Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 6 U 103/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG
Vergleichende Werbung mit der Behauptung funktioneller Gleichwertigkeit und günstigerer Preisgestaltung - webshoprecht.de
Vergleichende Werbung mit der Behauptung funktioneller Gleichwertigkeit und günstigerer Preisgestaltung beim Vertrieb kosmetischer Produkte
- damm-legal.de
Zulässige vergleichende Werbung muss nachprüfbar sein
- aufrecht.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergleichende Werbung mit der Behauptung funktioneller Gleichwertigkeit und günstigerer Preisgestaltung
- online-und-recht.de
Erlaubte vergleichende Werbung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 6 Abs. 2 Nr. 2
Wettbewerb; vergleichende Werbung; Werbevergleich - rechtsportal.de
UWG § 6 Abs. 2 Nr. 2
Zulässigkeit vergleichender Werbung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergleichende Werbung mit der Behauptung funktioneller Gleichwertigkeit und günstigerer Preisgestaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Werberecht: Vergleichende Werbung mit der Behauptung funktioneller Gleichwertigkeit
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zulässige vergleichende Werbung muss nachprüfbar sein
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Vergleichende Werbung mit der Behauptung funktioneller Gleichwertigkeit bei günstigerer Preisgestaltung zulässig wenn Aussage richtig und für Kunden nachprüfbar
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige vergleichende Werbung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an eine zulässige vergleichende Werbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zulässige vergleichende Werbung aufgrund einfacher Online-Vergleichbarkeit
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.05.2015 - 6 O 98/14
- OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 6 U 103/15
- BGH - I ZR 220/16 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 19.09.2006 - C-356/04
VERGLEICHENDE WERBUNG DARF SICH AUF SORTIMENTE VON WAREN IN IHRER GESAMTHEIT …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 6 U 103/15
Dazu ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn die Anknüpfungspunkte für einen solchen Vergleich in der Werbung selbst im hinreichenden Maße genannt werden und wenn aus der Werbung für den Adressaten hervorgeht, wo und wie er die Bestandteile des Vergleichs leicht in Erfahrung bringen kann, damit er entweder selbst oder durch einen Dritten die gewünschte Nachprüfung vornehmen kann (vgl. EuGH vom 19.9. 2006 - C-356/04 - Lidl/Colryt = GRUR 2007, 69 Tz. 71, 73). - BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06
Finanz-Sanierung
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 6 U 103/15
Eine andere Beurteilung ist auch nicht angesichts der in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7.12.2006 aufgestellten Grundsätze angezeigt (Az.: I ZR 166/06 - Umsatzzuwachs = GRUR 2007, 605 [BGH 07.12.2006 - I ZR 166/03] ). - BGH, 07.12.2006 - I ZR 166/03
Umsatzzuwachs
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 6 U 103/15
Eine andere Beurteilung ist auch nicht angesichts der in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7.12.2006 aufgestellten Grundsätze angezeigt (Az.: I ZR 166/06 - Umsatzzuwachs = GRUR 2007, 605 [BGH 07.12.2006 - I ZR 166/03] ).
Rechtsprechung
OLG Köln, 15.01.2016 - 6 U 103/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Wettbewerbswidrigkeit der Führung der Bezeichnung "Zertifizierter Bausachverständiger (TÜV ...)" im Briefkopf eines Sachverständigen
- kanzlei.biz
Bautechniker darf Bezeichnung "zertifizierter Bausachverständiger (TÜV)" führen
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit der Führung der Bezeichnung "Zertifizierter Bausachverständiger (TÜV ...)" im Briefkopf eines Sachverständigen
- rechtsportal.de
UWG § 5 Abs. 1 S. 1; UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
Wettbewerbswidrigkeit der Führung der Bezeichnung "Zertifizierter Bausachverständiger (TÜV ...)" im Briefkopf eines Sachverständigen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gutachter darf sich als "zertifizierter Bausachverständiger (TÜV)" bezeichnen!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Kein Wettbewerbsverstoß, obwohl "zertifizierter Bausachverständiger (TÜV)" nur "Sachverständiger für Feuchte und Schimmelpilzbelastungen (TÜV)" ist
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
"Zertifizierter Bausachverständiger (TÜV)" kann zulässig sein
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bautechniker darf als "zertifizierter Sachverständiger" auftreten! (IBR 2016, 316)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 10.06.2015 - 16 O 38/14
- OLG Köln, 15.01.2016 - 6 U 103/15
Papierfundstellen
- BauR 2016, 1060
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Bonn, 10.06.2015 - 16 O 38/14
Werbung mit der Bezeichnung "Zertifizierter Bausachverständiger" irreführend?
Auszug aus OLG Köln, 15.01.2016 - 6 U 103/15
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.06.2015 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 16 O 38/14 - wird.