Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 1150/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Pkw-Fahrers bei Verkehrsunfall; Mitverschulden eines betrunkenen, nachts bei Regen auf der Fahrbahn laufenden Fußgängers; Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse; Sichtfahrgebot; Grob fahrlässige Selbstgefährdung
- verkehrsrechtsforum.de
Wird ein betrunkener Fußgänger angefahren, so trifft diesen ggf. ein erhebliches Mitverschulden, hier von 5/6.
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fussgänger (betrunken) - angefahren - Mitverschulden
- blutalkohol , S. 518
- Judicialis
StVO § 3 Abs. 1
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 254; StVO § 3 Abs. 1 S. 3; StVO § 25 Abs. 1
Haftungsverteilung zwischen nachts auf der Fahrbahn laufendem betrunkenen Fußgänger und dem gegen das Sichtfahrgebot verstoßenden Kfz-Fahrer L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem betrunken auf der Fahrbahn einer Landstraße laufenden Fußgänger; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 83,3 %
- rechtsportal.de
StVO § 3 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 4 (Kurzinformation)
Fußgänger auf der Fahrbahn
- anwalt-bauer.de (Kurzinformation)
Haftung bei Unfall mit betrunkenem Fußgänger
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 21.02.2002 - 1 O 745/01
- OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 1150/02
Papierfundstellen
- VersR 2003, 341
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86
Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs …
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 1150/02
Es kann dahinstehen, ob die Geschwindigkeit des Beklagten den Sichtverhältnissen angepaßt war, denn die Tatsache des Unfalls zeigt, daß er entweder zu schnell gefahren ist oder unaufmerksam war (vgl. BGH NJW-RR 87, 1235).
- OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 306/09
Schadensersatz
Die auf Seite 4 der Berufungsbegründung erwähnte Entscheidung des OLG Nürnberg (Urteil vom 11.10.2002 - 6 U 1150/02) ist mit dem Streitfall schon deshalb nicht vergleichbar, weil ihr ein völlig anderer Lebenssachverhalt zugrunde liegt.