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   OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 1150/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4227
OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 1150/02 (https://dejure.org/2002,4227)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.10.2002 - 6 U 1150/02 (https://dejure.org/2002,4227)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2002 - 6 U 1150/02 (https://dejure.org/2002,4227)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Pkw-Fahrers bei Verkehrsunfall; Mitverschulden eines betrunkenen, nachts bei Regen auf der Fahrbahn laufenden Fußgängers; Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse; Sichtfahrgebot; Grob fahrlässige Selbstgefährdung

  • verkehrsrechtsforum.de

    Wird ein betrunkener Fußgänger angefahren, so trifft diesen ggf. ein erhebliches Mitverschulden, hier von 5/6.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fussgänger (betrunken) - angefahren - Mitverschulden

  • blutalkohol PDF, S. 518
  • Judicialis

    StVO § 3 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 254; StVO § 3 Abs. 1 S. 3; StVO § 25 Abs. 1
    Haftungsverteilung zwischen nachts auf der Fahrbahn laufendem betrunkenen Fußgänger und dem gegen das Sichtfahrgebot verstoßenden Kfz-Fahrer L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem betrunken auf der Fahrbahn einer Landstraße laufenden Fußgänger; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 83,3 %

  • rechtsportal.de

    StVO § 3 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 341
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 1150/02
    Es kann dahinstehen, ob die Geschwindigkeit des Beklagten den Sichtverhältnissen angepaßt war, denn die Tatsache des Unfalls zeigt, daß er entweder zu schnell gefahren ist oder unaufmerksam war (vgl. BGH NJW-RR 87, 1235).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 306/09

    Schadensersatz

    Die auf Seite 4 der Berufungsbegründung erwähnte Entscheidung des OLG Nürnberg (Urteil vom 11.10.2002 - 6 U 1150/02) ist mit dem Streitfall schon deshalb nicht vergleichbar, weil ihr ein völlig anderer Lebenssachverhalt zugrunde liegt.
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