Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 109/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16995
OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2013,16995)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.06.2013 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2013,16995)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2013,16995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 AMG, § 21 AMG
    Einordnung einer Mundspüllösung als Funktionsarzneimittel

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Abgrenzung von Kosmetik und Arzneimitteln - Mundspülung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung einer Mundspüllösung als Funktionsarzneimittel

  • kanzlei.biz

    Mundspüllösung als zulassungspflichtiges Funktionsarzneimittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 2; AMG § 21
    Einordnung einer Mundspüllösung als Funktionsarzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vorabentscheidungsersuchen zum Begriff der pharmakologischen Wirkung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mundspüllösung kann zulassungspflichtiges Funktionsarzneimittel sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 485
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 109/07

    Vorabentscheidungsersuchen zum Begriff der pharmakologischen Wirkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 109/07
    Der Senat hat im erneuten Berufungsrechtszug auf Anregung beider Parteien mit Beschluss vom 14. Juni 2011 das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 237 II AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2011, 383):.

    Insoweit kann auf den Senatsbeschluss vom 14.6.2011 verwiesen werden (GRUR-RR 2011, 383).

  • EuGH, 06.09.2012 - C-308/11

    Chemische Fabrik Kreussler - Richtlinie 2001/83/EG - Humanarzneimittel - Art. 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 109/07
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat durch Urteil vom 6. September 2012, (C-308/11, GRUR 2012, 1167) folgendermaßen entschieden:.

    a) Für die Auslegung des Begriffs der pharmakologischen Wirkung kann die Leitlinie der Kommission zur Abgrenzung der Kosmetikrichtlinie von der Arzneimittelrichtlinie ("Guidance Document on the demarcation between the Cosmetic Products Directive 76/768 and the Medicinal Products Directive 2001/83 as agreed between the Commission Services and the competent authorities of Member States") berücksichtigt werden (EuGH, Urt. v. 6.9.2012, C-308/11, Tz. 25, 26).

  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 90/08

    Mundspüllösung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 109/07
    Auf die Revision der Klägerin hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Entscheidung des Senats aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (Urt. v. 5. Oktober 2010 - I ZR 90/08).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen einen Apotheker: Ausnahmebefugnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 109/07
    Das Landgericht hat die Klage unter Berufung auf die Senatsentscheidung vom 21. September 2006 (6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff) mit der Begründung abgewiesen, A 0, 12 % komme eine pharmakologische Wirkung nicht zu, weil die dazu erforderliche Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil des Anwenders nicht erwiesen sei.
  • BGH, 08.01.2015 - I ZR 141/13

    ArzneimittelG § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; Richtlinie 2001/83/EG Art. 1 Nr. 2

    Das Berufungsgericht hat der Klage nachfolgend stattgegeben (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2013, 485).
  • OLG Hamm, 05.12.2013 - 4 U 70/13

    Mundspüllösungen können zulassungspflichtige Arzneimittel sein

    Sie weist zunächst darauf hin, dass nach dem angefochtenen Urteil sowohl das OLG Frankfurt am 20. Juni 2013 - 6 U 109/07 (Anlage K 43) als auch das OLG Köln am 25. Oktober 2013 - 6 U 98/13 (Anlage K 44) entschieden hätten, dass eine Chlorhexidin-haltige Mundspüllösung sowohl in der streitgegenständlichen Konzentration von 0, 12 % als auch in einer höher dosierten Konzentration von 0, 2 % ein Funktionsarzneimittel sei.
  • KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15

    Verbotsirrtum in Bezug auf eine Registrierungsobliegenheit nach dem RDG für ein

    Letztere fallen gemäß § 91 ZPO dem Kläger zur Last, da er in dem Rechtsstreit letztlich unterliegt (vgl. OLG Frankfurt , Urt. v. 20.6.2013, 6 U 109/07, Tenor sowie Rdnr. 6 und 35 zit. nach Juris; KG Berlin , Urt. v. 26.9.1994, 25 U 203/94, a.E., zit. nach Juris).
  • OLG Köln, 25.10.2013 - 6 U 99/13

    Einordnung einer Chlorhexidin enthaltenden Mundspüllösungum als ein

    Insofern kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Dreisatzrechnung der Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 21.01.2013 (S. 17) sogar zu vorsichtige Annahmen zu Grunde liegen, weil die Wirkung der Spülung in den ersten dreißig Sekunden intensiver sein dürfte als in der folgenden halben Minute (vgl. zur Gleichwertigkeit des klinischen Nutzens von 0, 12-prozentiger und 0, 2-prozentiger Mundspüllösung der Beklagten nun auch OLG Frankfurt, Urteil vom 20.06.2013 - 6 U 109/07).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2018 - 6 U 148/17

    Arzneimitteleigenschaft eines Mittels zur Behandlung von Verdauungsbeschwerden

    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt das Tatbestandsmerkmal der pharmakologischen Wirkung eine Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil, gewöhnlich als Rezeptor bezeichnet, voraus, die entweder in einer direkten Reaktion resultiert oder die Reaktion eines anderen Agens blockiert (GRUR-RR 2013, 485, Tz. 28).
  • OLG Köln, 25.10.2013 - 6 U 98/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens einer Chlorhexidin enthaltenen Mundspüllösung

    Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, dass die Wirkung der Spülung in den ersten dreißig Sekunden intensiver sein dürfte als in der folgenden halben Minute (vgl. zur Gleichwertigkeit des klinischen Nutzens von 0, 12-prozentiger und 0, 2-prozentiger Mundspüllösung der Antragsgegnerin nun auch OLG Frankfurt, Urteil vom 20.06.2013 - 6 U 109/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9959
OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,9959)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.04.2008 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,9959)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. April 2008 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,9959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 AMG, § 21 AMG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, Art 1 Nr 1b EGRL 27/2004
    Unterlassung des Vertriebs einer Mundspülung: Einordnung der Mundspülung als Funktions- bzw. Präsentationsarzneimittel oder als kosmetisches Mittel

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 2 AMG; § 3 MPG; § 2 Abs. 5 LFGB; Art.1 Nr. 2 Richtlinie 2001/83/EG
    Chlorhexidinhaltige Mundspülung ist kein Funktionsarzneimittel

  • Judicialis

    AMG § 2

  • rechtsportal.de

    AMG § 2
    Mundspülung ohne pharmakologische Wirkung kein Funktionsarzneimittel - Präsentationsarzneimittel nur bei Inverkehrbringung als Arzneimittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untersagung der Werbung für ein nicht als Arzneimittel zugelassenes Mittel in Form einer Mundspülung; Einordnung und Begriff des Arzneimittels im Hinblick auf eine pharmakologische Wirkung; Abgrenzug zwischen Arzneimittel und Nahrungsmittel

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 2 AMG; § 3 MPG; § 2 Abs. 5 LFGB; Art.1 Nr. 2 Richtlinie 2001/83/EG
    Chlorhexidinhaltige Mundspülung ist kein Funktionsarzneimittel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07

    Arzneimittelwerbung: Laktasekapseln zur Überwindung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Dabei gilt die Vollharmonisierung des Arzneimittelbegriffs sowohl für Funktionsarzneimittel als auch für Präsentations- oder Bestimmungsarzneimittel (ebenso: OLG Stuttgart, Urt. v. 14.02.2008 - 2 U 81/07 - juris-Tz 32).

    Denn mit "physiologischen Funktionen" sind die im Körper ablaufenden normalen Lebensvorgänge gemeint (BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 3 C 23/06 - juris-Tz 20 unter Berufung auf: vgl. Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 260. Aufl., "Physiologie"; Duden, Das Wörterbuch medizinischer Fachausdrücke, 7. Aufl. 2003, "Physiologie"; Brockhaus, Enzyklopädie, 21. Aufl., Bd. 29 "Physiologie"; OLG Stuttgart, Urt. v. 14.02.2008 - 2 U 81/07 - juris-Tz 44), zu denen auch die Bildung von Zahnbelag gehört.

    Eine Bestätigung hat diese Rechtsprechung inzwischen durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart von 14. Februar 2008 (2 U 81/07 - juris-Tz 60) erhalten.

  • OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen einen Apotheker: Ausnahmebefugnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Das Landgericht hat die Klage unter Berufung auf die Senatsentscheidung vom 21. September 2006 (6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff) mit der Begründung abgewiesen, A komme eine pharmakologische Wirkung nicht zu, weil die dazu erforderliche Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil des Anwenders nicht erwiesen sei.

    Dieses Verständnis ist jedoch die durch die Systematik des Art. 1 Nr. 2 lit. b der Richtlinie 2001/83/EG, die zu einer Abgrenzung zwischen der pharmakologische und der immunologischen oder metabolischen Wirkung zwingt, nicht in Einklang zu bringen (Senat, Urt. v. 21.09.2006 - 6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff - juris Tz 28).

    cc) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 21.09.2006 - 6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff - juris Tz 28) zu § 3 MPG ist zur Auslegung des Begriffs "pharmakologische Wirkung" deshalb der Auffassung einer Expertengruppe aus Behörden- und Industrievertretern unter Federführung der Europäischen Kommission (Wiedergabe bei Groening, Heilmittelwerberecht, § 1 HWG Rd. 182) zu folgen und der Begriff der pharmakologische Wirkung zu definieren als "Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil, gewöhnlich als Rezeptor bezeichnet, die entweder in einer direkten Reaktion resultiert oder die Reaktion eines anderen Agens blockiert".

  • OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 178/05

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Chlorhexidin enthaltenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Das Oberlandesgericht Köln (Urt. v. 28.04.2006 - 6 U 178/05 - Anlage K 6) hat aus den Feststellungen in der Monographie des Bundesgesundheitsamts (Anlage K 4) auf eine solche Wirkung geschlossen, weil diese dem Mittel darin gewisse therapeutische Effekte zugesprochen werden.

    Hinzu kommt, dass der Senat mit der vorliegenden Entscheidung eine Auslegung des Arzneimittelbegriffs im Sinne von § 2 AMG vornimmt, die von der des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 28.04.2006 - 6 U 178/05) abweicht, so dass eine Entscheidung des Revisionsgerichts auch zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung erforderlich ist, § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 23.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Denn mit "physiologischen Funktionen" sind die im Körper ablaufenden normalen Lebensvorgänge gemeint (BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 3 C 23/06 - juris-Tz 20 unter Berufung auf: vgl. Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 260. Aufl., "Physiologie"; Duden, Das Wörterbuch medizinischer Fachausdrücke, 7. Aufl. 2003, "Physiologie"; Brockhaus, Enzyklopädie, 21. Aufl., Bd. 29 "Physiologie"; OLG Stuttgart, Urt. v. 14.02.2008 - 2 U 81/07 - juris-Tz 44), zu denen auch die Bildung von Zahnbelag gehört.

    Denn auf die Feststellung, ob eine pharmakologische Wirkung vorliegt, kommt es jedenfalls dann nicht mehr an, wenn es schon an einer Beeinflussung der physiologischen Funktionen fehlt (BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 3 C 23/06 - ZLR 2007, 772 - juris-Tz 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2008 - 13 A 3308/03

    Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Kieselerde und Calcium;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Dabei mag es durchaus vorkommen, dass bestimmte Stoffe, wenn man sie in einer höheren Konzentration zuführt, in eine pharmakologisch relevante Wechselwirkung mit zellulösen Bestandteilen treten (vgl. z.B. OVG NRW, Urt. v. 22.01.2008 - 13 A 3308/03 - juris-Tz 38).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Dies führt über eine richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 1 AMG dahin, dass ein Mittel nicht nur dann als Arzneimittel anzusehen ist, wenn es die unter Ziffer 1) beschriebenen Wirkungen tatsächlich hat, sondern auch dann, wenn es sich für einen durchschnittlich informierten und verständigen Durchschnittsverbraucher als solches darstellt, wobei als Kriterien Darreichungsform, Dosierung, Primärverpackung, äußere Umhüllung sowie der Vertriebsweg in Betracht zu zeihen sind (BGH, Urt. v. 10.02.2000 - I ZR 97/98 - GRUR 2000, 528, 529 - L-Carnitin).
  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 38.06

    Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf die Abgrenzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Die noch bestehenden Zweifel an der Reichweite von Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2004/27/EG, die Anlass zur einer Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts an den Europäischen Gerichtshofs waren (BVerwG, Beschl. v. 14.12.2006 - 3 C 38/06 - ZLR 2007, 387 juris-Tz 22), stehen dem nicht entgegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 1977/02

    Klärung der Verkehrsfähigkeit eines Produkts in Deutschland bei Ablehnung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    (2) Das von der Klägerin ebenfalls angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. März 2006 (13 A 1977/02 - ZLR 2006, 301, 315 f.) stellt allein auf den therapeutischen Zweck ab.
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Der Begriff des Arzneimittels hat durch Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG in der Fassung, die diese Vorschrift durch Art. 1 Nr. 1 lit. b) der Richtlinie 2004/27/EG erhalten hat, eine Vollharmonisierung erfahren (BGH, Urt. v. 30.03.2006 - I ZR 24/03 - GRUR 2006, 513 ff - Arzneimittelwerbung im Internet, Tz 33; ebenso: Doepner/Hüttebräuker, WRP 2005, 1195, 1202; Meyer/Reinhard, WRP 2005, 1437, 1444).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2098/02

    Einstufung von Vitaminpräparaten als Arzneimittel; Vitamin E-Kapseln als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Denn danach bezeichnet Pharmakologie ganz allgemein die Lehre von den Wechselwirkungen zwischen Arzneistoffen und dem Organismus (OVG NRW, Urt. v. 17.03.2006 - 13 A 2098/02 - Anlage BK 7, S. 18).
  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

  • BGH, 08.01.2015 - I ZR 141/13

    ArzneimittelG § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; Richtlinie 2001/83/EG Art. 1 Nr. 2

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt a.M., PharmR 2008, 550 = GesR 2009, 80).
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 90/08

    Mundspüllösung

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt a.M. PharmR 2008, 550).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 6 W 34/08

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines behaupteten Wettbewerbsverstoßes

    Der Arzneimittelbegriff hat durch Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG in der Fassung, die diese Vorschrift durch Art. 1 Nr. 1 b) der Richtlinie 2004/27/EG erhalten hat, eine Vollharmonisierung erfahren mit der Folge, dass der nationale Arzneimittelbegriff nunmehr, nach Ablauf der in Art. 3 der Richtlinie 2004/27/EG vorgesehenen Umsetzungsfrist am 30.10.2005, richtlinienkonform auszulegen ist (BGH, WRP 2006, 736, Tz. 33 - Arzneimittelwerbung im Internet; Senat, Urteil vom 29.04.2008, Az. 6 U 109/07, S. 8).

    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt das Tatbestandsmerkmal der pharmakologischen Wirkung eine Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil, gewöhnlich als Rezeptor bezeichnet, voraus, die entweder in einer direkten Reaktion resultiert oder die Reaktion eines anderen Agens blockiert (Urteil vom 21.09.2006, Az. 6 U 91/05, Rz. 28 bei juris; Urteil vom 29.04.2008, Az. 6 U 109/07, Seite 11).

    Der Senat hat sich damit einer von einer Expertengruppe aus Behörden- und Industrievertretern unter Federführung der Europäischen Kommission entwickelten Leitlinie zur Abgrenzung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu eigen gemacht (Wiedergabe bei Gröning, Heilmittelwerberecht, § 1 Rn. 182) und diese Definition in seiner jüngst ergangenen Entscheidung in der Sache 6 U 109/07 auch zur Abgrenzung von Arzneimitteln und kosmetischen Mitteln eingesetzt.

  • OLG Frankfurt, 02.02.2009 - 6 W 179/08

    Arzneimittelbegriff: Pharmalogische Wirkung als Abgrenzungskriterium von

    Denn mit der Bestimmung des Begriffs des Arzneimittels in Art. 1 Nr. 1 lit. b der geänderten Richtlinie 2001/83/EG ist nunmehr anders als unter der Geltung des Arzneimittelbegriffs gem. Art. 1 Nr. 2 in der ursprünglichen Fassung der Richtlinie 2001/83/EG von einem einheitlichen europäischen Begriff des Funktionsarzneimittels und einer Vollharmonisierung in diesem Bereich auszugehen (BGH, Urt. v. 30.03.2006 - I ZR 24/03 - GRUR 2006, 513, Tz. 33 - Arzneimittelwerbung im Internet; ebenso: Urt. v. 26. Juni 2008 - I ZR 61/05, GRUR 2008, 619 ff, Tz. 16 - L-Carnitin II; Senat , Urt. v. 29.04.2008 - 6 U 109/07, PharmR 2008, 550, Tz. 11; jeweils m.w. Nachw.).

    Auf Grund der in diese Begriffsbestimmung neu aufgenommenen Wirkungserfordernisse sind nunmehr für den Arzneimittelbegriff objektive Merkmale des Produkts in höherem Maße von Bedeutung als nach der früher maßgeblichen Definition des Artikels 1 Nr. 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2001/83/EG ( Senat , Urt. v. 29.04.2008, a.a.O., Tz. 11;BGH, Urt. v. 30.03.2006, a.a.O., Tz. 33; Urt. v. 26.06.2008, a.a.O., Tz. 16, jeweils m.w. Nachw.).

    Dies führt über eine richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 1 AMG dahin, dass ein Mittel nicht nur dann als Arzneimittel anzusehen ist, wenn es die unter Ziffer 1) beschriebenen Wirkungen tatsächlich hat, sondern auch dann, wenn es sich für einen durchschnittlich informierten und verständigen Durchschnittsverbraucher als solches darstellt, wobei als Kriterien Darreichungsform, Dosierung, Primärverpackung, äußere Umhüllung sowie der Vertriebsweg in Betracht zu zeihen sind ( Senat , Urt. v. 29.04.2008, a.a.O., Tz. 33; BGH, Urt. v. 10.02.2000 - I ZR 97/98 - GRUR 2000, 528, 529 - L-Carnitin).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.02.2016 - 6 U 109/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,64121
OLG Frankfurt, 09.02.2016 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2016,64121)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.02.2016 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2016,64121)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2016,64121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,64121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a
    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits aufgrund Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der irreführenden Bewerbung einer Mundspüllösung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a Abs. 1
    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits aufgrund Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der irreführenden Bewerbung einer Mundspüllösung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.06.2015 - I ZR 11/14

    Wettbewerbswidriges Inverkehrbringen von nicht zugelassenen Arzneimitteln:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2016 - 6 U 109/07
    Unter diesen Umständen hätte über die Frage der signifikanten Wirkung Beweis durch Sachverständigengutachten erhoben werden müssen (vgl. hierzu auch - in ähnlich gelagerten Sachen - BGH WRP 2016, 191 [BGH 25.06.2015 - I ZR 205/13] - Mundspüllösung III, juris-Tz. 18 sowie Urteil vom 25.6.2015 - I ZR 11/14, juris-Tz. 22).
  • BGH, 25.06.2015 - I ZR 205/13

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Rechtliche Einordnung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2016 - 6 U 109/07
    Unter diesen Umständen hätte über die Frage der signifikanten Wirkung Beweis durch Sachverständigengutachten erhoben werden müssen (vgl. hierzu auch - in ähnlich gelagerten Sachen - BGH WRP 2016, 191 [BGH 25.06.2015 - I ZR 205/13] - Mundspüllösung III, juris-Tz. 18 sowie Urteil vom 25.6.2015 - I ZR 11/14, juris-Tz. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 109/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8158
OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2011,8158)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.06.2011 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2011,8158)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2011,8158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 I Nr. 2 AMG
    Vorabentscheidungsersuchen zum Begriff der pharmakologischen Wirkung

  • Wolters Kluwer

    Wechselwirkung zwischen den Molekülen der Substanzen mit zellulären Bestandteilen des Anwenders als Begriff der pharmakologischen Wirkung bzgl. der Chlorhexidin-Mundspüllösung

  • rechtsportal.de

    AMG § 2 Abs. 1 Nr. 2
    Vorabentscheidungsersuchen zum Begriff der pharmakologischen Wirkung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2011, 806
  • GRUR-RR 2011, 383
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.01.2009 - C-140/07

    Hecht-Pharma - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 - Begriff

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 109/07
    Diese Rechtsprechung hat der Europäische Gerichtshof in weiteren Entscheidungen (Rs. C-140/07, GRUR 2009, 511 - Hecht-Pharma/Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg; Rs. C-88/07, ZLR 2009, 321 - Kommission/Königreich Spanien) fortgesetzt und bestätigt, dass eine pharmakologische Wirkung ausscheidet, wenn ein Mittel zwar auf den menschlichen Körper einwirkt, aber keine nennenswerten physiologischen Auswirkungen hat und die Funktionsbedingungen des Körpers somit nicht wirklich beeinflusst (Rs. C-140/07 a.a.O., Tz. 41).
  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 109/07
    In einer zur Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Nahrungsmitteln ergangenen Entscheidung vom 15. November 2007 (Rs. C-319/05 - GRUR 2007, 271 ff - juris-Tz 59 ff) hat der Europäische Gerichtshof lediglich festgestellt, dass die pharmakologischen Eigenschaften eines Erzeugnisses als wesentlicher Faktor für die Beurteilung der Frage anzusehen sind, ob diesem die Eignung zur Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktionen zugesprochen werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2008 - 13 A 3308/03

    Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Kieselerde und Calcium;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 109/07
    Dabei mag es durchaus vorkommen, dass bestimmte Stoffe, wenn man sie in einer höheren Konzentration zuführt, in eine pharmakologisch relevante Wechselwirkung mit zellulösen Bestandteilen treten (vgl. z.B. OVG NRW, Urt. v. 22.01.2008 - 13 A 3308/03 - juris-Tz 38).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen einen Apotheker: Ausnahmebefugnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 109/07
    Das Landgericht hat die Klage unter Berufung auf die Senats entscheidung vom 21. September 2006 (6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff) mit der Begründung abgewiesen, PAROEX 0, 12 % komme eine pharmakologische Wirkung nicht zu, weil die dazu erforderliche Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil des Anwenders nicht erwiesen sei.
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 90/08

    Mundspüllösung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 109/07
    Auf die Revision der Klägerin hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Entscheidung des vorlegenden Senats aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (Urt. v. 5. Oktober 2010 - I ZR 90/08).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-88/07

    Kommission / Spanien - Art. 28 EG und 30 EG - Freier Warenverkehr - Richtlinie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 109/07
    Diese Rechtsprechung hat der Europäische Gerichtshof in weiteren Entscheidungen (Rs. C-140/07, GRUR 2009, 511 - Hecht-Pharma/Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg; Rs. C-88/07, ZLR 2009, 321 - Kommission/Königreich Spanien) fortgesetzt und bestätigt, dass eine pharmakologische Wirkung ausscheidet, wenn ein Mittel zwar auf den menschlichen Körper einwirkt, aber keine nennenswerten physiologischen Auswirkungen hat und die Funktionsbedingungen des Körpers somit nicht wirklich beeinflusst (Rs. C-140/07 a.a.O., Tz. 41).
  • BGH, 08.01.2015 - I ZR 141/13

    ArzneimittelG § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; Richtlinie 2001/83/EG Art. 1 Nr. 2

    In der wiedereröffneten Berufungsinstanz hat das Berufungsgericht das Verfahren zunächst ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union drei Fragen zur Auslegung des Begriffs "pharmakologische Wirkung" in Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel gestellt (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2011, 383).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 109/07

    Einordnung einer Mundspüllösung als Funktionsarzneimittel

    Der Senat hat im erneuten Berufungsrechtszug auf Anregung beider Parteien mit Beschluss vom 14. Juni 2011 das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 237 II AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2011, 383):.

    Insoweit kann auf den Senatsbeschluss vom 14.6.2011 verwiesen werden (GRUR-RR 2011, 383).

  • VG Köln, 09.04.2013 - 7 K 4315/11

    Kein Anspruch auf klageweise Feststellung der Medizinprodukteeigenschaft bei

    Zur Frage, ob für eine pharmakologische Wirkung notwendig die Reaktion mit einer körpereigenen Zelle erforderlich ist vgl. nunmehr Vorabentscheidungsersuchen des OLG Frankfurt a.M. an den EuGH vom 14.06.2011 - 6 U 109/07 -, PharmR 2011, 378-381.
  • VG Köln, 08.11.2011 - 7 K 4577/07

    Abgrenzung eines Medizinproduktes von einem zulassungsbedürftigen

    Eine Wirkung ist pharmakologisch, wenn sie in einer Wechselwirkung zwischen den Molekülen des betreffenden Stoffes und einem gewöhnlich als Rezeptor bezeichneten Zellbestandteil besteht, die entweder zu einer direkten Wirkung führt oder die Reaktion auf einen anderen Wirkstoff blockiert, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.06.2007 - 13 A 3903/06 -, PharmR 2008, 83-88; Urteile vom 17.03.2006 - 13 A 1977/02 u.a. -, ZLR 2006, 302; BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 3 C 23.06 -, PharmR 2008, 78-83 = ZLR 2007, 772-781, bildlich gesprochen also nach dem "Schlüssel-Schloss-Prinzip" abläuft, zu der Frage, ob hierfür notwendig die Reaktion mit einer körpereigenen Zelle erforderlich ist, vgl. nunmehr Vorabentscheidungsersuchen des OLG Frankfurt a.M. an den EuGH vom 14.06.2011 - 6 U 109/07 -, PharmR 2011, 378-381, wobei das Vorliegen einer Dosis-Wirkung-Beziehung ein Indikator für eine pharmakologische Wirkung sein kann.
  • VG Köln, 14.02.2012 - 7 K 5340/10

    Agar Arzneimittel Arzneimittelbegriff Arzneistoffe Blutgerinnung

    Zur Frage, ob für eine pharmakologische Wirkung notwendig die Reaktion mit einer körpereigenen Zelle erforderlich ist vgl. nunmehr Vorabentscheidungsersuchen des OLG Frankfurt a.M. an den EuGH vom 14.06.2011 - 6 U 109/07 -, PharmR 2011, 378-381.
  • VG Köln, 22.05.2012 - 7 K 4876/10

    Autovaccine

    vgl. zur Abgrenzung von pharmakologischer, immunologischer und metabolischer Wirkung OVG NRW, Beschluss vom 11.06.2007 - 13 A 3903/06 -, PharmR 2008, 83-88; Urteile vom 17.03.2006 - 13 A 1977/02 u.a. -, ZLR 2006, 302; BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 3 C 23.06 -, PharmR 2008, 78-83 = ZLR 2007, 772-781; zu der Frage, ob für eine pharmakologische Wirkung notwendig die Reaktion mit einer körpereigenen Zelle erforderlich ist, vgl. nunmehr Vorabentscheidungsersuchen des OLG Frankfurt a.M. an den EuGH vom 14.06.2011 - 6 U 109/07 -, PharmR 2011, 378-381.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.07.2008 - 6 U 109/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7546
OLG Karlsruhe, 23.07.2008 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,7546)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.07.2008 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,7546)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,7546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Lizenzvertrag: Anspruch auf Rückerstattung von Lizenzgebühren wegen fehlender Ausführbarkeit der technischen Lehre des zugrundeliegenden Patents

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Lizenzvertrag über einen nichtigen Lizenzgegenstand bleibt einstweilen wirksam

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Lizenznehmers gegenüber dem Lizenzgeber zur Lizenzzahlung bis zur rechtskräftigen Nichtigkeitserklärung des Patents

  • Judicialis

    BGB § 306 a.F.; ; PatG § 9 Abs. 1 S. 1; ; PatG § 15 Abs. 1; ; PatG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Lizenzzahlungspflicht des Lizenznehmers bis zur rechtskräftigen Nichtigerklärung des Patents

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Zur Nichtigkeit des Lizenzvertrages wegen anfänglicher objektiver Unmöglichkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 121
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 7/90

    Unmöglichkeit bei Nutzungsvertrag über nichtexistentes Urheberrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2008 - 6 U 109/07
    Dies hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH GRUR 1977, 107, 109 - Werbespiegel; BGH GRUR 1978, 308 - Speisekartenwerbung; BGHZ 86, 330 - Brückenlegepanzer; BGHZ 115, 69 = GRUR 1993, 40 - keltisches Horoskop) zur Folge, dass der Lizenznehmer zur Lizenzzahlung verpflichtet bleibt, solange das Patent nicht rechtskräftig für nichtig erklärt ist und solange das Patent von den Mitbewerbern respektiert wird, so dass dem Lizenznehmer durch die Lizenz eine vorteilhafte Stellung erwächst.

    Im Falle der Lizenzierung ungeprüfter Schutzrechte hat der Bundesgerichtshof sogar den Grundsatz als naheliegend bezeichnet, dass der Umstand, dass sich die materiellen Schutzvoraussetzungen bei späterer Prüfung als nicht vorliegend erweisen, jedenfalls dann nicht zur Unmöglichkeit nach § 306 BGB a.F., sondern nur zur Kündbarkeit ex nunc führen, wenn der Lizenznehmer trotz der sog. Leerübertragung eine wirtschaftliche Vorzugsstellung erlangt hat (BGH GRUR 1993, 40, 42 - keltisches Horoskop).

  • BGH, 25.01.1983 - X ZR 47/82

    Zahlungspflicht des Lizenznehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2008 - 6 U 109/07
    Dies hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH GRUR 1977, 107, 109 - Werbespiegel; BGH GRUR 1978, 308 - Speisekartenwerbung; BGHZ 86, 330 - Brückenlegepanzer; BGHZ 115, 69 = GRUR 1993, 40 - keltisches Horoskop) zur Folge, dass der Lizenznehmer zur Lizenzzahlung verpflichtet bleibt, solange das Patent nicht rechtskräftig für nichtig erklärt ist und solange das Patent von den Mitbewerbern respektiert wird, so dass dem Lizenznehmer durch die Lizenz eine vorteilhafte Stellung erwächst.
  • BGH, 28.09.1976 - X ZR 22/75

    Gebrauchsmusterlizenzvertrag über Blinkwerbespiegel - Folgen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2008 - 6 U 109/07
    Dies hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH GRUR 1977, 107, 109 - Werbespiegel; BGH GRUR 1978, 308 - Speisekartenwerbung; BGHZ 86, 330 - Brückenlegepanzer; BGHZ 115, 69 = GRUR 1993, 40 - keltisches Horoskop) zur Folge, dass der Lizenznehmer zur Lizenzzahlung verpflichtet bleibt, solange das Patent nicht rechtskräftig für nichtig erklärt ist und solange das Patent von den Mitbewerbern respektiert wird, so dass dem Lizenznehmer durch die Lizenz eine vorteilhafte Stellung erwächst.
  • BGH, 13.07.1977 - I ZR 102/75

    Speisekartenwerbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2008 - 6 U 109/07
    Dies hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH GRUR 1977, 107, 109 - Werbespiegel; BGH GRUR 1978, 308 - Speisekartenwerbung; BGHZ 86, 330 - Brückenlegepanzer; BGHZ 115, 69 = GRUR 1993, 40 - keltisches Horoskop) zur Folge, dass der Lizenznehmer zur Lizenzzahlung verpflichtet bleibt, solange das Patent nicht rechtskräftig für nichtig erklärt ist und solange das Patent von den Mitbewerbern respektiert wird, so dass dem Lizenznehmer durch die Lizenz eine vorteilhafte Stellung erwächst.
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 162/09

    Delcantos Hits

    a) Die Rechtsprechung hat zunächst für das Patentrecht und das Gebrauchsmusterrecht den Grundsatz aufgestellt, dass die Schutzunfähigkeit des Lizenzgegenstandes grundsätzlich weder die Rechtsverbindlichkeit des Lizenzvertrages noch die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren berührt (vgl. RGZ 86, 45, 53 ff. - Sprungfedermatratze; zum Patentrecht BGH, Urteil vom 12. April 1957 - I ZR 1/56, GRUR 1957, 595, 596 - Verwandlungstisch; Urteil vom 26. Juni 1969 - X ZR 52/66, GRUR 1969, 677, 678 - Rüben-Verladeeinrichtung; Urteil vom 25. Januar 1983 - X ZR 47/82, BGHZ 86, 330, 334 ff. - Brückenlegepanzer; Urteil vom 14. Mai 2002 - X ZR 144/00, GRUR 2002, 787, 789 - Abstreiferleiste; Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 167/03, GRUR 2005, 935, 937 = WRP 2005, 1415 - Vergleichsempfehlung II; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 121, 122; zum Gebrauchsmusterrecht Urteil vom 28. September 1976 - X ZR 22/75, GRUR 1977, 107, 109 - Werbespiegel; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Oktober 1968 - KZR 11/66, GRUR 1969, 409, 410 f. - Metallrahmen, mwN zur Rechtsprechung des Kartellsenats; vgl. ferner Benkard/Ullmann, PatG, 10. Aufl., § 15 Rn. 192 ff.; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 15 PatG Rn. 120, jeweils mwN auch zur Rechtsprechung des Reichsgerichts).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 2 U 118/08

    Kündigung eines Lizenzvertrages aus wichtigem Grund; Pflichten des Lizenzgebers

    Dies hat nach ständiger Rechtsprechung (BGH, 1958, 175, 177 - Wendemaschine II; GRUR 1969, 409, 410 - Metallrahmen; GRUR 1965, 677, 678 - Rübenverladeeinrichtung; BGHZ 67, 38 = GRUR 1977, 107, 109 - Werbespiegel; BGH, GRUR 1978, 308 - Speisekartenwerbung; BGHZ 86, 330 = GRUR 1983, 237 - Brückenlegepanzer; BGHZ 115, 69 = GRUR 1993, 40 - keltisches Horoskop; GRUR 2002, 787, 789 - Abstreiferleiste; GRUR 2005, 935, 937 - Vergleichsempfehlung II; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 121, 122 - Bodybass; vgl. a. Benkard/Ullmann, a.a.O., § 15 PatG Rdnrn. 193 ff.; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 15 PatG Rdnr. 120; Bartenbach, a.a.O., Rdnrn. 1859 ff.) zur Folge, dass der Lizenznehmer zur Lizenzzahlung verpflichtet bleibt, solange das Patent nicht rechtskräftig für nichtig erklärt ist und solange das Patent von den Mitbewerbern respektiert wird, so dass dem Lizenznehmer durch die Lizenz eine vorteilhafte Stellung erwächst.

    Solange das Patent in Geltung steht und von den Nichtberechtigten geachtet wird, ist dem Lizenznehmer die durch das Patent abgesicherte Vorzugsstellung sicher; der Lizenzgeber erfüllt damit seine vertragliche Verpflichtung und kann folglich auch das Entgelt beanspruchen (BGHZ 86, 330 = GRUR 1983, 237 - Brückenlegepanzer; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 121, 122 - Bodybass).

  • BFH, 03.05.2012 - V S 13/12

    Zulässigkeit eines Antrags auf AdV während des

    Er hat weiter unter zutreffendem Hinweis auf die zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. Juli 2008  6 U 109/07 (Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht --GRUR-RR-- 2009, 121) dargelegt, dass der Lizenznehmer zur Zahlung von Lizenzgebühren verpflichtet sei, solange das Patent nicht rechtskräftig für nichtig erklärt sei und solange es von den Mitbewerbern respektiert und dadurch dem Lizenznehmer eine vorteilhafte Stellung verschafft werde und nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. Juni 1991 I ZR 7/90, BGHZ 115, 69, GRUR 1993, 40, Keltisches Horoskop), selbst wenn sich die materiellen Schutzvoraussetzungen bei späterer Prüfung als nicht vorliegend erweisen, die sog. Leerübertragung nur zu einer Kündigung ex nunc führe, wenn der Lizenznehmer trotz der Leerübertragung eine wirtschaftliche Vorzugsstellung erhalte.
  • LG Hamburg, 03.04.2009 - 308 O 844/06

    Verlagsvertrag: urheberrechtliche Nutzungsrechte an den Werken eines russischen

    Eine Nichtigkeit des Lizenzvertrages nach § 306 BGB aF wegen anfänglicher objektiver Unmöglichkeit hat der Bundesgerichtshof allenfalls in solchen Fällen für denkbar gehalten, in denen das lizenzierte Recht bei Vertragsschluss überhaupt nicht existierte oder "seiner Art nach" nicht hätte entstehen können (vgl. BGH GRUR 1993, 40, 41 - Keltisches Horoskop; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.07.2008, Az.: 6 U 109/07, beck-online: BeckRS 2008 23176).
  • OLG Frankfurt, 17.07.2014 - 6 U 41/13

    Gewährleistung des Lizenzgebers für technische Ausführbarkeit des Patents

    Ein Ausschluss der Gewährleistung für die Ausführbarkeit und technische Brauchbarkeit der Erfindung ist üblich und wirksam (vgl. OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 121, Rn. 30 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - I-6 U 109/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10667
OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - I-6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,10667)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2008 - I-6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,10667)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2008 - I-6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,10667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz bei Vorliegen einer kick-back Vereinbarung im Geschäftsbesorgungsvertrag; Keine Rechtswahl vor Begründung der Schadensersatzansprüche im Hinblick auf Gerichtsstand der Schiedsgerichtsvereinbarung oder den gesetzlichen Gerichtsstand; Grad der ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Dem entspricht die Haftung des ausländischen Brokers bei der Durchführung von Kundenaufträgen, wenn der Broker die auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegten Geschäftspraktiken der Optionsvermittlungsgesellschaft gekannt oder leichtfertig die Augen vor sich aufdrängenden Bedenken verschlossen hat und an dem sittenwidrigen Verhalten des gewerblichen Vermittlers zum eigenen Vorteil mitgewirkt hat (BGH, WM 1989, 1407 - Jurisabdr. Tz. 30 - ; WM 1990, 462 - Jurisabdr. Tz. 22 - ; WM 2004, 1768 - Jurisabdr. Tz. 30 ff. - ; auch BGH, WM 2005, 28 - Juris-abdr. Tz. 12 - ).

    Anderes gilt nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch nicht für die Beihilfehandlung eines Brokers (vgl. für den Fall eines churnings BGH, WM 2004, 1768 - Jurisabdr. Tz. 33 - ).

    Ein Broker, der unter den aufgezeigten Umständen die aus dem ihm bekannten extremen Verlustrisiko und der transaktionsabhängigen Vergütung des Anlagevermittlers folgende naheliegende Gefahr eines Missbrauchs geschäftlicher Überlegenheit des Anlagevermittlers kennt und ohne jedwede ausreichende Schutzmaßnahmen gegen diese Gefahr provisionsauslösende Geschäfte ausführt, nimmt die Verwirklichung der Gefahr in Kauf und leistet damit zumindest bedingt vorsätzlich Hilfe zu dem sittenwidrigen Handeln des Anlagevermittlers (vgl. für die Beteiligung eines ausländischen Brokers am churning eines Anlagevermittlers BGH, WM 2004, 1768 - Jurisabdr. Tz. 33 - ).

    Unter churning mit der möglichen Folge einer Haftung aus § 826 BGB versteht man den durch das Interesse des Kunden nicht gerechtfertigten häufigen Umschlag eines Anlagekontos, durch den der Broker oder der Vermittler oder beide sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen (vgl. BGH, WM 2004, 1768, Jurisabdr. Tz. 9).

  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Soweit danach ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, indiziert dies regelmäßig die internationale Zuständigkeit (BGH, WM 1995, 100 - Jurisabdr. Tz. 14 - ).

    Der Bundesgerichtshof hat - soweit ersichtlich - diese Frage bislang unbeantwortet gelassen (WM 1995, 100 - Jurisabdr. Tz. 24 - ).

    Ein solches Bewusstsein kann bei Kunden, die - wie seinerzeit die Kläger zu 1) und 3) - auf dem Gebiet der Termingeschäfte unerfahren sind, aber nicht vorausgesetzt werden (vgl. BGH, WM 1995, 100 - Jurisabdr. Tz. 22 - ).

    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen hinsichtlich der vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22. November 1994 (WM 1995, 100) offen gelassen, hier verneinten grundsätzlichen Frage vor, ob die sich aus § 32 ZPO ergebende internationale Zuständigkeit für zukünftige vorsätzliche unerlaubte Handlungen wirksam derogiert werden konnte.

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95

    Schadensersatz für Verluste aus Börsentermingeschäften wegen Verschulden bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Maßgeblich ist, ob diese Kläger im Zeitpunkt der ersten Vertragsanbahnung die notwendigen Kenntnisse über die Mechanismen und Risiken von Optionsgeschäften hatten (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, WM 1991, 982, 984; 1992, 479, 481; 1993, 1457, 1458; 1997, 309, 311).

    Mit seinen lediglich abstrakten und typisierten Risikohinweisen genügte es nicht den speziellen Anforderungen einer an den Kenntnissen und Erfahrungen der Kläger zu 1) und 3) und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (vgl. in diesem Zusammenhang nur BGH, NJW 1997, 2171, 2172; NJW-RR 1997, 176, 177).

    Ein Kunde, der nach eigenen, wenn auch wahrheitswidrigen, jedenfalls nicht ersichtlich unglaubwürdigen Angaben umfangreiche Erfahrungen mit Termingeschäften gesammelt hat, dies sogar schriftlich bestätigt und den Abschluss solcher Geschäfte wünscht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht schutzwürdig (vgl. nur BGH, NJW 1998, 2675, 2676; NJW-RR 1997, 176, 177).

  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet der Geschäftsführer einer Optionsvermittlungsgesellschaft dem Kunden gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er Spekulationsgeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung des Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert und dadurch seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise missbraucht (vgl. BGHZ 105, 108, 109 f.; BGH, NJW 1994, 997; WM 1994, 1746, 1747).

    Dazu bedurfte es unter Angabe der Höhe der Optionsprämie eines Hinweises darauf, dass jeder Aufschlag auf die Optionsprämie die Gewinnerwartung verschlechterte, weil ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehene notwendig war, um in die Gewinnzone zu kommen, ein Aufschlag also nicht nur zu einem höheren Preis für dasselbe Objekt führte, sondern das Verhältnis von Chancen und ohnehin schon großen Risiken aus dem Gleichgewicht brachte (vgl. hierzu BGHZ 105, 108, 110 = NJW 1988, 2882 = WM 1988, 1255; BGH, NJW-RR 1988, 554 = WM 1988, 291, 293; NJW-RR 1991, 1243 = WM 1991, 1410, 1411; NJW 1993, 257 = WM 1992, 1935, 1936; NJW 1994, 512; NJW 1994, 997).

    Die Aussagekraft dieses Hinweises durfte weder durch Beschönigungen noch durch Werbeaussagen noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH, NJW 1994, 512 = WM 1994, 149, 150; BGH, NJW 1994, 997).

  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Die Beklagte sei aufklärungspflichtig gewesen, die Entscheidung BGHZ 147, 343, sei nicht einschlägig.

    Der Feststellung eines zumindest bedingten Vorsatzes stehen Einschränkungen, die zugunsten des nachgeschalteten, kundenferneren Brokers insbesondere hinsichtlich ihm obliegender Aufklärungs- und Beratungspflichten gelten (vgl. BGHZ 147, 343; seit dem 1. November 2007 auch § 31 e Abs. 2 WpHG), nicht entgegen.

  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet der Geschäftsführer einer Optionsvermittlungsgesellschaft dem Kunden gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er Spekulationsgeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung des Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert und dadurch seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise missbraucht (vgl. BGHZ 105, 108, 109 f.; BGH, NJW 1994, 997; WM 1994, 1746, 1747).

    Dazu bedurfte es unter Angabe der Höhe der Optionsprämie eines Hinweises darauf, dass jeder Aufschlag auf die Optionsprämie die Gewinnerwartung verschlechterte, weil ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehene notwendig war, um in die Gewinnzone zu kommen, ein Aufschlag also nicht nur zu einem höheren Preis für dasselbe Objekt führte, sondern das Verhältnis von Chancen und ohnehin schon großen Risiken aus dem Gleichgewicht brachte (vgl. hierzu BGHZ 105, 108, 110 = NJW 1988, 2882 = WM 1988, 1255; BGH, NJW-RR 1988, 554 = WM 1988, 291, 293; NJW-RR 1991, 1243 = WM 1991, 1410, 1411; NJW 1993, 257 = WM 1992, 1935, 1936; NJW 1994, 512; NJW 1994, 997).

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Dazu bedurfte es unter Angabe der Höhe der Optionsprämie eines Hinweises darauf, dass jeder Aufschlag auf die Optionsprämie die Gewinnerwartung verschlechterte, weil ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehene notwendig war, um in die Gewinnzone zu kommen, ein Aufschlag also nicht nur zu einem höheren Preis für dasselbe Objekt führte, sondern das Verhältnis von Chancen und ohnehin schon großen Risiken aus dem Gleichgewicht brachte (vgl. hierzu BGHZ 105, 108, 110 = NJW 1988, 2882 = WM 1988, 1255; BGH, NJW-RR 1988, 554 = WM 1988, 291, 293; NJW-RR 1991, 1243 = WM 1991, 1410, 1411; NJW 1993, 257 = WM 1992, 1935, 1936; NJW 1994, 512; NJW 1994, 997).

    Die Aussagekraft dieses Hinweises durfte weder durch Beschönigungen noch durch Werbeaussagen noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH, NJW 1994, 512 = WM 1994, 149, 150; BGH, NJW 1994, 997).

  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 70/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Ein kick-back, von dem man spricht, wenn bei Direktgeschäften der Broker in Absprache mit dem Vermittler höhere Kommissionen als die selbst beanspruchten ausweist und den überschießenden Teil an den Vermittler abführt (vgl. BGH, WM 1989, 1047 - Jurisabdr. Tz. 30 - ), ist nicht festzustellen.
  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 286/97

    Aufklärungspflicht einer Bank bei bankmäßigen Effektengeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Ein Kunde, der nach eigenen, wenn auch wahrheitswidrigen, jedenfalls nicht ersichtlich unglaubwürdigen Angaben umfangreiche Erfahrungen mit Termingeschäften gesammelt hat, dies sogar schriftlich bestätigt und den Abschluss solcher Geschäfte wünscht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht schutzwürdig (vgl. nur BGH, NJW 1998, 2675, 2676; NJW-RR 1997, 176, 177).
  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Mit seinen lediglich abstrakten und typisierten Risikohinweisen genügte es nicht den speziellen Anforderungen einer an den Kenntnissen und Erfahrungen der Kläger zu 1) und 3) und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (vgl. in diesem Zusammenhang nur BGH, NJW 1997, 2171, 2172; NJW-RR 1997, 176, 177).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • BGH, 10.02.2005 - II ZR 276/02

    Zurückweisung einer Gehörsrüge mangels Gehörsverletzung

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

  • BGH, 06.02.1990 - XI ZR 184/88

    Gerichtsstand des Begehungsortes bei einer unerlaubten Handlung von Mittätern;

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

  • BGH, 05.11.1987 - I ZR 212/85

    "Auto F. GmbH"; Begriff der Begehungsgefahr; Kosten der Inanspruchnahme des

  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93

    Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten

  • LG Düsseldorf, 13.04.2007 - 6 O 212/06

    Aufklärungspflichten bei Börsentermingeschäften sind auf Terminoptionsvermittler

  • BGH, 02.02.1999 - XI ZR 381/97

    Mittäterschaft einer Vermittlungs-GmbH und ihrer Geschäftsführer

  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 279/03

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Beihilfe zur Vermittlung von

  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 88/90

    Geschäfte mit abgetrennten Aktienoptionsscheinen als Börsentermingeschäfte

  • BGH, 06.06.1991 - III ZR 116/90

    Aufklärungspflicht des gewerblichen Vermittlers von Warenterminoptionsgeschäften;

  • BGH, 13.10.1992 - XI ZR 30/92

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Stillhalteroptionsgeschäften

  • BGH, 04.02.1992 - XI ZR 32/91

    Geschäfte mit unverbrieften Aktienoptionen - Hinweispflicht des Kreditinstituts

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 9 U 17/08

    Haftung eines Brokerhauses für Schäden aus Börsentermingeschäften

    Um dem Gedanken des Art. 42 EGBGB Rechnung zu tragen, muss daher die Unwirksamkeit der Rechtswahl durchschlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07; Anlage KK 2, Bl. 445 ff. GA).

    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der B & K GmbH besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 89/08

    Vermittler von Terminoptionen sind zur Aufklärung über Umfang des Verlustrisikos

    Um dem Gedanken des Art. 42 EGBGB Rechnung zu tragen, muss daher die Unwirksamkeit der Rechtswahl durchschlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der B... & K... GmbH besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 87/08

    Wirksamkeit einer Schiedsabrede bei Vorwegnahme der Rechtswahl bei einer

    Um dem Gedanken des Art. 42 EGBGB Rechnung zu tragen, muss daher die Unwirksamkeit der Rechtswahl durchschlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der S... I... besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 91/08

    Geltendmachung von Ersatzansprüchen von an der US-Börse erlittenen Verlusten bei

    Um dem Gedanken des Art. 42 EGBGB Rechnung zu tragen, muss daher die Unwirksamkeit der Rechtswahl durchschlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der S... besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 109/08

    Schadensersatz gegen US-amerikanische Online-Brokerunternehmen wegen bei

    Um dem Gedanken des Art. 42 EGBGB Rechnung zu tragen, muss daher die Unwirksamkeit der Rechtswahl durchschlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der S... I... besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris, Anlage B 48; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - 16 U 68/08

    Ansprüche gegen einen in den USA ansässigen Broker auf Schadensersatz wegen der

    Denn dann folgt die Unwirksamkeit der Schiedsabrede aus einer entsprechenden Anwendung des Art. 42 EGBGB (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2008, I-6 U 109/07, Urteilsumdruck Seite 10 zur Akte als Anl. KK 5 gereicht, sowie OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2008, I-9 U 17/08, Urteilsumdruck Seite 11, zur Akte als Anl. KK 6 gereicht).

    Selbst wenn man von einer wirksamen Vereinbarung des Rechts des U.S. Bundesstaats New York ausgehen wollte, wofür, wie bereits ausgeführt, indes nichts ersichtlich ist, wird die durch dieses Vertragsstatut begründete Bindung an das New Yorker Recht dadurch überlagert, dass im Verhältnis des Klägers zur "Hauptäterin" ... deutsches Recht Anwendung findet (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urt. vom 6. März 2008, I-6 U 109/07, vorgelegt als Anl. KK 5, sowie Urt. vom 16. Juni 2008, I-9 U 17/08, vorgelegt als Anl. KK 6).

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 9 U 171/08
    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der S... I... besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2009 - 9 U 163/08

    Haftung des gewerblichen Vermittlers von Termingeschäften; Umfang der Pflicht zur

    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Beklagten zu 1. zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der Beklagten zu 2. und der S... GmbH besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07

    Abwehr des auschließlichen Gerichtsstands durch Vereinbarung einer

    Wie der Senat schon in seinen Urteilen vom 06. März 2008 - I-6 U 109/07 - und 26. Juni 2008 - I-6 U 131/07 - entschieden hat, wäre sonst entgegen dem Sinn und Zweck von Art. 42 EGBGB nicht mehr gewährleistet, dass der Streit über die unerlaubte Handlung nach dem hier maßgeblichen deutschen Recht - dazu siehe nachstehend zu Ziffer 2 a - entschieden wird.
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

    Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 06.03.2008 - I-6 U 109/07 - entschieden hat, wäre sonst entgegen dem Sinn und Zweck von Art. 42 EGBGB nicht mehr gewährleistet, dass der Streit über die unerlaubte Handlung nach dem hier maßgeblichen deutschen Recht - dazu siehe nachstehend zu Ziffer 2 a - entschieden wird.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2009 - 6 U 18/08

    Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen spekulativer Geschäften einer

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 95/08

    Durchbrechung des Grundsatzes der Haftung des jeweils kundennächsten Unternehmens

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 9 U 173/08

    US-amerikanisches Online-Brokerunternehmen begeht vorsätzlich sittenwidrige

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2009 - 6 U 110/07

    Schadensersatz bei spekulativen Geschäften einer Brokerfirma im Ausland; Klärung

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

  • OLG Düsseldorf, 29.12.2009 - 6 U 9/09

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2011 - 6 U 35/09

    Haftung eines ausländischen Brokers für Schäden aus dem Abschluss von

  • OLG Köln, 05.04.2022 - 12 W 10/22

    Anordnung des dinglichen Arrestes wegen Schadensersatzansprüchen aus (strafbarer)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.01.2008 - 6 U 109/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,30457
OLG Stuttgart, 22.01.2008 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,30457)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.01.2008 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,30457)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,30457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,30457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung geleisteter Zinsen i.Z.m. Gültigkeit eines Darlehensvertrages bei fehlender Gesamtübergabe; Anforderung an die Wirksamkeit eines Treuhandvertrages betreffend Erlaubnis und umfassender Vollmacht; Fälligkeit und Entstehen des ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Stuttgart, 01.10.2007 - 6 U 132/07

    Kreditvertrag: Wahlrecht des Kreditnehmers zwischen Tilgungsverrechnung und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2008 - 6 U 109/07
    Ein solcher Ausnahmefall, bei dem der Verjährungslauf erst später beginnt, liegt aber nicht vor, da es allein um die Formwirksamkeit eines Darlehensvertrages nach § 4 Abs. 1 VerbrKrG ging (Senatsurteil vom 01. Oktober 2007 - 6 U 132/07, ZGS 2007, 472; OLG Frankfurt a.a.O.).

    Zur Begründung wird auf das Senatsurteil vom 01. Oktober 2007 (Az. 6 U 132/07, ZGS 2007, 472; nicht rechtskräftig, das Revisionsverfahren beim BGH wird unter dem Az. XI ZR 507/07 geführt) verwiesen.

    Ob ein Wahlrecht des Kreditnehmers zur Tilgungsverrechnung besteht, ist hinsichtlich der gesetzlichen Regelung höchstrichterlich bislang noch nicht ausdrücklich geklärt (Senatsurteil vom 01. Oktober 2007 - 6 U 132/07, ZGS 2007, 472).

  • LG Stuttgart, 19.01.2007 - 14 O 637/05

    Rückabwicklung eines für den Erwerb eines Anteils an einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2008 - 6 U 109/07
    Die Berufung der Kläger gegen das Teilurteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 19. Januar 2006 - 14 O 637/05 - wird.

    Das Teilurteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.01.2007, Az. 14 O 637/05, wird abgeändert.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2008 - 6 U 109/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Vollmacht, die nicht den Abschluss eines ganzen Bündels von Verträgen mit mannigfaltigem rechtlichem Beratungsbedarf zum Gegenstand hat, sondern sich vielmehr auf die Erklärung des Beitritts zur Fondsgesellschaft und auf die Aufnahme der Finanzierungsdarlehen beschränkt, die Wahrnehmung von im Wesentlichen wirtschaftlichen Belangen zum Inhalt (BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 29/05, NJW 2006, 1952; BGH, Urteil vom 25. April 2004 - XI ZR 219/04, NJW 2006, 1957).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2008 - 6 U 109/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Vollmacht, die nicht den Abschluss eines ganzen Bündels von Verträgen mit mannigfaltigem rechtlichem Beratungsbedarf zum Gegenstand hat, sondern sich vielmehr auf die Erklärung des Beitritts zur Fondsgesellschaft und auf die Aufnahme der Finanzierungsdarlehen beschränkt, die Wahrnehmung von im Wesentlichen wirtschaftlichen Belangen zum Inhalt (BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 29/05, NJW 2006, 1952; BGH, Urteil vom 25. April 2004 - XI ZR 219/04, NJW 2006, 1957).
  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 11/04

    Rechtsfolgen der Ermäßigung des Zinssatzes wegen unvollständiger Angabe des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2008 - 6 U 109/07
    Zu Recht nimmt das Landgericht an, dass der Anspruch auf Rückzahlung der - hier zinsähnlichen - Bearbeitungsgebühr nach altem Recht der 30-jährigen Regelverjährung unterlag, da die Verpflichtung der Darlehensnehmer zur Zahlung der einmaligen Bearbeitungsgebühr vereinbarungsgemäß bei Kreditauszahlung sofort in vollem Umfang fällig und in diesem Zeitpunkt auch sogleich im Wege der Verrechnung erfüllt wurde (BGH, Urteil vom 14. September 2004 - XI ZR 11/04, NJW-RR 2005, 483).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2008 - 6 U 109/07
    Lediglich bei besonders unübersichtlicher und verwickelter Rechtslage können aber ausnahmsweise auch erhebliche rechtliche Zweifel den Verjährungsbeginn bis zur Klärung ausschließen (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98, NJW 1999, 2041; OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Mai 2007 - 9 U 51/06, ZIP 2007, 1745).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 9 U 51/06

    Finanziertes Rechtsgeschäft: Rückabwicklung zweier Darlehensverträge zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2008 - 6 U 109/07
    Lediglich bei besonders unübersichtlicher und verwickelter Rechtslage können aber ausnahmsweise auch erhebliche rechtliche Zweifel den Verjährungsbeginn bis zur Klärung ausschließen (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98, NJW 1999, 2041; OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Mai 2007 - 9 U 51/06, ZIP 2007, 1745).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2008 - 6 U 109/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06, NJW 2007, 1584) ist der Beginn der Verjährungsfrist in den Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu berechnen, wenn sich die Verjährung nach der regelmäßigen 3-jährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB n.F. richtet.
  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 123/05

    Rechtsnatur der Tätigkeit eines Treuhandgesellschafters; Begriff des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2008 - 6 U 109/07
    Die Tätigkeit eines Treuhandgesellschafters, dessen Aufgabe lediglich darin besteht, im eigenen Namen für den Treugeber einen Gesellschaftsanteil zu erwerben und zu halten, ist keine Rechtsbesorgung im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG (BGH, Urteil vom 08. Mai 2006 - II ZR 123/05, WM 2006, 1154).
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 281/05

    Verstoß eines im Rahmen eines Immobilienfonds-Kapitalanlagemodells

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2008 - 6 U 109/07
    Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Treuhandvertrag und eine umfassende Vollmacht sind nichtig, unabhängig davon, ob es sich bei dem Geschäftsbesorger um eine Steuerberatungs- oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft handelt (BGH, Urteil vom 01. Februar 2007 - III ZR 281/05, BB 2007, 517).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2010 - L 6 U 109/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,122736
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2010 - L 6 U 109/07 (https://dejure.org/2010,122736)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.02.2010 - L 6 U 109/07 (https://dejure.org/2010,122736)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - L 6 U 109/07 (https://dejure.org/2010,122736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,122736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht