Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 16.03.2013

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.07.2012 - 6 U 114/11   

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https://dejure.org/2012,22233
OLG Karlsruhe, 11.07.2012 - 6 U 114/11 (https://dejure.org/2012,22233)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.07.2012 - 6 U 114/11 (https://dejure.org/2012,22233)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - 6 U 114/11 (https://dejure.org/2012,22233)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Patentlizenzvertrag über nicht angemeldetes Patent ist anfechtbar

  • openjur.de

    Patentlizenzvertrag: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Rücknahme der Anmeldung des vertraglich vereinbarten Patents

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Lizenzvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1
    Anfechtung eines Lizenzvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mediziner zog Patentanmeldung zurück - Trotzdem schloss seine GmbH einen Lizenzvertrag über Protein-Drinks: arglistige Täuschung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Lizenzvertrag über zum Patent angemeldetes Produkt kann bei Wegfall der Patentanmeldung wirksam angefochten werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 239
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.12.1976 - VIII ZR 97/75

    Anfechtung eines Unterpachtvertrages wegen arglistiger Täuschung - Unterlassener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2012 - 6 U 114/11
    Auch die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung steht unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben (BGH WM 1977, 343 unter Berufung auf RGZ 128, 116, 121; BGH WM 1983, 1055; GRUR 1999, 650; WM 2000, 2103).

    Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Abgabe der Anfechtungserklärung (BGH WM 1977, 343; WM 2000, 2103).

    Danach wurde ein Ausschluss des Anfechtungsrechts etwa angenommen, wenn eine fehlende Genehmigung des Handelns eines Vertreters inzwischen erfolgt war (BGH WM 1977, 343), wenn ein Patent inzwischen erteilt wurde (BGH GRUR 1999, 650 - Krankenhausmüllentsorgungsanlage), oder wenn eine fehlende Baugenehmigung inzwischen vorliegt (BGH WM 1983, 1055, 1056; s. außerdem BGH NJW 1992, 2346).

  • BGH, 30.06.2000 - V ZR 149/99

    Zeitpunkt der Beeinträchtigung bei arglistiger Täuschung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2012 - 6 U 114/11
    Auch die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung steht unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben (BGH WM 1977, 343 unter Berufung auf RGZ 128, 116, 121; BGH WM 1983, 1055; GRUR 1999, 650; WM 2000, 2103).

    Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Abgabe der Anfechtungserklärung (BGH WM 1977, 343; WM 2000, 2103).

  • BGH, 11.03.1992 - VIII ZR 291/90

    Treuwidrigkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2012 - 6 U 114/11
    Auch die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung steht unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben (BGH WM 1977, 343 unter Berufung auf RGZ 128, 116, 121; BGH WM 1983, 1055; GRUR 1999, 650; WM 2000, 2103).

    Danach wurde ein Ausschluss des Anfechtungsrechts etwa angenommen, wenn eine fehlende Genehmigung des Handelns eines Vertreters inzwischen erfolgt war (BGH WM 1977, 343), wenn ein Patent inzwischen erteilt wurde (BGH GRUR 1999, 650 - Krankenhausmüllentsorgungsanlage), oder wenn eine fehlende Baugenehmigung inzwischen vorliegt (BGH WM 1983, 1055, 1056; s. außerdem BGH NJW 1992, 2346).

  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2012 - 6 U 114/11
    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung BGH NJW-RR 1994, 379 trifft die hier zu entscheidende Konstellation nicht.
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2012 - 6 U 114/11
    Das Beharren auf einer erstinstanzlichen Entscheidung über die weiteren Stufen widerspräche in einer solchen Situation dem Grundsatz der Prozessökonomie (BGH NJW 1985, 2405 [2407]).
  • BGH, 18.05.2010 - X ZR 79/07

    Steuervorrichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2012 - 6 U 114/11
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung "Steuervorrichtung" des Bundesgerichtshofs (BGHZ 185, 341).
  • LG Potsdam, 04.07.2007 - 2 O 167/07

    Medienrecht: Ordnungsgemäße Wiedergabe einer Gegendarstellung auf einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2012 - 6 U 114/11
    Die Klägerin und Herr PD Dr. X erhoben am 05.07.2007 Klage vor dem Landgericht Mannheim, 2 O 167/07, mit der sie Auskunftsansprüche aus dem Vertrag geltend machten.
  • BGH, 13.07.1982 - X ZR 50/81

    Abschluss eines Vertrages über die Abnahme und den Weiterverkauf von patentierten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2012 - 6 U 114/11
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs v. 13.07.1982 (X ZR 50/81) ergibt sich nichts anderes.
  • RG, 28.03.1930 - VII 436/29

    1. Liegt eine Verletzung der Anzeigepflicht durch Verschweigen oder unrichtige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2012 - 6 U 114/11
    Auch die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung steht unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben (BGH WM 1977, 343 unter Berufung auf RGZ 128, 116, 121; BGH WM 1983, 1055; GRUR 1999, 650; WM 2000, 2103).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 26/20

    Feststellung der Nichtigkeit eines Lizenzvertrags ex tunc Wirksamkeit einer

    Bereits die deutlich spätere Priorität kann für den Rechtsbestand der Schutzrechte von maßgeblicher Bedeutung sein (OLG Karlsruhe BeckRS 2012, 17772) und spricht dagegen, dass das Fallenlassen der Patentanmeldungen PCT XXB für die Klägerin als Lizenznehmerin eine reine Formalie darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 27/20

    Urkundenprozess auf Zahlung von Lizenzgebühren aus Lizenzvertrag; Lizenzvertrag

    Bereits die deutlich spätere Priorität kann für den Rechtsbestand der Schutzrechte von maßgeblicher Bedeutung sein (OLG Karlsruhe BeckRS 2012, 17772) und spricht dagegen, dass das Fallenlassen der Patentanmeldungen PCT ´319 bzw. deren Gefährdung durch einen internationalen Recherchebericht für die Beklagte als Lizenznehmerin eine reine Formalie darstellt.
  • LG Düsseldorf, 22.03.2018 - 4a O 1/17

    Abdeckung für Unterputz-Einbauteil

    Insoweit kann auch die Rechtsprechung, wonach der Lizenzgeber zum Schutz der Entschließungsfreiheit des Vertragspartners diesen über ernste Zweifel an der Möglichkeit der Erfüllung seiner Verschaffungspflicht unterrichten muss (m. w. Nachw., Ullmann/ Deichfuß, in: Benkard, PatG, Kommentar, 11. Auflage, 2015, § 15, Rn. 156), bzw. über Zweifel an der Erteilungsfähigkeit eines angemeldeten Schutzrechts (OLG Karslruhe, Urt. v. 11.07.2012, Az.: 6 U 114/11, S. 7, zitiert nach BeckRS 2012, 17772; OLG Naumburg, Urt. v. 26.06.2014, Az.: 9 U 130/13, S. 5, zitiert nach BeckRS 2016, 01862) hier nicht ohne weiteres herangezogen werden.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.03.2013 - I-6 U 114/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5563
OLG Düsseldorf, 16.03.2013 - I-6 U 114/11 (https://dejure.org/2013,5563)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2013 - I-6 U 114/11 (https://dejure.org/2013,5563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer Vergütung für die Führung eines Kontos als Pfändungsschutzkonto in den AGB einer Bank

  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vergütung für die Führung eines Kontos als Pfändungsschutzkonto in den AGB einer Bank

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Unwirksamkeit einer Klausel über die Erhebung einer Sondergebühr für die Führung eines Pfändungsschutzkontos

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 12 O 27/11
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2013 - I-6 U 114/11
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Naumburg, 27.05.2011 - 10 U 5/11

    Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2013 - 6 U 114/11
    Denn sie weicht von dem bereits genannten Grundsatz ab, dass jeder Vertragspartner seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen hat, ohne dass er dafür ein besonderes Entgelt verlangen darf (KG NJW 2012, 395 ff. = WM 2012, 267 ff. = juris 30; OLG Naumburg, Urteil vom 27. Mai 2011, 10 U 5/11, Seite 8).

    Schon aus der äußeren Gestaltung des Preisverzeichnisses der Verfügungsbeklagten wird vielmehr deutlich, dass es bei dem Pfändungsschutzkonto nur um eine besondere Form der Kontenführung im Rahmen der Zwangsvollstreckung geht, bei der für die vier verschiedenen Kontenmodelle der Verfügungsbeklagten - Giro Privat, Giro Direkt, Giro Start und Giro Exklusiv - jeweils nur dann eine zusätzliche Gebühr in Höhe von monatlich zwei Euro anfallen soll, wenn diese als Pfändungsschutzkonten geführt werden, wobei sich an dem durch das vereinbarte Basisentgelt für die Verfügungsbeklagte bereits abgegoltenen (Haupt-)Leistungsumfang deshalb jedoch nichts ändert (OLG Naumburg, Urteil vom 27. Mai 2011, 10 U 5/11, Seite 7).

    Insbesondere kann der etwa mit der Führung von Konten als Pfändungsschutzkonten verbundene Bearbeitungs- und Überwachungsaufwand in diesem Zusammenhang nicht zugunsten der Verfügungsbeklagten angeführt werden, denn es bleibt dieser jederzeit unbenommen, einen solchen Aufwand im Rahmen ihrer Gesamtkalkulation des Preises für die von ihr angebotenen Kontenmodelle zu berücksichtigen (OLG Naumburg, Urteil vom 27. Mai 2011, 10 U 5/11, Seite 9).

  • KG, 29.09.2011 - 23 W 35/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Wirksamkeit einer Entgeltklausel für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2013 - 6 U 114/11
    Denn sie weicht von dem bereits genannten Grundsatz ab, dass jeder Vertragspartner seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen hat, ohne dass er dafür ein besonderes Entgelt verlangen darf (KG NJW 2012, 395 ff. = WM 2012, 267 ff. = juris 30; OLG Naumburg, Urteil vom 27. Mai 2011, 10 U 5/11, Seite 8).

    Dass sich die aus § 850k Abs. 7 Satz 2 ZPO ergebende Pflicht, solange der Kontovertrag nicht gekündigt ist, auch auf das Führen des Kontos bezieht und nicht nur auf dessen Umstellung, ergibt sich im Übrigen schon aus dem Wortlaut des Gesetzes, wonach das Kreditinstitut das Girokonto auf Verlangen des Kunden "als Pfändungsschutzkonto" führt (KG NJW 2012, 395 ff. = WM 2012, 267 ff. = juris 31).

    Der Begriff der rechtsgeschäftlich vereinbarten Leistung als solcher und die Frage des Vorliegens einer solchen Leistung sind der Disposition der Parteien nämlich von vornherein entzogen (BGH NJW 2002, 2386 = WM 2002, 1355 ff = juris Rn 14; KG NJW 2012, 395 ff. = WM 2012, 267 ff = juris Rn 28).

  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2013 - 6 U 114/11
    Zu diesen Grundsätzen gehört wiederum, dass jeder Rechtsunterworfene seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen hat, ohne dafür ein gesondertes Entgelt verlangen zu können und ihm ein Anspruch auf den Ersatz der ihm daraus erwachsenden Kosten lediglich dann zusteht, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist (BGHZ 141, 380 ff. = WM 1999, 1271 f. = juris Rn 19).

    Im Übrigen sind durch den Bundesgerichtshof selbst solche Klauseln in den AGB von Kreditinstituten für unzulässig erklärt worden, welche die Kosten für die von vornherein nur manuell und in jedem Einzelfall mögliche Bearbeitung und Überwachung von Pfändungsmaßnahmen im Rahmen der Pflichten des Drittschuldners nach § 840 ZPO betreffen (BGHZ 141, 380 ff. = WM 1999, 1271 ff. = juris Rn 22 ff.).

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2013 - 6 U 114/11
    Der Begriff der rechtsgeschäftlich vereinbarten Leistung als solcher und die Frage des Vorliegens einer solchen Leistung sind der Disposition der Parteien nämlich von vornherein entzogen (BGH NJW 2002, 2386 = WM 2002, 1355 ff = juris Rn 14; KG NJW 2012, 395 ff. = WM 2012, 267 ff = juris Rn 28).

    Die - hier unstreitige - Verwendung der streitigen Klausel begründet eine tatsächliche Vermutung für das Bestehen der Wiederholungsgefahr (BGH NJW 2002, 2386 ff. = WM 2002, 1355 ff = juris Rn 10).

  • LG Frankfurt/Main, 29.09.2011 - 10 O 149/11

    Keine Inhaltskontrolle von Preisklauseln einer Bank

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2013 - 6 U 114/11
    Eines derartigen Verbotes bedurfte es vielmehr bereits nicht, weil der Gesetzgeber zutreffend davon ausging, dass die Erhebung eines Entgelts bereits nach den allgemein anerkannten und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zugrunde liegenden Grundsätzen des ungeschriebenen Rechts nicht zulässig ist und er daher im Gegenteil den Kreditinstituten die Erhebung eines Entgelts ausdrücklich hätte erlauben müssen, wenn er dieses für geboten gehalten hätte (a.A. LG Frankfurt, Urteil vom 29. September 2011, 2/10 O 149/11, Seite 8, wo aber der sich schon aus dem ungeschriebenen Recht ergebende Grundsatz einer Unzulässigkeit der Bepreisung von gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen übersehen wird).

    Insoweit stehen sie auch nicht in einem Synallagma, also einem gegenseitigen Austauschverhältnis mit der von den Kunden der Verfügungsbeklagten übernommenen Pflicht zur Entgeltzahlung, sondern der Kunde kann die Führung eines seiner Konten als Pfändungsschutzkonto im Rahmen der Zwangsvollstreckung bereits ohne die Zahlung eines besonderen Entgelts kostenlos verlangen, ohne dass sich an den Rechten und Pflichten aus dem zwischen ihm und der Verfügungsbeklagten bestehenden Zahlungsdienstvertrag in sonstiger Hinsicht etwas ändert (a.A. LG Frankfurt, Urteil vom 29. September 2011, 2/10 O 149/11, Seite 6 f., wo jedoch die Auswirkungen des Gesetzes auf den Umfang des den Kreditinstituten schon unabhängig von dem Inhalt ihrer vertraglichen Vereinbarungen ohnehin obliegenden Pflichtenkreises verkannt werden).

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 U 17/09

    Untersagung von Schätzgebühren in Darlehnsverträgen mit Privatkunden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2013 - 6 U 114/11
    Die Einordnung der Klausel als Preisnebenabrede beinhaltet daher mittelbar bereits auch ihre Qualifizierung als nicht angemessen und führt somit im Ergebnis zu ihrer Unzulässigkeit (Senat, Urteil vom 05. November 2009, I-6 U 17/09 = WM 2010, 215 ff. = juris Rn 39 für den ähnlich gelagerten Fall einer unzulässigen Schätzgebühr).
  • BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82

    Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2013 - 6 U 114/11
    "Rechtsvorschriften" in diesem Sinne sind dabei nicht nur Gesetze, Verordnungen oder Satzungen, sondern unter anderem auch ungeschriebene, allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze (BGHZ 89, 206 = WM 1984, 314 = juris Rn 12; BGHZ 121, 13 = WM 1993, 60 = juris Rn 20; Nobbe WM 2008, 185, 186).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2013 - 6 U 114/11
    "Rechtsvorschriften" in diesem Sinne sind dabei nicht nur Gesetze, Verordnungen oder Satzungen, sondern unter anderem auch ungeschriebene, allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze (BGHZ 89, 206 = WM 1984, 314 = juris Rn 12; BGHZ 121, 13 = WM 1993, 60 = juris Rn 20; Nobbe WM 2008, 185, 186).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2013 - 6 U 114/11
    Entscheidendes Kriterium für eine Preisnebenabrede in diesem Sinne ist, dass an ihre Stelle bei Fehlen einer wirksamen vertraglichen Regelung Rechtsvorschriften im Sinne des § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB treten, so dass eine Inhaltskontrolle an dem Maßstab dieser Rechtsvorschriften problemlos möglich ist (BGH NJW 2010, 2789 ff. = WM 2010, 1044 ff. = juris Rn 20 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2013 - 6 U 114/11
    Regelungen, die kein Entgelt für eine für den Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbrachte Sonderleistung zum Gegenstand haben, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders oder für Tätigkeiten in dessen eigenem Interesse auf den Kunden abwälzen, unterliegen jedoch als sog. "Preisnebenabreden" der AGB-Kontrolle (BGH NJW 2011, 1801 ff. = WM 2011, 263 ff. = juris Rn 26 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    (bbb) Ein Kreditinstitut ist aber auch im Falle der Neueröffnung eines Girokontos, das im selben Geschäftsgang sogleich als Pfändungsschutzkonto eingerichtet wird, gesetzlich verpflichtet, dieses als Pfändungsschutzkonto zu führen (OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 16. März 2012 - 6 U 114/11, S. 4 f., n.v.; LG Erfurt, Urteil vom 14. Januar 2011 - 9 O 1772/10, juris Rn. 25).
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 145/12

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    (bbb) Ein Kreditinstitut ist aber auch im Falle der Neueröffnung eines Girokontos, das im selben Geschäftsgang sogleich als Pfändungsschutzkonto eingerichtet wird, gesetzlich verpflichtet, dieses als Pfändungsschutzkonto zu führen (OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 16. März 2012 - 6 U 114/11, S. 4 f., n.v.; LG Erfurt, Urteil vom 14. Januar 2011 - 9 O 1772/10, juris Rn. 25).
  • LG Verden, 19.09.2013 - 4 S 3/13

    Schutz eines Pfändungsschutzkontos bei Insolvenzeröffnung

    Deshalb hat die Berufungsklägerin unabhängig davon, dass es sich bei der Führung eines P- Kontos um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht handelt (OLG Düss. vom 16.03.2013 - I-6 U 114/11 -, zitiert nach [...]) angesichts des den Sparkassen auferlegten Kontrahierungszwanges das P-Konto des Klägers gem. § 242 BGB fortzusetzen, weil sie verpflichtet wäre, diese Geschäftsbeziehungen mit dem Berufungsbeklagten umgehend neu zu begründen.
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