Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 118/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14832
OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 118/01 (https://dejure.org/2001,14832)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.11.2001 - 6 U 118/01 (https://dejure.org/2001,14832)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. November 2001 - 6 U 118/01 (https://dejure.org/2001,14832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,14832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer wettbewerblicher Eigenart bei der Herstellung und des Vertriebs von Lampen und Leuchten; Verbot des Inverkehrbringens und des Anbietens von Lampen; Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Intensität der Übernahme und dem ...

  • rewis.io
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2002 - L 6 U 219/00

    Aufgabe; außerberufliche Erkrankung; drohende Berufskrankheit; Einstellung;

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 118/01
    Wegen des genauen Aussehens der M.-Leuchten und der von ihnen ausgehenden optischen Wirkung wird auf die als Anlage K 1 in dem Rechtsstreit 33 O 294/00 LG Köln = 6 U 219/00 OLG Köln zu den Akten gereichte Produktinformationsmappe der Klägerin und auf die Originalprodukte verwiesen, die die Klägerin im vorliegenden Rechtsstreit und in dem vorgenannten Rechtsstreit 33 O 294/00 LG Köln zu den Akten gereicht hat.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst sämtlichen Anlagen verwiesen, die ebenso wie die vorerwähnten Akten 33 O 294/00 LG Köln = 6 U 219/00 OLG Köln Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Nichts anderes gilt für die anderen von den Parteien angesprochenen Leuchten aus dem wettbewerblichen Umfeld: Die Leuchte der Firma L., die die Klägerin im Original in dem Rechtsstreit 6 U 219/00 OLG Köln zu den Akten gereicht hat, unterscheidet sich markant schon dadurch von der Leuchte "M.", dass die Abflachung der Kugelform sehr viel weiter unten angesetzt ist und der Sockel, auf dem die ebenfalls abgeflachte Kugelform steht, einen sehr viel kleineren Durchmesser hat.

    Mit den Herstellern oder Vertreibern anderer Leuchten wie z.B. der Firma H. oder der Firma P. ##blob##amp; P. Glashüttenwerke GmbH, der Beklagten in dem Rechtsstreit 6 U 219/00 OLG Köln, hat die Klägerin Lizenzverträge geschlossen, die genannten Firmen vertreiben ihre Lampen nach dem unstreitigen Sachvortrag der Klägerin mit einem entsprechendem Lizenzvermerk.

    Auch die sonstigen von den Parteien und insbesondere von der Klägerin in dem Rechtsstreit 6 U 219/00 OLG Köln im Original zu den Akten gereichten Konkurrenzprodukte unterscheiden sich - was den optischen Gesamteindruck angeht - deutlich von den M.-Leuchten der Klägerin und sind deshalb nicht geeignet, die Herkunftsfunktion, die der Verkehr mit der Gestaltung der M.-Leuchten verbindet, zu schwächen oder gar zu beseitigen.

  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 177/80

    Brombeer-Muster

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 118/01
    Dieser ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz setzt nämlich nicht den für den Sonderrechtsschutz nach dem Geschmacksmustergesetz erforderlichen Grad an Individualität und Gestaltungshöhe voraus (vgl. etwa: BGH GRUR 1983, 377, 379 "Brombeer-Muster").
  • BGH, 28.01.1988 - I ZR 34/86

    "Wäsche-Kennzeichnungsbänder"; Irreführung über die Herkunft einer Ware bei

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 118/01
    Für die Annahme wettbewerblicher Eigenart genügt es, dass der Verkehr bei den in Rede stehenden Produkten Wert auf deren betriebliche Herkunft legt und aus deren Gestaltung Anhaltspunkte dafür gewinnen kann (BGH WRP 1988, 371, 372 = GRUR 1988, 385, 386 "Wäsche-Kennzeichnungs-bänder"; vgl. auch BGH WRP 1998, 733, 734 "Les-Paul-Gitarren" und BGH GRUR 1995, 581, 583 "Silberdistel").
  • BGH, 03.05.1968 - I ZR 66/66

    Pulverbehälter

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 118/01
    Vielmehr reicht ein geringeres Maß an Eigentümlichkeit aus, und zwar deshalb, weil dieses Merkmal lediglich der Ausgrenzung solcher Waren dient, die als Dutzendware von vornherein für einen wettbewerbsrechtlichen Schutz unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung durch Nachahmung eines Erzeugnisses nicht in Betracht kommen (BGHZ 50, 125, 130 "Pulverbehälter").
  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 118/01
    Es entspricht der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs und auch des Senats (vgl. etwa BGH WRP 2001, 534, 535 "Viennetta" sowie BGH WRP 2001, 135 ff. "Messerkennzeichnung" m.w.N.; für technische Erzeugnisse BGH GRUR 2000, 521, 523 = WRP 2000, 493, 494 "Modulgerüst" sowie Senat, GRUR 1999, 765, 766 "Abziehgerät", jeweils m.w.N.), dass selbst der maßstabsgetreue Nachbau einer fremden, nicht unter Sonderrechtsschutz stehenden Ware für sich allein genommen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass ein besonderer Umstand, der den Nachbau als unlauter erscheinen lässt, aber dann vorliegt, wenn der angesprochene Verkehr aufgrund der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Waren, die er im Zweifel nicht nebeneinander, sondern nacheinander sieht, in vermeidbarer Weise über deren Herkunft getäuscht wird, indem er entweder die Produkte unmittelbar miteinander verwechselt, oder indem er bei dem nachgeahmten Produkt annimmt, es handele sich um eine Zweitmarke des Originalherstellers, oder wenn er von geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen ausgeht (vgl. hierzu insbesondere die BGH-Entscheidungen "Viennetta" und "Messerkennzeichnung", jeweils a.a.O.).
  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 119/93

    Silberdistel

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 118/01
    Für die Annahme wettbewerblicher Eigenart genügt es, dass der Verkehr bei den in Rede stehenden Produkten Wert auf deren betriebliche Herkunft legt und aus deren Gestaltung Anhaltspunkte dafür gewinnen kann (BGH WRP 1988, 371, 372 = GRUR 1988, 385, 386 "Wäsche-Kennzeichnungs-bänder"; vgl. auch BGH WRP 1998, 733, 734 "Les-Paul-Gitarren" und BGH GRUR 1995, 581, 583 "Silberdistel").
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 118/01
    Es entspricht der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs und auch des Senats (vgl. etwa BGH WRP 2001, 534, 535 "Viennetta" sowie BGH WRP 2001, 135 ff. "Messerkennzeichnung" m.w.N.; für technische Erzeugnisse BGH GRUR 2000, 521, 523 = WRP 2000, 493, 494 "Modulgerüst" sowie Senat, GRUR 1999, 765, 766 "Abziehgerät", jeweils m.w.N.), dass selbst der maßstabsgetreue Nachbau einer fremden, nicht unter Sonderrechtsschutz stehenden Ware für sich allein genommen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass ein besonderer Umstand, der den Nachbau als unlauter erscheinen lässt, aber dann vorliegt, wenn der angesprochene Verkehr aufgrund der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Waren, die er im Zweifel nicht nebeneinander, sondern nacheinander sieht, in vermeidbarer Weise über deren Herkunft getäuscht wird, indem er entweder die Produkte unmittelbar miteinander verwechselt, oder indem er bei dem nachgeahmten Produkt annimmt, es handele sich um eine Zweitmarke des Originalherstellers, oder wenn er von geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen ausgeht (vgl. hierzu insbesondere die BGH-Entscheidungen "Viennetta" und "Messerkennzeichnung", jeweils a.a.O.).
  • OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 23/97

    Verwendung gleicher Anschlussgewinde zwischen Grundgerät und Anschlussstück;

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 118/01
    Es entspricht der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs und auch des Senats (vgl. etwa BGH WRP 2001, 534, 535 "Viennetta" sowie BGH WRP 2001, 135 ff. "Messerkennzeichnung" m.w.N.; für technische Erzeugnisse BGH GRUR 2000, 521, 523 = WRP 2000, 493, 494 "Modulgerüst" sowie Senat, GRUR 1999, 765, 766 "Abziehgerät", jeweils m.w.N.), dass selbst der maßstabsgetreue Nachbau einer fremden, nicht unter Sonderrechtsschutz stehenden Ware für sich allein genommen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass ein besonderer Umstand, der den Nachbau als unlauter erscheinen lässt, aber dann vorliegt, wenn der angesprochene Verkehr aufgrund der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Waren, die er im Zweifel nicht nebeneinander, sondern nacheinander sieht, in vermeidbarer Weise über deren Herkunft getäuscht wird, indem er entweder die Produkte unmittelbar miteinander verwechselt, oder indem er bei dem nachgeahmten Produkt annimmt, es handele sich um eine Zweitmarke des Originalherstellers, oder wenn er von geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen ausgeht (vgl. hierzu insbesondere die BGH-Entscheidungen "Viennetta" und "Messerkennzeichnung", jeweils a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 08.09.2016 - 5 U 173/12

    Designverletzung: Prüfung der Eigentümlichkeit und ihres Grades; Schutzumfang

    Dabei ist nicht zu verkennen, dass etwa das OLG Köln bereits im Jahre 2001 in einem zwischen der M. Leuchten GmbH einerseits und den Firmen A. S.p.A. und A. GmbH andererseits geführten Parallelverfahren eine wettbewerbliche Eigenart der "M. -Leuchten" angenommen hat (Urteil vom 30.11.2001, Az. 6 U 118/01, S. 14 ff., Anlage B 6).

    unter anderem ausgeführt (Urteil vom 30.11.2001, Az. 6 U 118/01, S. 20, Anlage B 6):.

  • OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08

    Verwechslungsgefahr zweier Marken für Beleuchtungsgeräte

    Dass Assoziationen an das keinerlei Bezug zu technischem Gerät aufweisende, sondern aus der natürlichen Umwelt bekannte und auch als poetisches Motiv geläufige Licht des Mondes geweckt werden, mag bei Beleuchtungsgeräten nicht besonders orginell sein (vgl. zu "Moonlight" als Bezeichnung für kugelsegmentförmigen Leuchten, allerdings ohne Behandlung kennzeichenrechtlicher Fragen, die Urteile des Senats vom 30.11.2001 - 6 U 118/01 - und 02.04.2004 - 6 U 43/03), ändert aber nichts daran, dass sich schon bei den ballonartigen (vollmondförmigen?) Leuchten der Klägerin und erst recht bei den von der Beklagten angebotenen Stablampen die Kombination von "Mond" (-Licht) mit dem eher beschreibenden, weil umgangssprachlich für besonders starke Energie stehenden Begriff "Power" als fantasievolle und fantasieanregende Bezeichnung darstellt.
  • OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 43/03

    Unterlassung des Inverkehrbringens nachgeahmter Leuchten; Herstellung und

    Soweit die Beklagte moniert, die Klägerin habe erst sehr spät Widerspruch eingelegt, kann offen bleiben, ob - wie der Senat mit der Klägerin meint - die Klägerin hierfür einen vernünftigen Grund hatte, nämlich denjenigen, zunächst den Ausgang des einstweiligen Verfügungsverfahrens abzuwarten, das die Beklagte gegen die Firma A. wegen bestimmter Kugelleuchten angestrengt hatte und das durch das rechtskräftige Urteil des Senats vom 30.11.2001 in der Sache 6 U 118/01 geendet hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2002 - L 6 U 118/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,27063
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2002 - L 6 U 118/01 (https://dejure.org/2002,27063)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.06.2002 - L 6 U 118/01 (https://dejure.org/2002,27063)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - L 6 U 118/01 (https://dejure.org/2002,27063)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,27063) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht