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   KG, 07.07.2020 - 6 U 111/18   

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https://dejure.org/2020,88599
KG, 07.07.2020 - 6 U 111/18 (https://dejure.org/2020,88599)
KG, Entscheidung vom 07.07.2020 - 6 U 111/18 (https://dejure.org/2020,88599)
KG, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - 6 U 111/18 (https://dejure.org/2020,88599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Maßgebliche Tätigkeit für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit; Nachweis der Berufsunfähigkeit bei Berufswechsel

  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO, § 1 BUVB, § 172 Abs. 2 VVG
    ZPO, BUVB, VVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis BU bei Berufswechsel

  • rechtsportal.de

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Berufsalltag als Generalagent; Definition bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit in den BUVB

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2

    Auszug aus KG, 07.07.2020 - 6 U 111/18
    Für die Beurteilung des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist auf den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, abzustellen (vgl. § 172 Abs. 2 VVG in der Fassung vom 23. November 2007.; BGH, Urteile vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 527/15, Rn. 23, NJW 2017, 1620 und BGH, Urteil vom 22. September 1993 - IV ZR 203/92, Rn. 17 ff., VersR 1993, 1470).(Rn.3).

    Kommt es zu einem Berufswechsel, ist deshalb grds. der neu ergriffene Beruf und dessen Ausgestaltung entscheidend; der vorherige Beruf bleibt als Maßstab für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit nur dann maßgebend, wenn der Berufswechsel ausschließlich leidensbedingt erfolgte (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 527/15, Rn. 24, NJW 2017, 1620 und BGH, Urteil vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93, Rn. 20, VersR 1995, 159).(Rn.3).

    Der Gesetzgeber hat mit dieser gesetzlichen Regelung die vom Bundesgerichtshof auf der Grundlage der alten Rechtslage entwickelten Grundsätze zum versicherten Beruf umgesetzt (BGH, Urteil vom 14.12.2016 - IV ZR 527/15 - VersR 2017, 151, Rz. 23 f. nach juris; Lücke in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 172 Rn. 53, jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung), so dass die zum alten Recht geltenden Grundsätze weiterhin Gültigkeit haben.

    Kommt es hingegen zu einem Berufswechsel, ist regelmäßig der neu ergriffene Beruf und dessen Ausgestaltung entscheidend, während der vorherige Beruf als Maßstab für die Beurteilung von Berufsunfähigkeit nur dann maßgeblich bleibt, wenn der Berufswechsel ausschließlich leidensbedingt war (BGH, Urteil vom 14.12.2016 a.a.O., Rz. 24 Urteil vom 30.11.1994 - IV ZR 300/93 -, VersR 1995, 159, Rz.20 nach juris), etwa weil die weitere Ausübung des bisherigen Berufs Raubbau an der Gesundheit bedeutet hätte und damit überobligationsmäßig gewesen wäre (BGH, Urteil vom 30.11.1994 a.a.O.).

    Die dem Hinweis des Senats entgegen gehaltenen Entscheidungen des Bundesgerichthofs besagen nichts Abweichendes; die Entscheidung vom 14.12.2016 a.a.O. bestätigt gerade die oben dargelegten Grundsätze zum maßgeblichen Beruf bei einem Berufswechsel (Rz. 24 ff.), die übrigen zitierten Entscheidungen enthalten dazu keine Ausführungen, weil dies nach dem den Entscheidungen jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt (mangels Berufswechsels) nicht veranlasst war.

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 300/93

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherten im Hinblick auf eine tatsächlich

    Auszug aus KG, 07.07.2020 - 6 U 111/18
    Kommt es zu einem Berufswechsel, ist deshalb grds. der neu ergriffene Beruf und dessen Ausgestaltung entscheidend; der vorherige Beruf bleibt als Maßstab für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit nur dann maßgebend, wenn der Berufswechsel ausschließlich leidensbedingt erfolgte (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 527/15, Rn. 24, NJW 2017, 1620 und BGH, Urteil vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93, Rn. 20, VersR 1995, 159).(Rn.3).

    Kommt es hingegen zu einem Berufswechsel, ist regelmäßig der neu ergriffene Beruf und dessen Ausgestaltung entscheidend, während der vorherige Beruf als Maßstab für die Beurteilung von Berufsunfähigkeit nur dann maßgeblich bleibt, wenn der Berufswechsel ausschließlich leidensbedingt war (BGH, Urteil vom 14.12.2016 a.a.O., Rz. 24 Urteil vom 30.11.1994 - IV ZR 300/93 -, VersR 1995, 159, Rz.20 nach juris), etwa weil die weitere Ausübung des bisherigen Berufs Raubbau an der Gesundheit bedeutet hätte und damit überobligationsmäßig gewesen wäre (BGH, Urteil vom 30.11.1994 a.a.O.).

    Liegt kein leidensbedingter Berufswechsel in diesem Sinne vor, wirkt sich das Stichtagsprinzip dahin aus, dass der Beruf, in den gewechselt worden ist, als der konkret im maßgeblichen Zeitpunkt ausgeübte Beruf regelmäßig den Ausgangspunkt für die Prüfung abgibt, ob bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eingetreten ist (BGH, Urteil vom 30.11.1994 a.a.O. Rz.19).

  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus KG, 07.07.2020 - 6 U 111/18
    Für die Beurteilung des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist auf den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, abzustellen (vgl. § 172 Abs. 2 VVG in der Fassung vom 23. November 2007.; BGH, Urteile vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 527/15, Rn. 23, NJW 2017, 1620 und BGH, Urteil vom 22. September 1993 - IV ZR 203/92, Rn. 17 ff., VersR 1993, 1470).(Rn.3).

    Für die Feststellung bedingungsgemäßer Beeinträchtigungen des Versicherungsnehmers in diesem "letzten" Beruf kommt es sodann darauf an, wie im jeweiligen Einzelfall die Ausübung dieses Berufs durch den Versicherungsnehmer ausgestaltet war und zwar zu der Zeit, als der Versicherungsnehmer dem betreffenden Beruf noch ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen nachgehen konnte (BGH, Urteil vom 22.09.1993 - IV ZR 203/92 -, VersR 1993, 1470, Rz. 17 ff. nach juris - und zwar ausdrücklich beschränkt auf Veränderungen der Tätigkeiten ohne Wechsel des Berufs, Rz. 18, 19).

  • OLG Hamm, 02.11.2016 - 20 U 19/16

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers für Schäden durch einen sog.

    Auszug aus KG, 07.07.2020 - 6 U 111/18
    Der Gesetzgeber hat mit dieser gesetzlichen Regelung die vom Bundesgerichtshof auf der Grundlage der alten Rechtslage entwickelten Grundsätze zum versicherten Beruf umgesetzt (BGH, Urteil vom 14.12.2016 - IV ZR 527/15 - VersR 2017, 151, Rz. 23 f. nach juris; Lücke in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 172 Rn. 53, jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung), so dass die zum alten Recht geltenden Grundsätze weiterhin Gültigkeit haben.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.05.2019 - 6 U 111/18   

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https://dejure.org/2019,32479
OLG Köln, 03.05.2019 - 6 U 111/18 (https://dejure.org/2019,32479)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.05.2019 - 6 U 111/18 (https://dejure.org/2019,32479)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Mai 2019 - 6 U 111/18 (https://dejure.org/2019,32479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 50/14

    ConText - Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Widersprüchlichkeit eines

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2019 - 6 U 111/18
    Gerade weil der Begriff "Fahrrad" beschreibend ist, ist dieser Bestandteil nicht geeignet, sich im Verkehr durchzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2015 - I ZR 50/14, GRUR 2016, 705 - ConText).

    Soweit der BGH in der Entscheidung auch darauf abstellt, dass es der Lebenserfahrung entspricht, eine Bezeichnung zu wählen, die die Tätigkeit näher kennzeichnet, har er an dieser Auffassung jedenfalls für Fälle, in denen nicht ein Hotel bezeichnet wurde, nicht festgehalten (BGH, GRUR 2016, 705 - ConText).

  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 201/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch eine Autovervollständigen-Funktion

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2019 - 6 U 111/18
    Wer die Verletzungshandlung vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist dem Inhaber der geschäftlichen Bezeichnung nach § 15 Abs. 5 Satz 1 MarkenG zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet (BGH, Urteil vom 15.02.2018 - I ZR 201/16, MDR 2018, 1012 - goFit).

    Nicht schutzfähig ist die gattungsmäßige Bezeichnung des Geschäftsbetriebs (BGH, MDR 2018, 1012 - goFit, mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).

  • LG Köln, 08.05.2018 - 31 O 396/17

    Unterlassungsanspruch eines Mitbewerbers hinsichtlich der Irreführung der Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2019 - 6 U 111/18
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 08.05.2018 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 396/17 - wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin hat beantragt, die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 02.01.2018, Az. 31 O 396/17 zu bestätigen.

  • BGH, 30.03.1995 - I ZR 60/93

    "City-Hotel"; Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Wortes "City" in einer

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2019 - 6 U 111/18
    Aus der von der Antragsgegnerin angeführten Entscheidung des BGH (Urteil vom 30.03.1995 - I ZR 60/93, GRUR 1995, 507 - N-Hotel) ergibt sich nach den vorstehenden Darlegungen nichts anderes.
  • LG Köln, 07.08.2018 - 33 O 173/17
    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2019 - 6 U 111/18
    Die Antragsgegnerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.08.2018 (33 O 173/17) aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • OLG Köln, 05.10.2018 - 6 U 84/18

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf eine Marke in einer Präsentation

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2019 - 6 U 111/18
    Hierzu hat der Senat in dem Urteil vom 05.10.2018 in der Sache 6 U 84/18 folgendes ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,79306
KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18 (https://dejure.org/2020,79306)
KG, Entscheidung vom 28.04.2020 - 6 U 111/18 (https://dejure.org/2020,79306)
KG, Entscheidung vom 28. April 2020 - 6 U 111/18 (https://dejure.org/2020,79306)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Für die Beurteilung des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist auf den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, abzustellen (vgl. § 172 Abs. 2 VVG in der Fassung vom 23. November 2007.; BGH, Urteile vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 527/15, Rn. 23, NJW 2017, 1620 und BGH, Urteil vom 22. September 1993 - IV ZR 203/92, Rn. 17 ff., VersR 1993, 1470).

    Kommt es zu einem Berufswechsel, ist deshalb grds. der neu ergriffene Beruf und dessen Ausgestaltung entscheidend; der vorherige Beruf bleibt als Maßstab für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit nur dann maßgebend, wenn der Berufswechsel ausschließlich leidensbedingt erfolgte (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 527/15, Rn. 24, NJW 2017, 1620 und BGH, Urteil vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93, Rn. 20, VersR 1995, 159).

    Soweit er behauptet, dass er wegen der zu den orthopädischen Beeinträchtigungen hinzugekommenen Einschränkungen auf psychiatrischem Gebiet nicht in der Lage gewesen wäre, seinen früheren Beruf als Verkaufsdirektor auszuüben, kann er sich darauf angesichts der hier vorliegenden Konstellation nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des BGH stützen, wonach es auch bei einem Berufswechsel für die Feststellung der Berufsunfähigkeit auf die zuletzt "in gesunden Tagen" ausgeübte Tätigkeit ankommt, wenn der Berufswechsel ausschließlich leidensbedingt erfolgt ist (vgl. Urteil vom 14.12.2016 - IV ZR 527/15, Rn. 24 m.w.N.; Urteil vom 30.11.1994 - IV ZR 300/93 Rn. 20; Bußmann, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Versicherungsrechts - Berufsunfähigkeitsversicherung und Rechtsschutzversicherung, RuS 2018, 453 ff., 455).

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 300/93

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherten im Hinblick auf eine tatsächlich

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Kommt es zu einem Berufswechsel, ist deshalb grds. der neu ergriffene Beruf und dessen Ausgestaltung entscheidend; der vorherige Beruf bleibt als Maßstab für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit nur dann maßgebend, wenn der Berufswechsel ausschließlich leidensbedingt erfolgte (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 527/15, Rn. 24, NJW 2017, 1620 und BGH, Urteil vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93, Rn. 20, VersR 1995, 159).

    Soweit er behauptet, dass er wegen der zu den orthopädischen Beeinträchtigungen hinzugekommenen Einschränkungen auf psychiatrischem Gebiet nicht in der Lage gewesen wäre, seinen früheren Beruf als Verkaufsdirektor auszuüben, kann er sich darauf angesichts der hier vorliegenden Konstellation nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des BGH stützen, wonach es auch bei einem Berufswechsel für die Feststellung der Berufsunfähigkeit auf die zuletzt "in gesunden Tagen" ausgeübte Tätigkeit ankommt, wenn der Berufswechsel ausschließlich leidensbedingt erfolgt ist (vgl. Urteil vom 14.12.2016 - IV ZR 527/15, Rn. 24 m.w.N.; Urteil vom 30.11.1994 - IV ZR 300/93 Rn. 20; Bußmann, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Versicherungsrechts - Berufsunfähigkeitsversicherung und Rechtsschutzversicherung, RuS 2018, 453 ff., 455).

  • OLG Hamm, 19.12.2018 - 20 U 39/18

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen Berufsunfähigkeit

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Mit der Definition bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit in § 1 Ziff. 1 und 3 BUV wird mit dem Zusatz "die ärztlich nachzuweisen sind" unmissverständlich herausgestellt, dass es für den Nachweis der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalls eines medizinischen Befunds bedarf (für die insoweit gleichlautenden Musterbedingungen BUZ 1975: BGH, Urteil vom 27. September 1995 - IV ZR 319/94 -, VersR 1995, 1431, Rn. 13 nach juris; vgl. auch: Lücke in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 2 BU Rn. 7; Baumann in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2019, § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? Rn. 125 ff.; HK-VVG/Mertens, 4. Aufl., § 2 Rn.2 i.V.m. Rn. 48; Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, 1. Aufl., § 2 BUV Rn. 233ff; Gramse in Staudinger/Halm/ Wendt, Versicherungsrecht, 2. Aufl., § 1 BUV 2008 Rn. 3; im Ergebnis ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2018 - 20 U 75/17 -, VersR 2018, 1241, Rn. 106 nach juris; Urteil vom 19.12.2018 - 20 U 39/18 -, Rn. 52 nach juris, - insoweit in faktischer Abkehr von seiner früheren, vom Kläger zitierten Rspr.).
  • OLG Hamm, 27.04.2018 - 20 U 75/17

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähikeitsversicherung

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Mit der Definition bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit in § 1 Ziff. 1 und 3 BUV wird mit dem Zusatz "die ärztlich nachzuweisen sind" unmissverständlich herausgestellt, dass es für den Nachweis der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalls eines medizinischen Befunds bedarf (für die insoweit gleichlautenden Musterbedingungen BUZ 1975: BGH, Urteil vom 27. September 1995 - IV ZR 319/94 -, VersR 1995, 1431, Rn. 13 nach juris; vgl. auch: Lücke in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 2 BU Rn. 7; Baumann in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2019, § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? Rn. 125 ff.; HK-VVG/Mertens, 4. Aufl., § 2 Rn.2 i.V.m. Rn. 48; Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, 1. Aufl., § 2 BUV Rn. 233ff; Gramse in Staudinger/Halm/ Wendt, Versicherungsrecht, 2. Aufl., § 1 BUV 2008 Rn. 3; im Ergebnis ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2018 - 20 U 75/17 -, VersR 2018, 1241, Rn. 106 nach juris; Urteil vom 19.12.2018 - 20 U 39/18 -, Rn. 52 nach juris, - insoweit in faktischer Abkehr von seiner früheren, vom Kläger zitierten Rspr.).
  • BGH, 07.12.2016 - IV ZR 434/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (BGH Urteil vom 07.12.2016 - IV ZR 434/15 - m.w.N. seiner Rspr., Rn. 15 nach juris, VersR 2017, 147).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Für die Beurteilung des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist auf den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, abzustellen (vgl. § 172 Abs. 2 VVG in der Fassung vom 23. November 2007.; BGH, Urteile vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 527/15, Rn. 23, NJW 2017, 1620 und BGH, Urteil vom 22. September 1993 - IV ZR 203/92, Rn. 17 ff., VersR 1993, 1470).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97

    Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Diese müssen gerade bei psychischen Erkrankungen zwar nicht in Befunden der Apparatemedizin oder sonstigen objektivierbaren Befunden bestehen, ausreichend ist vielmehr eine ärztliche Feststellung, die auf die Beschwerdeschilderung des Patienten gestützt ist (BGH, Urteil vom 14.04.1999 - IV ZR 289/97 -, Rn. 15 nach juris, VersR 1999, 838), die allerdings nach richtiger Ansicht nicht allein in der Übernahme der reinen Beschwerdeschilderung liegen darf (Baumann a.a.O., Rn. 129; Rogler a.a.O., Rn. 242; Mertens a.a.O., Rn. 2).
  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 319/94

    Versicherungsfall in der BUZ

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Mit der Definition bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit in § 1 Ziff. 1 und 3 BUV wird mit dem Zusatz "die ärztlich nachzuweisen sind" unmissverständlich herausgestellt, dass es für den Nachweis der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalls eines medizinischen Befunds bedarf (für die insoweit gleichlautenden Musterbedingungen BUZ 1975: BGH, Urteil vom 27. September 1995 - IV ZR 319/94 -, VersR 1995, 1431, Rn. 13 nach juris; vgl. auch: Lücke in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 2 BU Rn. 7; Baumann in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2019, § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? Rn. 125 ff.; HK-VVG/Mertens, 4. Aufl., § 2 Rn.2 i.V.m. Rn. 48; Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, 1. Aufl., § 2 BUV Rn. 233ff; Gramse in Staudinger/Halm/ Wendt, Versicherungsrecht, 2. Aufl., § 1 BUV 2008 Rn. 3; im Ergebnis ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2018 - 20 U 75/17 -, VersR 2018, 1241, Rn. 106 nach juris; Urteil vom 19.12.2018 - 20 U 39/18 -, Rn. 52 nach juris, - insoweit in faktischer Abkehr von seiner früheren, vom Kläger zitierten Rspr.).
  • BGH, 15.02.2017 - IV ZR 91/16

    Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Soweit er behauptet, dass er wegen der zu den orthopädischen Beeinträchtigungen hinzugekommenen Einschränkungen auf psychiatrischem Gebiet nicht in der Lage gewesen wäre, seinen früheren Beruf als Verkaufsdirektor auszuüben, kann er sich darauf angesichts der hier vorliegenden Konstellation nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des BGH stützen, wonach es auch bei einem Berufswechsel für die Feststellung der Berufsunfähigkeit auf die zuletzt "in gesunden Tagen" ausgeübte Tätigkeit ankommt, wenn der Berufswechsel ausschließlich leidensbedingt erfolgt ist (vgl. Urteil vom 14.12.2016 - IV ZR 527/15, Rn. 24 m.w.N.; Urteil vom 30.11.1994 - IV ZR 300/93 Rn. 20; Bußmann, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Versicherungsrechts - Berufsunfähigkeitsversicherung und Rechtsschutzversicherung, RuS 2018, 453 ff., 455).
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