Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15   

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https://dejure.org/2015,48850
OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2015,48850)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.06.2015 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2015,48850)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2015,48850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Musterklauseln der Architektenkammer sind AGB des Architekten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der lange Marsch: Die Verjährung beim Architektenvertrag (IBR 2016, 468)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Klausel in Mustervertrag der Architektenkammer eingefügt: AGB des Architekten! (IBR 2016, 462)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    Denn bis zu diesem Zeitpunkt schuldete er die Überwachung der Mangelfreiheit der Handwerkerleistungen aufgrund der von ihm entsprechend Leistungsphase 9 geschuldeten Objektbetreuung (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 10. Februar 1994 - VII ZR 20/93, ibr-online; OLG Köln, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 18 U 92/91; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., Teil 12 Rn. 816).

    Er darf nicht unterstellt werden und ist auch mit Blick auf die Bezahlung der Schlussrechnung des Beklagten eine Woche nach dem 24. Juni 2004 (vgl. Schriftsatz des Beklagten vom 16. Oktober 2014, dort S. 4, Bl. 214 d. A.) nicht zu vermuten (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 10. Februar 1994 - VII ZR 20/93, ibr-online), zumal noch Betreuungsleistungen ausstanden.

  • BGH, 08.09.2016 - VII ZR 168/15

    Zulässigkeit eines Grundurteils: Inanspruchnahme eines Ingenieurs auf

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    OLG Celle, Urteil vom 18.06.2015 - 6 U 12/15 (nicht rechtskräftig; NZB: VII ZR 168/15).
  • BGH, 20.03.2014 - VII ZR 248/13

    Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit von Regelungen zur

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    Der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. März 2014 - VII ZR 248/13, ibr-online) hat schon nicht dargetan, dass er den wesentlichen Inhalt der Bestimmung zum Lauf der Verjährung inhaltlich ernsthaft zur Disposition gestellt, dem Kläger Gestaltungsfreiheit zur Wahrung von dessen eigenen Interessen, mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingung zu beeinflussen, eingeräumt und sich deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklärt hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2012 - VII ZR 222/12, ibr-online).
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 277/04

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Ablösung des

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    (a) Der Beklagte hat vor dem Landgericht erklärt, er habe Musterverträge von der Ingenieurkammer gehabt und den Vertrag selbst geschrieben, wodurch er das für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragswerk (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 23. Juni 2005 - VII ZR 277/04, ibr-online) dem Kläger gestellt hat, weil er den Vertrag nur mit unselbstständigen Angaben zu den Vertragsparteien und zum Vertragsgegenstand ergänzt hat.
  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 19/12

    Ingenieurvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Verkürzung der

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    Sie vorverlegt vielmehr in vom Gesetz missbilligter Weise den Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen aller Ingenieurleistungen auf den Zeitpunkt der Erbringung von Leistungsphasen 1 bis 8 oder Ingebrauchnahme des gesamten Bauwerks, indem sie auf diese Weise die Verjährung ungefähr fünf Jahre früher beginnen lässt als gesetzlich vorgesehen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober - - VII ZR 19/12, ibr-online).
  • BGH, 22.11.2012 - VII ZR 222/12

    AGB eines Abfallentsorgungsunternehmens: Inhaltskontrolle einer Klausel zur

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    Der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. März 2014 - VII ZR 248/13, ibr-online) hat schon nicht dargetan, dass er den wesentlichen Inhalt der Bestimmung zum Lauf der Verjährung inhaltlich ernsthaft zur Disposition gestellt, dem Kläger Gestaltungsfreiheit zur Wahrung von dessen eigenen Interessen, mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingung zu beeinflussen, eingeräumt und sich deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklärt hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2012 - VII ZR 222/12, ibr-online).
  • OLG Köln, 19.12.1991 - 18 U 92/91

    Vorsicht vor unabsehbaren Verjährungsfristen!

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    Denn bis zu diesem Zeitpunkt schuldete er die Überwachung der Mangelfreiheit der Handwerkerleistungen aufgrund der von ihm entsprechend Leistungsphase 9 geschuldeten Objektbetreuung (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 10. Februar 1994 - VII ZR 20/93, ibr-online; OLG Köln, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 18 U 92/91; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., Teil 12 Rn. 816).
  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 245/85

    Aushandeln einzelner Bestimmungen eines Architekten-Formularvertrages;

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    Sie ist eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung, die der Beklagte dem Kläger gestellt hat (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB) und welche die gesetzliche Verjährung erleichtert (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 9. Oktober 1986 - VII ZR 245/85, ibr-online; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 1992 - 22 U 198/91; Kniffka/Koeble, aaO Teil 12 Rn. 822).
  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 135/95

    Behandlung der im Formular offen gelassenen Vertragslaufzeit als AGB

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    Vielmehr hat der Beklagte als Verwender seinem Interesse entsprechend die Klausel in den Mustervertrag eingefügt (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 13. November 1997 - X ZR 135/95).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.1992 - 22 U 198/91

    Unterbricht jede Beweissicherung die Verjährung? (II)

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    Sie ist eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung, die der Beklagte dem Kläger gestellt hat (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB) und welche die gesetzliche Verjährung erleichtert (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 9. Oktober 1986 - VII ZR 245/85, ibr-online; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 1992 - 22 U 198/91; Kniffka/Koeble, aaO Teil 12 Rn. 822).
  • OLG Brandenburg, 01.02.2007 - 12 U 138/06

    Haftung des bauüberwachenden Architekten: Kontrollpflicht für Außenputzarbeiten

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.01.2017 - 6 U 12/15   

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https://dejure.org/2017,24795
OLG Zweibrücken, 09.01.2017 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2017,24795)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.01.2017 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2017,24795)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Januar 2017 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2017,24795)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 839 BGB, Art 34 GG
    Amtshaftung: Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme; Bindungswirkung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen bei Prüfung von Amtspflichtverletzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch Maßnahmen der Bauaufsicht im Zusammenhang mit dem Abriss eines einsturzgefährdeten alten Giebels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch Maßnahmen der Bauaufsicht im Zusammenhang mit dem Abriss eines einsturzgefährdeten alten Giebels

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 1 ; GG Art. 34
    Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch Maßnahmen der Bauaufsicht im Zusammenhang mit dem Abriss eines einsturzgefährdeten alten Giebels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.01.2017 - 6 U 12/15
    Hier wie auch im Übrigen können die Kläger aus der von ihnen angeführten Entscheidung des EuGH (NJW 1992, 165) nichts für sich herleiten; diese betrifft den sog. gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch, der hier nicht einschlägig ist (vgl. Palandt a.a.O., § 839 Rn. 5 f.; Stein/Itzel/Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts 2. Aufl., Rn. 633, 784 ff.).
  • OLG Dresden, 20.06.2018 - 1 U 880/17

    Amtspflichten bei Besetzung einer Professorenstelle

    (1) Die Zivilgerichte sind im Amtshaftungsprozess an verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Verwaltungsmaßnahme rechtskräftig feststellen, gebunden (BGH, Urt. v. 07.10.1954, Az.: III ZR 106/53, BGHZ 15, 17, 19; BGH, Urt. v. 12.07.1962, Az.: III ZR 16/61, DÖV 1962, 791 = DVBl 1962, 753; BGH, Urt. v. 08.05.1980, Az.: III ZR 27/77, BGHZ 77, 338, 341; BGH, Urt. v. 07.02.2008, Az.: III ZR 76/07, BGHZ 175, 221, 225 Rn. 10; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 09.01.2017, Az.: 6 U 12/15, juris, Rn. 17; Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl., S. 123).
  • BGH, 29.06.2017 - III ZR 63/17

    Bestellung eines Notanwalts im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren:

    Der Antrag der Klägerin, ihr einen Notanwalt zur Wahrung ihrer Rechte im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des 6. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 9. Januar 2017 - 6 U 12/15 - beizuordnen, wird abgelehnt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 6 U 12/15   

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https://dejure.org/2016,26318
OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2016,26318)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.2016 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2016,26318)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 2016 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2016,26318)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zeichenfolge ki hat originäre Unterscheidungskraft und ist nach § 12 BGB geschützt - ki steht nicht für Künstliche Intelligenz - ki.de

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "KI" ausreichend unterscheidungskräftig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Namensrechtlicher Schutz des Unternehmenskennzeichens "KI"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unternehmenskennzeichen "KI" ausreichend unterscheidungskräftig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 756
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

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Rechtsprechung
   KG, 04.05.2015 - 6 U 12/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,70111
KG, 04.05.2015 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2015,70111)
KG, Entscheidung vom 04.05.2015 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2015,70111)
KG, Entscheidung vom 04. Mai 2015 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2015,70111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AUB 2008 Nr. 2.1.1.1; AUB 2008 2.1.2.2.1
    Höhe der Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 16.05.2006 - 25 U 3248/02

    Feststellung der Höhe des Grades der unfallbedingten Invalidität

    Auszug aus KG, 04.05.2015 - 6 U 12/15
    Können diese ihre Funktion nicht mehr erfüllen, die in der aktiven Bewegung besteht, wie Gehen, Halten, Greifen etc., so liegt vollständige Funktionsunfähigkeit vor (vgl. OLG München, Urteil vom 16.5.2006 - 25 U 3248/02, Rz. 25; VersR 2006, 1528; Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Auflage G Rn. 175, zweiter Spiegelstrich).
  • OLG Köln, 23.08.2010 - 20 U 5/10

    Anspruch auf weitere Invaliditätsleistung und Unfallrente aus einer

    Auszug aus KG, 04.05.2015 - 6 U 12/15
    Auch schmerzbedingte Bewegungseinschränkungen können durchaus als Funktionsminderung zu berücksichtigen sein, wie verschiedene in Juris veröffentlichte Urteile zeigen (vgl. u. a. OLG Köln, Urteil vom 23.8.2010 - 20 U 5/10, Rz. 5; LG Berlin, Urteil vom 19.6.2013 23 O 236/11, VersR 2014, 577, Rz. 24 und LG Dortmund, Urteil vom 18.4.2012 - 2 O 423/09, ZfSch 2013, 519 Rz. 34; vgl. auch Jacob, Unfallversicherung AUB 2010, Kommentierung zu 2.1.
  • LG Dortmund, 18.04.2012 - 2 O 423/09

    § 7 Abs. 1 S. 3 AUB 95 als prozessual nicht verzichtbare Anspruchsvoraussetzung;

    Auszug aus KG, 04.05.2015 - 6 U 12/15
    Auch schmerzbedingte Bewegungseinschränkungen können durchaus als Funktionsminderung zu berücksichtigen sein, wie verschiedene in Juris veröffentlichte Urteile zeigen (vgl. u. a. OLG Köln, Urteil vom 23.8.2010 - 20 U 5/10, Rz. 5; LG Berlin, Urteil vom 19.6.2013 23 O 236/11, VersR 2014, 577, Rz. 24 und LG Dortmund, Urteil vom 18.4.2012 - 2 O 423/09, ZfSch 2013, 519 Rz. 34; vgl. auch Jacob, Unfallversicherung AUB 2010, Kommentierung zu 2.1.
  • LG Berlin, 19.06.2013 - 23 O 236/11

    Eine Verletzung nahe des Handgelenks in der Speichenbasis ist nach dem

    Auszug aus KG, 04.05.2015 - 6 U 12/15
    Auch schmerzbedingte Bewegungseinschränkungen können durchaus als Funktionsminderung zu berücksichtigen sein, wie verschiedene in Juris veröffentlichte Urteile zeigen (vgl. u. a. OLG Köln, Urteil vom 23.8.2010 - 20 U 5/10, Rz. 5; LG Berlin, Urteil vom 19.6.2013 23 O 236/11, VersR 2014, 577, Rz. 24 und LG Dortmund, Urteil vom 18.4.2012 - 2 O 423/09, ZfSch 2013, 519 Rz. 34; vgl. auch Jacob, Unfallversicherung AUB 2010, Kommentierung zu 2.1.
  • OLG Koblenz, 07.06.2013 - 10 U 1035/12

    Unfallversicherung: verbliebene Schmerzsymptomatik kann eine Invalidität

    Auszug aus KG, 04.05.2015 - 6 U 12/15
    Eine subjektiv angegebene Schmerzhaftigkeit muss sich nur dann - wie von der Beklagten zitiert - in objektiven Befunden wie "schonbedingtem Muskelminus oberhalb der Messfehlerbreite oder auffälliger Minderbeschwielung" niederschlagen, wenn die Schmerzen im konkreten Einzelfall zwangsläufig mit einer sich in solchen Befunden niederschlagenden einseitigen Schonhaltung verbunden sein müssen; dass dies nicht immer der Fall ist, zeigt das Urteil des OLG Koblenz vom 7.6.2013 - 10 U 1035/12 (VersR 2014, 1497).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15   

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https://dejure.org/2015,50633
OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2015,50633)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.10.2015 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2015,50633)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. Oktober 2015 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2015,50633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    VVG § 59 Abs. 2; HGB § 84, § 89a Abs. 1, § 92 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 2
    Versicherungsvertreter, Handelsvertretervertrag, Verdachtskündigung, Zwei-Stufen-Prüfung, Straftat, dringender Tatverdacht, Bezug zum Handelsvertretervertrag, Strafbefehl, Ausspruch der Kündigung

  • rewis.io

    Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertreters wegen des Verdachts einer Straftat nach Erlass eines Strafbefehls

  • ra.de
  • ibr-online

    Keine Verdachtskündigung ohne Anhörung des Betroffenen!

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz und ausführliche Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Wichtiger Grund, Verdacht einer Anstiftung oder Beihilfe zum versuchten Versicherungsbetrug, Verdachtskündigung, Zwei-Stufen-Prüfung, Prüfungsaufbau, Straftat, dringender Tatverdacht, Bezug zum HVV, Strafbefehl, Pflichten zur Vorbereitung von Verdachtskündigungen, ...

Besprechungen u.ä.

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz und ausführliche Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Wichtiger Grund, Verdacht einer Anstiftung oder Beihilfe zum versuchten Versicherungsbetrug, Verdachtskündigung, Zwei-Stufen-Prüfung, Prüfungsaufbau, Straftat, dringender Tatverdacht, Bezug zum HVV, Strafbefehl, Pflichten zur Vorbereitung von Verdachtskündigungen, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15
    Die rechtswirksam ausgesprochene Verdachtskündigung steht nicht unter der auflösenden Bedingung einer Nichtbestätigung des erhobenen Vorwurfs (BAG Urt. v. 20.8.1997 - 2 AZR 620/96, BB 1997, 2484; Rieder/Schoenemann NJW 2011, 1169, 1170).

    Der Handelsvertreter muss mit dem Vorwurf konkret konfrontiert und es muss ihm Gelegenheit gegeben werden, sich zum Tatvorwurf zu äußern und zu verteidigen (BAG Urt. v. 20.8.1997 - 2 AZR 620/96, BB 1997, 2484; Rieder/Schoenemann NJW 2011, 1169, 1170).

    Verletzt der Unternehmer schuldhaft seine Anhörungspflicht, so kann er sich im Prozess nicht auf den Verdacht berufen, und eine hierauf gestützte Kündigung ist unwirksam (BAG Urt. v. 20.8.1997 - 2 AZR 620/96, BB 1997, 2484; Rieder/Schoenemann NJW 2011, 1169, 1170).

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98

    Rechtzeitigkeit einer außerordentlichen Kündigung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15
    Sie ist regelmäßig kürzer als zwei Monate, denn ein zweimonatiges Zuwarten kann in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der hieraus zu ziehenden Folgerungen angesehen werden (BGH, NJW 2011, S. 3361, 3362 Tz. 19 m.w.N; BGH, Urteil vom 26.05.1999, VIII ZR 123/98, Juris Tz. 35).

    Allerdings muss der Unternehmer einem hinreichend konkreten Verdacht nachgehen (Hopt, a.a.O., § 89 a Rz. 30; BGH, Urteil vom 26.05.1999, VIII ZR 123/98, Juris Tz. 36).

  • BGH, 02.03.2004 - XI ZR 288/02

    Fristlose Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15
    Dies ist der Fall bei Kündigungsgründen, die ausnahmsweise bereits unabänderlich die fristlose Kündigung rechtfertigen, weil dem Kündigenden selbst unter veränderten Umständen nach erfolgreicher Abmahnung eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr möglich oder zuzumuten ist (BGH Urt. v. 2.3.2004 - XI ZR 288/02, EBE 2004, 133; OLG Köln VersR 2001, 1023 und 2002, 482).
  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 400/99

    Bestimmen einer Person unter achtzehn Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15
    Unerheblich ist dabei, ob sie die einzige Ursache der Entschlussfassung gewesen ist (hM, BGHSt 9, 379 f.; 45, 373 ff., BGH NStZ 00, 421 f.).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15
    Dies ist vorliegend bei Beteiligung an Straftaten zum Nachteil des Unternehmers ohne Weiteres gegeben (BAG Urt. v. 8.6.2000 - 2 AZR 638/99, MDR 2001, 36; Urt. v. 9.6.2011 - 2 AZR 381/10, NJW 2011, 2905).
  • OLG Köln, 04.07.2001 - 19 U 16/01

    Fristlose Kündigung eines Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15
    Dies ist der Fall bei Kündigungsgründen, die ausnahmsweise bereits unabänderlich die fristlose Kündigung rechtfertigen, weil dem Kündigenden selbst unter veränderten Umständen nach erfolgreicher Abmahnung eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr möglich oder zuzumuten ist (BGH Urt. v. 2.3.2004 - XI ZR 288/02, EBE 2004, 133; OLG Köln VersR 2001, 1023 und 2002, 482).
  • BGH, 22.03.2000 - 3 StR 10/00

    Abgrenzung von Anstiftung und Beihilfe

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15
    Unerheblich ist dabei, ob sie die einzige Ursache der Entschlussfassung gewesen ist (hM, BGHSt 9, 379 f.; 45, 373 ff., BGH NStZ 00, 421 f.).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15
    Dies ist vorliegend bei Beteiligung an Straftaten zum Nachteil des Unternehmers ohne Weiteres gegeben (BAG Urt. v. 8.6.2000 - 2 AZR 638/99, MDR 2001, 36; Urt. v. 9.6.2011 - 2 AZR 381/10, NJW 2011, 2905).
  • OLG Köln, 20.10.2000 - 19 U 86/00

    Fristlose Kündigung eines Agenturvertrages

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15
    Dies ist der Fall bei Kündigungsgründen, die ausnahmsweise bereits unabänderlich die fristlose Kündigung rechtfertigen, weil dem Kündigenden selbst unter veränderten Umständen nach erfolgreicher Abmahnung eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr möglich oder zuzumuten ist (BGH Urt. v. 2.3.2004 - XI ZR 288/02, EBE 2004, 133; OLG Köln VersR 2001, 1023 und 2002, 482).
  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 212/08

    Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15
    Sie ist regelmäßig kürzer als zwei Monate, denn ein zweimonatiges Zuwarten kann in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der hieraus zu ziehenden Folgerungen angesehen werden (BGH, NJW 2011, S. 3361, 3362 Tz. 19 m.w.N; BGH, Urteil vom 26.05.1999, VIII ZR 123/98, Juris Tz. 35).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02

    Verdachtskündigung

  • BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98

    Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00

    Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung

  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51

    Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP -

  • BGH, 09.01.1967 - II ZR 226/64

    Schadensersatzklage infolge der Kündigung eines Alleinauslieferungsvertrags -

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

  • OLG München, 24.11.2004 - 7 U 1518/04

    Zur außerordentlichen Kündigung eines Kfz-Händler-Vertrags aus wichtigem Grund

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 1 U 101/05

    Handelvertreter: Außerordentliche Kündigung eines Handelsvertretervertrages

  • BGH, 05.02.1959 - II ZR 107/57

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

  • OLG Celle, 09.02.2005 - 9 U 178/04

    Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen ein aus der gesetzlichen

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.11.2016 - 6 U 12/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,69100
OLG Hamburg, 10.11.2016 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2016,69100)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.11.2016 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2016,69100)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. November 2016 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2016,69100)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 305c Abs 2 BGB, § 29 Abs 3 StVO
    Transportversicherung: Regulierungsanspruch hinsichtlich eines Transportverzögerungsschadens durch Weigerung der Polizei zur Begleitung eines angemeldeten Schwertransportes

  • Wolters Kluwer

    Eintrittspflicht eines Transportversicherers für Verzögerungen aufgrund unterbliebener polizeilicher Begleitung eines Schwertransports; Begriff des sonstigen Eingriffs von hoher Hand i.S. von Nr. 7.4 AVB SH

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Transportversicherung: Regulierungsanspruch eines Transportverzögerungsschadens

  • rechtsportal.de

    Eintrittspflicht eines Transportversicherers für Verzögerungen aufgrund unterbliebener polizeilicher Begleitung eines Schwertransports; Begriff des sonstigen Eingriffs von hoher Hand i.S. von Nr. 7.4 AVB SH

  • rechtsportal.de

    AVB SH Nr. 3.1; AVB SH Nr. 4.1.3; AVB SH Nr. 7.4
    Eintrittspflicht eines Transportversicherers für Verzögerungen aufgrund unterbliebener polizeilicher Begleitung eines Schwertransports

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15

    AVB Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.11.2016 - 6 U 12/15
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht (BGH WM 2016, 1586, juris-Tz. 22), wobei Risikoausschlussklauseln eng auszulegen sind (a.a.O., juris-Tz. 27 und 29).

    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht mit Lücken im Versicherungsschutz zu rechnen, ohne dass eine Klausel ihm dies hinreichend verdeutlicht (BGH WM 2016, 1586, juris- Tz. 24).

  • LG Hamburg, 15.12.2014 - 419 HKO 37/14
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.11.2016 - 6 U 12/15
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15.12.2014, Geschäfts-Nr. 419 HKO 37/14, geändert:.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15.12.2014, Geschäftsnummer 419 HKO 37/14, aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, ihr wegen einer Lieferfristüberschreitung am 11.05.2013 im Umfang des zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrages mit der Vertragsnummer SB 08 VOG ... Deckung zu gewähren.

  • OLG Celle, 10.02.2011 - 8 U 118/10

    Transportversicherungsbedingungen; Verfügung von hoher Hand

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.11.2016 - 6 U 12/15
    Das OLG Celle (Urteil vom 10.2.2011, 8 U 118/10) hat das "Anhalten" durch den Zoll (der Zoll hatte ein Transportfahrzeug mit allen möglichen Gütern angehalten, weil auch geschmuggelte Zigaretten mit transportiert worden waren) als "Eingriff von hoher Hand" angesehen (juris-Tz. 51).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.02.2016 - 6 U 12/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37092
OLG Stuttgart, 23.02.2016 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2016,37092)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.02.2016 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2016,37092)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2016,37092)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)

    - Wüstenrot 3 -, Beschwer bei Erstattung einer Fehlanzeige, Negativattest, Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Buchauszug, Passivlegitimation aller vertretener U bei Konzernvertretern, Abgrenzung Anspruch auf Ergänzung / Neuerteilung

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86

    Begründung der Anschlußberufung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2016 - 6 U 12/15
    Denn in diesem Fall ist die selbständige Berufung als mutmaßlich von dem U gewollte Anschlussberufung zu behandeln, deren Zulässigkeit nicht vom Erreichen der Berufungssumme abhängt (unter Bezugnahme auf BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86 - Juris ).
  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 338/09

    Berufung gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Nachholung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2016 - 6 U 12/15
    Macht der HV geltend, dass er aufgrund des begehrten Buchauszugs weitere Provisionsansprüche in Höhe von mindestens 3.500,00 EUR erwarte, ist auch bei der Bemessung der Beschwer gemäß § 3 ZPO, nach der nur ein zu schätzender Teilwert des Anspruchs anzusetzen ist, dessen Durchsetzung die verlangte Information dienen soll, der Beschwerdewert von mindestes EUR 600, 00 überschritten (unter Bezugnahme auf BGH, 10.02.2011 - III ZR 338/09 - Juris Tz. 9).
  • OLG Frankfurt, 13.12.1994 - 5 U 214/93

    Durchsetzung des Auskunftsanspruchs eines Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2016 - 6 U 12/15
    Der U ist nicht verpflichtet, etwa durch einen kompletten Buchauszug über alle seine Geschäftsvorgänge zu belegen, dass sich darunter keine provisionspflichtigen Geschäfte befinden (unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt/Main, 13.12.1994 - 5 U 214/93 -).
  • KG, 02.05.2002 - 2 U 7/01

    Provisionsansprüche eines Bezirkshandelsvertreters - vereinbarungsgemäße

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2016 - 6 U 12/15
    Ungeachtet der Frage, ob aus der Formulierung des § 87 c Abs. 2 HGB zu folgern ist, dass die Entstehung des Anspruchs auf Erteilung des Buchauszugs eine zunächst erfolgte Abrechnung der Provisionsansprüche voraussetzt (unter Bezugnahme auf KG, 02.05.2002 - 2 U 7/01 - LS 14) oder ob der Buchauszug auch gefordert werden kann, bevor eine Abrechnung vorliegt, sind die subjektiven Voraussetzungen für einen Verjährungsbeginn grundsätzlich erst dann gegeben, wenn dem HV eine Abrechnung über seine Provisionen vorliegt.
  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2016 - 6 U 12/15
    Der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs erstreckt sich nicht nur auf das Zustandekommen und den Inhalt provisionspflichtiger Geschäfte, sondern auf alle für die Provision des HV bedeutsamen Umstände, also insbesondere auch auf die zeitlich nachfolgende Ausführung des vermittelten Vertrages (im Anschluss an BGH, 21.01.2001 - VIII ZR 149/99 - LS 1 - Axa Colonia 1 -).
  • BGH, 21.08.2014 - VII ZR 145/13

    Bemessung der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2016 - 6 U 12/15
    Für die Bemessung der Beschwer des U, der zur Erteilung eines Buchauszugs verurteilt wurde, ist nach § 511 ZPO nicht der Wert des Auskunftsanspruchs maßgeblich, sondern der Aufwand an Zeit und Kosten, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert (im Anschluss an BGH, 21.08.2014 - VII ZR 145/13 - LS 2).
  • OLG Hamm, 14.05.2003 - 35 U 36/02

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Handelsvertreters auf Ergänzung des ihm

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2016 - 6 U 12/15
    Es ist Sache des HV, substantiiert darzulegen, inwieweit der vom U erteilte Buchauszug an Mängeln leidet oder unvollständig ist mit der Folge dass der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs noch nicht endgültig erfüllt ist (unter Bezugnahme auf OLG Hamm, 14.05.2003 - 35 U 36/02 - LS 20).
  • OLG Oldenburg, 04.04.2011 - 13 U 27/10

    Verjährung von Informationsansprüchen gem. § 87c HGB; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2016 - 6 U 12/15
    Die Verjährung des Anspruchs auf Buchauszug beginnt in der Regel nicht vor der Abrechnung, weil der HV mangels endgültiger Abrechnung regelmäßig keine hinreichende Kenntnis von der Notwendigkeit der Rechtsverfolgung erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (im Anschluss an OLG Oldenburg, 04.04.2011 - 13 U 27/10 - LS 26, 27).
  • OLG Hamm, 30.01.2017 - 18 U 94/16

    Verjährung; Anspruch auf Buchauszug

    Sofern der Handelsvertreter eine Abrechnung erhalten hat, die nicht erkennbar vorläufig oder unvollständig ist und sich auf einen bestimmten Zeitraum bezieht, liegt damit nach Auffassung des Senats auch hinreichende Kenntnis der den Buchauszugsanspruch begründenden Umstände vor (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2016 - 6 U 12/15 -, IHR 2016, 211).
  • OLG München, 31.07.2019 - 7 U 4012/17

    Anspruch auf Buchauszug

    Denn dann erst erhält der Handelsvertreter regelmäßig Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen (BGH, aaO, Rdnr. 25) und kann beurteilen, ob es weiterer Auskünfte in Form des Buchauszugs zur Durchsetzung seines Provisionsanspruchs bedarf (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2016, Az. 6 U 12/15, Rdnr. 65).
  • OLG Hamm, 30.01.2017 - 18 U 96/16

    Fälligkeit und Beginn der Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf

    Sofern der Handelsvertreter eine Abrechnung erhalten hat, die nicht erkennbar vorläufig oder unvollständig ist und sich auf einen bestimmten Zeitraum bezieht, liegt damit nach Auffassung des Senats auch hinreichende Kenntnis der den Buchauszugsanspruch begründenden Umstände vor (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2016 - 6 U 12/15 -, IHR 2016, 211).
  • OLG München, 11.04.2018 - 7 U 1972/17

    Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs

    Denn dann erst erhält der Handelsvertreter regelmäßig Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen (BGH, aaO, Rdnr. 25) und kann beurteilen, ob es weiterer Auskünfte in Form des Buchauszugs zur Durchsetzung seines Provisionsanspruchs bedarf (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2016, Az. 6 U 12/15, Rdnr. 65).
  • OLG München, 17.04.2019 - 7 U 2711/18

    Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges

    Denn dann erst erhält der Handelsvertreter regelmäßig Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen (BGH, aaO, Rdnr. 25) und kann beurteilen, ob es weiterer Auskünfte in Form des Buchauszugs zur Durchsetzung seines Provisionsanspruchs bedarf (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2016, Az. 6 U 12/15, Rdnr. 65).
  • OLG Hamm, 30.01.2017 - 18 U 95/16

    Fälligkeit und Beginn der Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf

    Sofern der Handelsvertreter eine Abrechnung erhalten hat, die nicht erkennbar vorläufig oder unvollständig ist und sich auf einen bestimmten Zeitraum bezieht, liegt damit nach Auffassung des Senats auch hinreichende Kenntnis der den Buchauszugsanspruch begründenden Umstände vor (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2016 - 6 U 12/15 -, IHR 2016, 211).
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