Importeur gezielt die Möglichkeit nahm, seine durch einen günstigeren Einstandspreis im Ausfuhrmitgliedstaat erzielte Beschaffungsvorteile über den Endverkaufspreis weiterzugeben.
  • OLG Hamm, 21.09.2004 - 4 U 74/04

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Arzneimittelversand einer niederländischen Apotheke

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

  • LG Köln, 14.05.2013 - 84 O 3/13

    Niederländische Versandapotheke darf Kunden bei Teilnahme an Arzneimittel-Check

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • OLG Bamberg, 29.06.2016 - 3 U 216/15

    Abgabepreis des Pharmagroßhandels von Fertigarzneimitteln an Apotheken

    Die Vorschriften der § 78 Abs. 1 AMG, § 2 Abs. 1 AMPreisV, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a HWG stellen Marktverhaltensregeln im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG a. F., § 3a UWG n. F. dar (BGH NJOZ 2010, S. 2500 -Bonuspunkte-; BGH GRUR 2015, S. 504 -kostenlose Zweitbrille; BGH Beschluss vom 27.01.2016, Az.: I ZR 68/14 -Arzneimittel-Check-; OLG Köln, Urteil vom 19.02.2014, Az.: 6 U 103/13).
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2016 - 1 U 150/15

    Clever + Partnerprogramm - Wettbewerbsverstoß: Gewähren von Preisnachlässen und

    Die Vorschriften der § 78 Abs. 1 AMG, § 2 Abs. 1 AMPreisV, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a HWG stellen Marktverhaltensregeln im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 3a UWG n.F. dar (OLG Köln, Urteil vom 19. Februar 2014 - 6 U 103/13 - GRUR-RR 2014, 175 ff., juris Rn. 6).
  • OLG Köln, 17.07.2015 - 6 U 189/14
    Der gerügte Sachverhalt sei kerngleich zur Werbung mit einer 15, 00-EUR-Prämie, die Gegenstand des vorangegangenen Eilverfahrens 84 O 245/12 LG Köln sowie des Hauptsacheverfahrens 84 O 3/13 LG Köln = 6 U 103/13 OLG Köln gewesen sei.
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2022 - 20 U 86/19
    Dieses ist rechtskräftig abgeschlossen worden (Urteil des OLG Köln vom 10. Januar 2014, Az. 6 U 103/13, enthalten in Anlage K 6).
  • BGH, 27.01.2016 - I ZR 68/14

    Wettbewerbsverstoß: Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts mit dem

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen (OLG Köln, Urteil vom 19. Februar 2014 - 6 U 103/13, juris).
  • OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 158/13

    Abgabe von apothekenpflichtigen Fertigarzneimitteln an Endverbraucher im Wege des

    Wie der Senat in seinen den Parteien und ihren Verfahrensbevollmächtigten bekannten beiden Urteilen vom 19.02.2014 - 6 U 103/13 und 6 U 113/13 - näher ausgeführt hat, verstößt diese Regelung weder gegen höherrangiges (Primär-) Recht der Europäischen Union noch gegen deutsches Verfassungsrecht.

    Das streitbefangene Prämienmodell stellt sich in dieser Hinsicht als eine nach Lage der Dinge ebenso untaugliche Umgehungskonstruktion zur Gewährung unzulässiger Rabatte dar wie das ("15-EUR-Prämien"-) Modell, das Gegenstand des Senatsurteils vom 19.02.2014 - 6 U 103/13 - war.

  • LG Köln, 19.11.1914 - 84 O 70/14
    Wie der Senat in seinen den Parteien und ihren Verfahrensbevollmächtigten bekannten beiden Urteilen vom 19.02.2014 - 6 U 103/13 und 6 U 113/13 - näher ausgeführt hat, verstößt diese Regelung weder gegen höherrangiges (Primär-) Recht der Europäischen Union noch gegen deutsches Verfassungsrecht.

    Das streitbefangene Prämienmodell stellt sich in dieser Hinsicht als eine nach Lage der Dinge ebenso untaugliche Umgehungskonstruktion zur Gewährung unzulässiger Rabatte dar wie das ("15-EUR-Prämien"-) Modell, das Gegenstand des Senatsurteils vom 19.02.2014 - 6 U 103/13 - war.

  • LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 19.02.2014 (Az. 6 U 113/13 und 6 U 103/13) und 28.03.2014 (Az. 6 U 158/13) zu früheren Prämienmodellen der Antragsgegnerin Folgendes ausgeführt:.

    Wie der Senat in seinen den Parteien und ihren Verfahrensbevollmächtigten bekannten beiden Urteilen vom 19.02.2014 - 6 U 103/13 und 6 U 113/13 - näher ausgeführt hat, verstößt diese Regelung weder gegen höherrangiges (Primär-) Recht der Europäischen Union noch gegen deutsches Verfassungsrecht.

  • OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 1587/13
    Wie der Senat in seinen den Parteien und ihren Verfahrensbevollmächtigten bekannten beiden Urteilen vom 19.02.2014 - 6 U 103/13 und 6 U 113/13 - näher ausgeführt hat, verstößt diese Regelung weder gegen höherrangiges (Primär-) Recht der Europäischen Union noch gegen deutsches Verfassungsrecht.

    Das streitbefangene Prämienmodell stellt sich in dieser Hinsicht als eine nach Lage der Dinge ebenso untaugliche Umgehungskonstruktion zur Gewährung unzulässiger Rabatte dar wie das ("15-EUR-Prämien"-) Modell, das Gegenstand des Senatsurteils vom 19.02.2014 - 6 U 103/13 - war.

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