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   OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 113/11   

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OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 113/11 (https://dejure.org/2012,58615)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.2012 - 6 U 113/11 (https://dejure.org/2012,58615)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 2012 - 6 U 113/11 (https://dejure.org/2012,58615)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08

    DDR-Logo

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 113/11
    a) Aus den Gründen des angefochtenen Urteils in Verbindung mit den vorstehenden Erwägungen wurde durch die Markenanmeldungen in Bezug auf die mit der Klagemarke verwechslungsfähigen Zeichen "REAL" und "REAL Crisps" die Erstbegehungsgefahr einer Verwendung für die angemeldeten Waren begründet; an deren Beseitigung sind zwar grundsätzlich weniger strenge Anforderungen zu stellen als an den Fortfall der durch eine Verletzungshandlung begründeten Wiederholungsgefahr, doch bedarf es eines hinreichend deutlichen "actus contrarius", also eines der Begründungshandlung entgegengesetzten Verhaltens, das unmissverständlich und ernst gemeint sein muss (vgl. BGH, GRUR 2001, 1174 [1176] = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe; GRUR 2008, 912 [Rn. 30] = WRP 2008, 1353 - Metrosex; GRUR 2009, 841 [Rn. 23] = WRP 2009, 1139 - Cybersky; GRUR 2010, 838 [Rn. 27] = WRP 2010, 1043 - DDR-Logo).

    Während die Rücknahme einer Markenanmeldung oder der erklärte Verzicht auf die Eintragung der Marke - sei es aus prozessökonomischen Gründen, sei es auf Grund besserer Einsicht - im Regelfall zum Fortfall der Erstbegehungsgefahr führen wird (vgl. BGH, GRUR 2008, 912 [Rn. 30] = WRP 2008, 1353 - Metrosex; GRUR-RR 2009, 299 [Rn. 12] - Underberg) und es insoweit unter Umständen sogar genügen kann, wenn eine Markenanmeldung wegen Nichtzahlung der Gebühr als zurückgenommen gilt (GRUR 2010, 838 [Rn. 30] = WRP 2010, 1043 - DDR-Logo), ist im Streitfall eine hinreichend unmissverständliche Aufgabe der durch die Markenanmeldung belegten Verwendungsabsicht nicht festzustellen.

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 113/11
    a) Aus den Gründen des angefochtenen Urteils in Verbindung mit den vorstehenden Erwägungen wurde durch die Markenanmeldungen in Bezug auf die mit der Klagemarke verwechslungsfähigen Zeichen "REAL" und "REAL Crisps" die Erstbegehungsgefahr einer Verwendung für die angemeldeten Waren begründet; an deren Beseitigung sind zwar grundsätzlich weniger strenge Anforderungen zu stellen als an den Fortfall der durch eine Verletzungshandlung begründeten Wiederholungsgefahr, doch bedarf es eines hinreichend deutlichen "actus contrarius", also eines der Begründungshandlung entgegengesetzten Verhaltens, das unmissverständlich und ernst gemeint sein muss (vgl. BGH, GRUR 2001, 1174 [1176] = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe; GRUR 2008, 912 [Rn. 30] = WRP 2008, 1353 - Metrosex; GRUR 2009, 841 [Rn. 23] = WRP 2009, 1139 - Cybersky; GRUR 2010, 838 [Rn. 27] = WRP 2010, 1043 - DDR-Logo).

    Während die Rücknahme einer Markenanmeldung oder der erklärte Verzicht auf die Eintragung der Marke - sei es aus prozessökonomischen Gründen, sei es auf Grund besserer Einsicht - im Regelfall zum Fortfall der Erstbegehungsgefahr führen wird (vgl. BGH, GRUR 2008, 912 [Rn. 30] = WRP 2008, 1353 - Metrosex; GRUR-RR 2009, 299 [Rn. 12] - Underberg) und es insoweit unter Umständen sogar genügen kann, wenn eine Markenanmeldung wegen Nichtzahlung der Gebühr als zurückgenommen gilt (GRUR 2010, 838 [Rn. 30] = WRP 2010, 1043 - DDR-Logo), ist im Streitfall eine hinreichend unmissverständliche Aufgabe der durch die Markenanmeldung belegten Verwendungsabsicht nicht festzustellen.

  • OLG Hamburg, 16.04.2008 - 5 U 198/07

    Navigon/Nav N Go

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 113/11
    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des OLG Hamburg (NJOZ 2008, 2753 [2755] - Navigon / Nav N Go) betraf den Fall eines seit zwei Jahren regelmäßig auf deutschen Messen vertretenen ungarischen Unternehmens und ist auf die vorliegende Konstellation nicht unmittelbar übertragbar.
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/08

    Gas-Heizkessel

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 113/11
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieser weit gehende Unterlassungsantrag auch zulässige Verhaltensweisen erfasst, damit das charakteristische Element des von der Antragstellerin als verbotswidrig angesehenen Verhaltens verfehlt und sich aus diesem Grund als unbegründet erweist (vgl. BGH, GRUR 2005, 692 [694] = WRP 2005, 1009 - "statt"-Preis; GRUR 2010, 1122 [Rn. 21] = WRP 2010, 1491 - Gas-Heizkessel).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 113/11
    Für fertig verpackte Lebensmittel der in Rede stehenden Art fehlt der Marke deshalb aber nicht jede Unterscheidungskraft und dem Wortbestandteil "real" auch nicht aus normativen Gründen die Eignung zur Prägung der Klagemarke (vgl. dagegen BGH, GRUR 2004, 778 [779] = WRP 2004, 1173 - Urlaub direkt; GRUR 2007, 1066 [1069] = WRP 2007, 1466 - Kinderzeit).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 113/11
    Für fertig verpackte Lebensmittel der in Rede stehenden Art fehlt der Marke deshalb aber nicht jede Unterscheidungskraft und dem Wortbestandteil "real" auch nicht aus normativen Gründen die Eignung zur Prägung der Klagemarke (vgl. dagegen BGH, GRUR 2004, 778 [779] = WRP 2004, 1173 - Urlaub direkt; GRUR 2007, 1066 [1069] = WRP 2007, 1466 - Kinderzeit).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 113/11
    a) Aus den Gründen des angefochtenen Urteils in Verbindung mit den vorstehenden Erwägungen wurde durch die Markenanmeldungen in Bezug auf die mit der Klagemarke verwechslungsfähigen Zeichen "REAL" und "REAL Crisps" die Erstbegehungsgefahr einer Verwendung für die angemeldeten Waren begründet; an deren Beseitigung sind zwar grundsätzlich weniger strenge Anforderungen zu stellen als an den Fortfall der durch eine Verletzungshandlung begründeten Wiederholungsgefahr, doch bedarf es eines hinreichend deutlichen "actus contrarius", also eines der Begründungshandlung entgegengesetzten Verhaltens, das unmissverständlich und ernst gemeint sein muss (vgl. BGH, GRUR 2001, 1174 [1176] = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe; GRUR 2008, 912 [Rn. 30] = WRP 2008, 1353 - Metrosex; GRUR 2009, 841 [Rn. 23] = WRP 2009, 1139 - Cybersky; GRUR 2010, 838 [Rn. 27] = WRP 2010, 1043 - DDR-Logo).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/09

    Kappa

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 113/11
    Marken können auf die damit angesprochenen Verkehrskreise in bildlicher, klanglicher und begrifflicher Hinsicht wirken; im Rahmen der Verwechslungsprüfung genügt regelmäßig die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche (BGH, GRUR 2011, 824 = WRP 2011, 1157 [Rn. 25 f.] - Kappa m.w.N.).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 113/11
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieser weit gehende Unterlassungsantrag auch zulässige Verhaltensweisen erfasst, damit das charakteristische Element des von der Antragstellerin als verbotswidrig angesehenen Verhaltens verfehlt und sich aus diesem Grund als unbegründet erweist (vgl. BGH, GRUR 2005, 692 [694] = WRP 2005, 1009 - "statt"-Preis; GRUR 2010, 1122 [Rn. 21] = WRP 2010, 1491 - Gas-Heizkessel).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/05

    Pralinenform II

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 113/11
    Hinsichtlich der Handlungsvarianten des Anbietens und Inverkehrbringens wendet sich die Berufung dagegen, dass das Landgericht eine Erstbegehungsgefahr aus den deutschen Markenanmeldungen Nr. 3020100221666 des Wortzeichens "REAL" und Nr. 3020100221631 des Wortzeichens "REAL crisps" sowie aus der Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 009062688 des oben wiedergegebenen Bildzeichens "REAL handcooked" hergeleitet hat, obwohl die mit dem Klageantrag zu Nr. 1 konkret angegriffenen Kennzeichnungen davon abweichen und das Landgericht den Messeauftritt als solchen angesichts der von ihm angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2010, 1103 = WRP 2010, 1508 [Rn. 21 ff.] - Pralinenform II) für einen drohenden Vertrieb im Inland nicht hat ausreichen lassen.
  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 57/07

    Cybersky

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06

    Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Markenverletzung

  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09

    Enzymax/Enzymix

  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10

    GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 213/13

    Zur Zulässigkeit eines kostenlosen Fahrdiensts einer Augenklinik

    aa) Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die Klage in einem solchen Fall insgesamt unbegründet ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 26/08, GRUR 2010, 1122 Rn. 21 = WRP 2010, 1491 - Gas-Heizkessel; OLG Köln, Urteil vom 16. März 2012 - 6 U 113/11, juris Rn. 34, jeweils mwN).
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