Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4956
OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04 (https://dejure.org/2005,4956)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.07.2005 - 6 U 108/04 (https://dejure.org/2005,4956)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 6 U 108/04 (https://dejure.org/2005,4956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis der Kammer der freien Berufe der Steuerberater; Begriff unlauteres Handeln; Sinn und Zweck des Verbotes der Hilfeleistung in Steuersachen für nichtbefugte Personen; Werbung in den Gelben Seiten mit einer nach dem Steuerberatungsgesetz verbotenen Leistung; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § ... 3 a.F.; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8; ; UWG § 11 Abs. 4 n. F.; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; StBerG § 3; ; StBerG § 4; ; StBerG § 6 Nr. 3; ; StBerG § 6 Nr. 4; ; StBerG § 8 Abs. 3 Nr. 2 n. F.; ; StBerG § 8 Abs. 4; ; HGB §§ 238 ff; ; HGB § 240; ; ZPO § 511; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; AO § 140; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anbieten von "Buchführung" und Eintragung eines "Buchführungsbüros" in Gewerberegister als Wettbewerbsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 167
  • GRUR-RR 2008, 328 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 24.02.2004 - 6 U 118/03

    Zur wettbewerbswidrigen Werbung "Buchführungsbüro" bei fehlender Kompetenz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04
    Nach dem Beginn der Verjährungsfrist am 14. Oktober 2002 - dem Datum der Gewerberegisterauskunft - ist Hemmung der Verjährung eingetreten durch die Zustellung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 13. Dezember 2002 im Verfahren des Landgerichts Cottbus (AZ 11 O 129/02 bzw. 6 U 118/03 Brandenburgisches Oberlandesgericht), § 204 Abs. 1 Nr. 9 BGB.

    Damit endete die Hemmung sechs Monate nach Verkündung des mit einem Rechtsmittel nicht anfechtbaren Urteils des Oberlandesgerichts vom 24. Februar 2004 (6 U 118/03).

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04
    Die Klägerin ist entgegen der Ansicht der Beklagten klagebefugt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 (a. F.) und § 8 Abs. 3 Nr. 2 (n. F.) als Kammer der freien Berufe der Steuerberater (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, so Urteil vom 12. Juli 2001, NJW-RR 2002, 108).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04
    Da das Unterlassungsverlangen auf eine Regelung für die Zukunft zielt, ist das im Zeitpunkt der Entscheidung geltende Recht heranzuziehen (BGH, GRUR 2002, 976).
  • OLG Hamm, 14.02.2000 - 8 U 117/99

    Beschränkung der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04
    Diese Personen dürften nicht mit dem Begriff "Buchführung" werben, §§ 8 Abs. 4, 6 Nr. 3 und 4 StBerG (BGH, NJW-RR 2001, 108).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Brandenburg GRUR-RR 2006, 167).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 6 U 46/08

    Unlautere Werbung: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben und sich dabei maßgeblich auf die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 12.7.2005 - 6 U 108/04 - gestützt.

    Sie stützt sich dabei auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.2.2008, mit dem das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - 6 U 108/04 - wegen Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer ausreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgehoben worden ist.

    Die Klägerin kann sich aus demselben Grund auch nicht auf die rechtliche Beurteilung des Senats in seiner Entscheidung vom 12.7.2005 in der Sache 6 U 108/04 berufen.

  • OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Unterlassungsklage gegen ehrverletzende

    Vorliegend sei das Verfahren nicht abgeschlossen, da das Urteil des Landgerichts Cottbus in dem zitierten Rechtsstreit und auch das Berufungsurteil (6 U 108/04) wegen des noch laufenden Revisionsverfahrens nicht rechtskräftig seien.

    Derartiges sei auch nicht vor dem Oberlandesgericht Brandenburg im Berufungsrechtsstreit 6 U 108/04 durch den hiesigen Prozessbevollmächtigten der Klägerin zugestanden worden.

  • LG München I, 13.08.2021 - 33 O 16380/18

    Werbung, Zulassung, Unterlassungsanspruch, Verbraucher, Unterlassung, Anlage,

    Auf konkrete Vorbereitungshandlungen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs (Köhler/Feddersen, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Auflage, § 8, Rn. 3.29; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2006, 167), kann die Klägerin zu 1) sich nicht berufen, denn die bloße Absicht der Wiederaufnahme eines Geschäftsbetriebs reicht insoweit nicht aus; vielmehr muss die konkrete Wahrscheinlichkeit eines Marktzutritts bestehen.
  • OLG Hamm, 07.01.2020 - 4 U 88/18

    Unterlassung einer Werbung für Hilfe in Steuersachen

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Brandenburg (Urteil vom 12.07.2005 - 6 U 108/04 [Buchführungsbüro]).
  • OLG Hamburg, 06.09.2018 - 3 U 219/17

    Mitbewerberschaft bei bevorstehendem Markteintritt und Informationen über

    Der Senat geht mit der überwiegend vertretenen Meinung davon aus, dass als Mitbewerber nicht nur derjenige anzusehen ist, der bereits in einem tatsächlichen Wettbewerbsverhältnis zum werbenden Unternehmen steht, sondern auch derjenige sein kann, der in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis zum Werbenden steht (BGH, NJW 1993, 1991, 1992 - Maschinenbeseitigung; BGH, GRUR 2002, 828, 829 - Lottoschein; KG, GRUR 2007, 254; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2006, 167, 168; OLG Braunschweig, MMR 2010, 252; Hanseatisches Oberlandesgericht, GRUR-RR 2012, 21, 23; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, UWG, 36. Auflage, 2018, § 2 Rn. 104).

    Die bloße Anmeldung eines Gewerbes hat der BGH als unzureichend angesehen (BGH, GRUR 1995, 697699 - FUNNY PAPER; a.A. mglw. OLG Brandenburg, GRUR-RR 2006, 167, 168 ).

  • LG Essen, 12.04.2018 - 43 O 106/17

    Unterlassungsverpflichtung bzgl. des Anbietens der geschäftsmäßigen

    Es stellt damit eine Informationsquelle dar, auch wenn sich Kunden des Unternehmens nicht regelmäßig durch Einsichtnahme in das Register über das unternehmerische Angebot eines Gewerbetreibenden informieren (vgl. hierzu OLG Brandenburg GRUR-RR 2006, 167ff., Rn. 34 - 6 U 108/04 für Eintragung im Gewerberegister).
  • OLG Jena, 27.08.2008 - 2 U 207/08

    Irreführung durch Werbung mit dem Begriff "Buchhalter"

    Wirbt der Buchhalter im Sinne von § 6 Nr. 4 StBerG mit Tätigkeitsbeschreibungen, so muss er sich daher entweder exakt an den Wortlaut von §§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG halten (Gehre/von Borstel aaO.) oder bei der Benutzung von Oberbegriffen eindeutige Einschränkungen machen (vgl. ähnlich OLG Brandenburg GRUR-RR 2006, 167 zu "Buchführungsservice").
  • OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 6 U 12/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Untersagung von Hilfeleistungen in

    Demgegenüber kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Senats vom 12.7.2005 in der Sache 6 U 108/04 berufen.
  • OLG Brandenburg, 29.09.2005 - 6 U 28/05

    Unterlassungsanspruch wegen Wettbewerbsverstoßes oder

    Gegen dieses im Rundschreiben erwähnte Urteil legte die Verfügungsklägerin beim Brandenburgischen Oberlandesgericht Berufung ein (Az.: 6 U 108/04).
  • LG Düsseldorf, 06.11.2013 - 12 O 502/12

    Wettbewerbswidriges Werben mit dem einschränkungslosen Hinweis "Buchführungsbüro"

  • LG Münster, 22.04.2009 - 21 O 221/08

    Unterlassung von Werbeaussagen bzgl. der Buchung laufender Geschäftsvorfälle und

  • LG Köln, 08.05.2018 - 31 O 381/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht