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   OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 87/01   

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OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 87/01 (https://dejure.org/2001,2456)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.11.2001 - 6 U 87/01 (https://dejure.org/2001,2456)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. November 2001 - 6 U 87/01 (https://dejure.org/2001,2456)
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"Internet zum Festpreis"

§ 3 UWG

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung mit der Aussage "Internet zum Festpreis" trotz zuzüglicher Verbindungs- und Minutenkosten; Gefahr der Irreführung; Vorstellung des Verkehrs von einem Inklusivpreis; Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung in der Entwicklung der Verbreitung des Internet; Ausreichen ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    UWG -Recht; Internet-Festpreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Wer mit dem Slogan "Internet zum Festpreis" wirbt sollte auch nur einen einheitlichen Preis abrechnen

  • beck.de (Leitsatz)

    Internet zum Festpreis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 389
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 191/99

    Irreführende Werbung für Online-Dienste - "Internet zum Festpreis" -

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 87/01
    Gegenstand dieses Rechtsstreits und des ihm vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahrens 81 O 162/99 LG Köln = 6 U 191/99 OLG Köln ist die Art und Weise, in der die Beklagte diesen neuen, ab dem 01.10.1999 angebotenen Tarif mit dem Slogan .

    Auch sie wiederholt und vertieft ihr erstinstanzliches Vorbringen, verteidigt das angefochtene Urteil und namentlich das Senatsurteil vom 26.05.2000 in dem diesem Rechtsstreit vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren (veröffentlicht u.a. in GRUR-RR 2001, 17 f. und CR 2001, 91 f.) als richtig und ist der Auffassung, die Werbung der Beklagten sei auch deshalb irreführend im Sinne des § 3 UWG, weil das Einwahlgeld von 6 Pf. für jeden Verbindungsaufbau kein Telefonentgelt sei, das die Beklagte an den Anbieter dieser Leistung abführe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst sämtlichen Anlagen verwiesen, die ebenso wie die Akte 81 O 162/99 LG Köln = 6 U 191/99 OLG Köln Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Auch insoweit sieht der Senat keine Veranlassung, das von der Werbung der Beklagten ausgehende Irreführungspotenzial anders zu beurteilen, als er es vor gut eineinhalb Jahren in dem einstweiligen Verfügungsverfahren 6 U 191/99 OLG Köln getan hat.

    Nicht nachzuvollziehen vermag der Senat den Hinweis der Beklagten, er habe seinen Entscheidungen in den Rechtsstreiten 6 U 18/00 (veröffentlicht u.a. in GRUR 2001, 264 ff.) , 6 U 189/00 und 6 U 191/99 OLG Köln jeweils ein unterschiedliches Verkehrsverständnis zugrunde gelegt und sich überdies widersprochen.

  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 189/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung mit der Möglichkeit zum

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 87/01
    Nicht nachzuvollziehen vermag der Senat den Hinweis der Beklagten, er habe seinen Entscheidungen in den Rechtsstreiten 6 U 18/00 (veröffentlicht u.a. in GRUR 2001, 264 ff.) , 6 U 189/00 und 6 U 191/99 OLG Köln jeweils ein unterschiedliches Verkehrsverständnis zugrunde gelegt und sich überdies widersprochen.

    Das Gegenteil ist der Fall: In seinem Urteil vom 16.02.2001 in dem Rechtsstreit 6 U 189/00, in dem es um die Aussage .

  • LG Köln, 14.10.1999 - 81 O 162/99
    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 87/01
    Gegenstand dieses Rechtsstreits und des ihm vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahrens 81 O 162/99 LG Köln = 6 U 191/99 OLG Köln ist die Art und Weise, in der die Beklagte diesen neuen, ab dem 01.10.1999 angebotenen Tarif mit dem Slogan .

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst sämtlichen Anlagen verwiesen, die ebenso wie die Akte 81 O 162/99 LG Köln = 6 U 191/99 OLG Köln Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • BGH, 07.05.1992 - I ZR 119/90

    Pressehaftung II - Irreführung/Preisgestaltung; Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 87/01
    Insoweit sieht sich der Senat im Einklang mit der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs und auch dem juristischen Schrifttum, wonach der Blickfang als solcher richtig sein muss und eine Blickfangwerbung gegen § 3 UWG verstoßen kann, wenn der hierdurch erzielte Eindruck unwahr ist, und zwar deshalb, weil § 3 UWG bereits das Anlocken durch Irreführung untersagt (vgl. hierzu BGH GRUR 1992, 618 "Pressehaftung II"; BGH GRUR 1991, 772, 773 "Anzeigenrubrik I"; BGH GRUR 1991, 254, 255 "Bilanzbuchhalter"; BGH GRUR 1990, 282, 286 "Wettbewerbsverein IV"; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage 2001, § 3 UWG, Rn. 38; Köhler/Piper, UWG, 2. Auflage 2000, § 3 UWG, Rn. 131).
  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90

    Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 87/01
    Insoweit sieht sich der Senat im Einklang mit der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs und auch dem juristischen Schrifttum, wonach der Blickfang als solcher richtig sein muss und eine Blickfangwerbung gegen § 3 UWG verstoßen kann, wenn der hierdurch erzielte Eindruck unwahr ist, und zwar deshalb, weil § 3 UWG bereits das Anlocken durch Irreführung untersagt (vgl. hierzu BGH GRUR 1992, 618 "Pressehaftung II"; BGH GRUR 1991, 772, 773 "Anzeigenrubrik I"; BGH GRUR 1991, 254, 255 "Bilanzbuchhalter"; BGH GRUR 1990, 282, 286 "Wettbewerbsverein IV"; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage 2001, § 3 UWG, Rn. 38; Köhler/Piper, UWG, 2. Auflage 2000, § 3 UWG, Rn. 131).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 87/01
    Insoweit sieht sich der Senat im Einklang mit der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs und auch dem juristischen Schrifttum, wonach der Blickfang als solcher richtig sein muss und eine Blickfangwerbung gegen § 3 UWG verstoßen kann, wenn der hierdurch erzielte Eindruck unwahr ist, und zwar deshalb, weil § 3 UWG bereits das Anlocken durch Irreführung untersagt (vgl. hierzu BGH GRUR 1992, 618 "Pressehaftung II"; BGH GRUR 1991, 772, 773 "Anzeigenrubrik I"; BGH GRUR 1991, 254, 255 "Bilanzbuchhalter"; BGH GRUR 1990, 282, 286 "Wettbewerbsverein IV"; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage 2001, § 3 UWG, Rn. 38; Köhler/Piper, UWG, 2. Auflage 2000, § 3 UWG, Rn. 131).
  • OLG Köln, 21.06.2000 - 6 U 18/00

    Werbung von Kommunikationsdienstleistern - Internetzugang über Mobilfunk -

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 87/01
    Nicht nachzuvollziehen vermag der Senat den Hinweis der Beklagten, er habe seinen Entscheidungen in den Rechtsstreiten 6 U 18/00 (veröffentlicht u.a. in GRUR 2001, 264 ff.) , 6 U 189/00 und 6 U 191/99 OLG Köln jeweils ein unterschiedliches Verkehrsverständnis zugrunde gelegt und sich überdies widersprochen.
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89

    Wettbewerbsverein IV

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 87/01
    Insoweit sieht sich der Senat im Einklang mit der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs und auch dem juristischen Schrifttum, wonach der Blickfang als solcher richtig sein muss und eine Blickfangwerbung gegen § 3 UWG verstoßen kann, wenn der hierdurch erzielte Eindruck unwahr ist, und zwar deshalb, weil § 3 UWG bereits das Anlocken durch Irreführung untersagt (vgl. hierzu BGH GRUR 1992, 618 "Pressehaftung II"; BGH GRUR 1991, 772, 773 "Anzeigenrubrik I"; BGH GRUR 1991, 254, 255 "Bilanzbuchhalter"; BGH GRUR 1990, 282, 286 "Wettbewerbsverein IV"; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage 2001, § 3 UWG, Rn. 38; Köhler/Piper, UWG, 2. Auflage 2000, § 3 UWG, Rn. 131).
  • OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 54/06

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbeaussage "Gleicher Preis für alle

    Die in dem Sternchenhinweis aufgeführten jeweiligen Preise der verfügbaren DSL-Netzanschlüsse "H. DSL-Netzanschluss x.xxx", "H. DSL-Netzanschluss *.***" und "H. DSL-Netzanschluss 0.000" sind dazu deshalb nicht geeignet, weil es sich bei der beanstandeten Werbeaussage im Newsletter - wie das Landgericht zu Recht angenommen hat - um eine Blickfangwerbung handelt, bei der eine von ihr ausgehende Irreführungsgefahr durch einen ergänzenden Hinweis nur dann beseitigt werden kann, wenn der Hinweis die Blickfangangabe erläutert, nicht aber praktisch in ihr Gegenteil verkehrt (dazu Senat MMR 2002, 389, 390 f.), und bei der der Blickfang selbst keine objektive Unrichtigkeit enthalten darf (Bornkamm in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, aaO § 5 UWG Rdn. 2.97).
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   OLG Brandenburg, 22.01.2002 - 6 U 104/01   

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OLG Brandenburg, 22.01.2002 - 6 U 104/01 (https://dejure.org/2002,10699)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2002 - 6 U 104/01 (https://dejure.org/2002,10699)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 6 U 104/01 (https://dejure.org/2002,10699)
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   OLG Köln, 21.12.2001 - 6 U 104/01   

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OLG Köln, 21.12.2001 - 6 U 104/01 (https://dejure.org/2001,5029)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.2001 - 6 U 104/01 (https://dejure.org/2001,5029)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2001 - 6 U 104/01 (https://dejure.org/2001,5029)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 475
 
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   OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 6 U 104/01   

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https://dejure.org/2002,10894
OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 6 U 104/01 (https://dejure.org/2002,10894)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.05.2002 - 6 U 104/01 (https://dejure.org/2002,10894)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 6 U 104/01 (https://dejure.org/2002,10894)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 KunstUrhG, § 37 KunstUrhG, § 42 KunstUrhG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Überwachung eines Mitbewerbers durch eine Detektei: Herausgabeanspruch hinsichtlich dabei gefertigter Lichtbilder

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb; Überwachung eines Mitbewerbers; Überwachung durch Detektei; Bestimmtheit des Antrags; Vertragstreue; Persönlichkeitsrecht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Beschattung eigener Mitarbeiter per Detektiv

  • Judicialis

    UWG § 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 1
    Ausspähung von Daten, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen eines Konkurrenzunternehmens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Limburg - 4 O 334/00
  • OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 6 U 104/01
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Köln, 21.08.2013 - 34 T 179/13

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch lang anhaltende Observierungsmaßnahmen

    Gemessen an diesen strengen Maßstäben kommt durch die erfolgte Weitergabe der im Tenor näher bezeichneten Bilder bereits ein Verbreiten im Sinne des § 22 KUG in Betracht (so wohl Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2002, 6 U 104/01).
  • KG, 20.06.2016 - 25 U 68/15

    Verkehrsunfall - Observierung des Geschädigten durch Privatdetektei im

    Der Begriff des Verbreitens i. S. v. § 22 KUG ist weit auszulegen; er meint nicht nur die öffentlichen Verbreitung i. S. v. § 17 KUG, sondern jeder Art der Verbreitung, selbst das Verschenken eines Fotos im privaten Bereich (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.5.2002, 6 U 104/01 Tz 8 nach juris m. w. N.).
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