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   OLG Hamm, 04.12.1997 - 6 U 118/97   

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https://dejure.org/1997,22465
OLG Hamm, 04.12.1997 - 6 U 118/97 (https://dejure.org/1997,22465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.1997 - 6 U 118/97 (https://dejure.org/1997,22465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 1997 - 6 U 118/97 (https://dejure.org/1997,22465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Keine Unterbrechung der Verjährung durch frei verrechenbaren Vorschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70

    Anerkenntnis durch Aufrechnung?; ferner: Verjährung von Vergütungsanspruch bei

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.1997 - 6 U 118/97
    Notwendig und ausreichend ist hier vielmehr ein Verhalten des Schuldners, welches das Bewusstsein vom Bestehen der Schuld unzweideutig zum Ausdruck bringt (vgl. BGHZ 58, 103 = MDR 1972, 398; Filthaut, VersR 1997, 525).
  • BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88

    Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.1997 - 6 U 118/97
    Dieser Zeitpunkt war im vorliegenden Fall spätestens mit dem 7.2.1990 eingetreten, da bis dahin der von den Eltern der Klägerin beauftragte Rechtsanwalt H., dessen Kenntnis ihr zuzurechnen ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.5.1989 - VI ZR 251/88 - NJW 1989, 2323), Einsicht in die Ermittlungsakten gehabt hat und daraus nicht nur Name und Anschrift der Beklagten zu 2) und 3) entnehmen konnte, sondern auch soviel an Sachverhalt, dass darauf zumindest eine Feststellungsklage hätte gestützt werden können.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 173/10
    Um die Verursachung von Bandscheibenvorfällen einem Arbeitsunfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zuordnen zu können, muss der Arbeitsunfall zu einer strukturellen Verletzung geführt haben (vgl. Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. September 1999 - L 6 U 288/94; Urteil vom 24. Juli 2001 - L 6 U 164/00; Urteil vom 15. Juni 2000 - L 6 U 118/97).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 14 U 17/16
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 25. August 2008 Folgendes ausgeführt: "Um die Verursachung von Bandscheibenvorfällen einem Arbeitsunfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zuordnen zu können, muss der Arbeitsunfall wahrscheinlich zu einer strukturellen Verletzung geführt haben (ständige Rechtsprechung des LSG Niedersachsen, Urteil vom 16.09.1999 - Az.: L 6 U 288/94 - Urteil vom 24.07.2001 - Az.: L 6 U 164/00 - Urteil vom 15.06.2000 - Az.: L 6 U 118/97 -), weil nach wissenschaftlichem Kenntnisstand eine weite Verbreitung von Bandscheibenvorfällen in der allgemeinen Bevölkerung nachgewiesen worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2013 - L 9 U 96/11
    Um - wie hier - Veränderungen an der Bandscheibe hinsichtlich deren Verursachung einem Arbeitsunfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zuordnen zu können, muss der Arbeitsunfall zu einer strukturellen Verletzung geführt haben (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. September 1999 - L 6 U 288/94; Urteil vom 24. Juli 2001 - L 6 U 164/00; Urteil vom 15. Juni 2000 - L 6 U 118/97; Senatsurteil vom 29. November 2011 - L 9 U 55/11), weil nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand eine weite Verbreitung von Bandscheibenvorfällen in der allgemeinen Bevölkerung nachgewiesen worden ist.
  • SG Hannover, 30.03.2007 - S 22 U 147/06
    Um die Verursachung von Bandscheibenvorfällen einem Arbeitsunfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zuord-nen zu können, muss der Arbeitsunfall wahrscheinlich zu einer strukturellen Verletzung geführt haben (ständige Rechtsprechung des LSG Niedersachsen, Urteil vom 16. Sep-tember 1999 - Aktenzeichen L 6 U 288/94 - HVBG-Info Seite 920-929; Urteil vom 24. Juli 2001 - Aktenzeichen L 6 U 164/00; Urteil vom 15. Juni 2000 - Aktenzeichen L 6 U 118/97), weil nach wissenschaftlichem Kenntnisstand eine weite Verbreitung von Band-scheibenvorfällen in der allgemeinen Bevölkerung nachgewiesen worden ist.
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