Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 12/22   

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https://dejure.org/2022,17645
OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 12/22 (https://dejure.org/2022,17645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.06.2022 - 6 U 12/22 (https://dejure.org/2022,17645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juni 2022 - 6 U 12/22 (https://dejure.org/2022,17645)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Ausgezeichnete Matratze - Irreführende Werbung mit vom Verwender golden gerahmtem und mit Benotungscharakter überschriebenem Siegel der Stiftung Warentest

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 5 UWG
    Irreführende Werbung mit Siegel der Stiftung Warentest (ausgezeichnete Matratze)

  • kanzlei.biz

    Irreführende Werbung durch golden umrahmtes Zusatzsiegel über Testsiegel der Stiftung Warentest

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 3 UWG ; § 5 UWG
    Irreführende Werbung mit Siegel der Stiftung Warentest (ausgezeichnete Matratze)

  • rechtsportal.de

    § 3 UWG ; § 5 UWG
    Irreführende Werbung mit Siegel der Stiftung Warentest (ausgezeichnete Matratze)

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung mit Siegel der Stiftung Warentest

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Was im Warentest gut abschneidet, darf nicht als ausgezeichnet beworben werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2022, Dok. 048
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11

    Standardisierte Mandatsbearbeitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 12/22
    Eine Irreführung durch Verschweigen von Tatsachen ist anzunehmen, wenn der verschwiegenen Tatsache nach der Auffassung des Verkehrs eine besondere Bedeutung zukommt, so dass das Verschweigen geeignet ist, das Publikum in relevanter Weise irrezuführen, also seine Entschließung zu beeinflussen (vgl. BGH GRUR 2013, 945 Rn 34 - Standardisierte Mandatsbearbeitung).

    Eine Irreführung durch Unterlassen gemäß § 5 a Abs. 1 UWG setzt die Verletzung einer Aufklärungspflicht voraus (vgl. BGH, GRUR 2013, 945 Rn 34 - Standardisierte Mandatsbearbeitung; Harte/Henning/Dreyer UWG, 4. Aufl., § 5 a Rn 51).

    Er ist nicht generell verpflichtet, auch auf weniger vorteilhafte oder gar negative Eigenschaften des eigenen Angebots hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 2013, 945 Rn 34 - Standardisierte Mandatsbearbeitung; Köhler/Bornkamm/Feddersen UWG, 40. Aufl., § 5 a Rn 2.7; Harte/Henning/Dreyer a.a.O. § 5 a Rn 51; Ohly/Sosnitza UWG, 7. Aufl., § 5 a Rn 24; MüKoUWG, 2. Aufl., § 5 a Rn 107).

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 12/22
    Entscheidend ist die Auffassung der Verkehrskreise, an die sich die Werbung richtet (z.B. BGH GRUR 2016, 521 Rn 10 - Durchgestrichener Preis II; BGH GRUR 2020, 1226 Rn 14 - LTE-Geschwindigkeit).
  • OLG Frankfurt, 18.11.2021 - 6 W 92/21

    Irreführende Werbung mit Testergebnissen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 12/22
    Wie der Senat schon in der Entscheidung 6 W 92/21 ausgeführt hat, nimmt der Verkehr die Werbeaussage nicht flüchtig wahr, da es sich bei Matratzen um langlebige und höherpreisige Produkte handelt, die der Verkehr nur in großen zeitlichen Abständen erwirbt (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.11.2021 - 6 W 92/21 = GRUR-RS 2021, 38358 Rn 16).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 12/22
    Nach den Grundsätzen der Blickfangwerbung kann immer dann, wenn der Blickfang für sich genommen eine Fehlvorstellung auslöst, eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (vgl. BGH GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 2000, 911, 912 - Computerwerbung I; BGH GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 12/22
    Nach den Grundsätzen der Blickfangwerbung kann immer dann, wenn der Blickfang für sich genommen eine Fehlvorstellung auslöst, eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (vgl. BGH GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 2000, 911, 912 - Computerwerbung I; BGH GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 12/22
    Nach den Grundsätzen der Blickfangwerbung kann immer dann, wenn der Blickfang für sich genommen eine Fehlvorstellung auslöst, eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (vgl. BGH GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 2000, 911, 912 - Computerwerbung I; BGH GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 89/12

    Matratzen Factory Outlet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 12/22
    Irreführend ist eine Angabe, wenn sie bei den Adressaten eine Vorstellung erzeugt, die mit den wirklichen Verhältnissen nicht im Einklang steht (BGH GRUR 2013, 1254 Rn 15 - Matratzen Factory Outlet; BGH GRUR 2016, 1193 Rn 20 - Ansprechpartner; BGH GRUR 2018, 1263 Rn 11 - Vollsynthetisches Motorenöl).
  • BGH, 21.06.2018 - I ZR 157/16

    Vorliegen einer Irreführung über wesentliche Merkmale einer Ware in Bezug auf ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 12/22
    Irreführend ist eine Angabe, wenn sie bei den Adressaten eine Vorstellung erzeugt, die mit den wirklichen Verhältnissen nicht im Einklang steht (BGH GRUR 2013, 1254 Rn 15 - Matratzen Factory Outlet; BGH GRUR 2016, 1193 Rn 20 - Ansprechpartner; BGH GRUR 2018, 1263 Rn 11 - Vollsynthetisches Motorenöl).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 12/22
    Eine dreiste Lüge, für die kein vernünftiger Anlass besteht, kann auch dann nicht zugelassen werden, wenn ein Sternchenhinweis eine Korrektur enthält (vgl. BGH GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH GRUR 2012, 184 Rn 28 - Branchenbuch Berg).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 12/22
    Abzustellen ist auf den durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH GRUR 2004, 435, 436 - FrühlingsgeFlüge; BGH GRUR 2004, 793.796 - Sportlernahrung II).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

  • BGH, 25.06.2020 - I ZR 96/19

    LTE-Geschwindigkeit

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 275/01

    Sportlernahrung II

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 151/15

    Ansprechpartner - Wettbewerbsverstoß: Konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.08.2022 - 6 U 12/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,53915
OLG Hamburg, 05.08.2022 - 6 U 12/22 (https://dejure.org/2022,53915)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.08.2022 - 6 U 12/22 (https://dejure.org/2022,53915)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. August 2022 - 6 U 12/22 (https://dejure.org/2022,53915)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.03.2022 - 6 U 12/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28850
OLG Stuttgart, 25.03.2022 - 6 U 12/22 (https://dejure.org/2022,28850)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.03.2022 - 6 U 12/22 (https://dejure.org/2022,28850)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. März 2022 - 6 U 12/22 (https://dejure.org/2022,28850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 294 BGB, § 295 BGB, § 357 Abs 4 S 1 BGB, § 357 Abs 4 S 2 BGB, § 358 Abs 4 S 1 BGB
    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Fehlendes Angebot zur Rückgabe des finanzierten Fahrzeugs

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Kfz-Finanzierung; Nichtrückgabe des finanzierten Fahrzeugs; Leistungsverweigerungsrecht eines Darlehensgebers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.01.2022 - XI ZR 559/20

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2022 - 6 U 12/22
    Soweit der Kläger mit seinem Berufungsantrag zu 1 einen Anspruch aus § 358 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 355 Abs. 3 S. 1 BGB auf Rückgewähr der von ihm an die Beklagte geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen geltend macht, hat das Landgericht richtig entschieden, dass die Klage derzeit unbegründet ist (vgl. jeweils zu vergleichbaren Sachverhalten BGH, Urteil vom 30. März 2021 - XI ZR 193/20 -, Rn. 16, juris; BGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - XI ZR 608/20 -, Rn. 14 f., juris; BGH, Urteil vom 25. Januar 2022 - XI ZR 559/20 -, Rn. 15 f., juris).

    Das Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers aus § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB besteht sowohl hinsichtlich der Zahlungen bis zum Widerruf als auch der danach geleisteten Raten (BGH, Urteil vom 25. Januar 2022 - XI ZR 559/20 -, Rn. 17, juris).

    Soweit der Kläger Zahlung "nach Rückgabe" des Fahrzeugs verlangt, setzt dies in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 BGB voraus, dass die Beklagte mit der Entgegennahme des Fahrzeugs im Verzug der Annahme ist (BGH, Urteil vom 30. März 2021 - XI ZR 193/20 -, Rn. 16, juris; BGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - XI ZR 608/20 -, Rn. 14 f., juris; BGH, Urteil vom 25. Januar 2022 - XI ZR 559/20 -, Rn. 15, juris), während § 259 ZPO in einer Konstellation wie der vorliegenden nicht neben § 322 Abs. 2 BGB zur Anwendung kommt (vorausgesetzt in BGH, a.a.O.).

    Soweit im Allgemeinen im Fall einer wie demnach hier derzeit unbegründeten Leistungsklage statt der Abweisung als derzeit unbegründet die Feststellung des fraglichen Anspruchs denkbar ist (Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl., § 308 Rn. 4 m. N. zur Rspr.), ist die Klage in einer Konstellation wie der vorliegenden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 30.03.2021 - XI ZR 193/20 -, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 608/20 -, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 -, juris Rn. 15) als derzeit unbegründet abzuweisen, ohne dass der Beklagten durch eine Rechtskraft dieser Entscheidung weitere Einwendungen abgeschnitten wären (OLG Stuttgart, Urteil vom 1. März 2022 - 6 U 551/19 -, Rn. 19, juris).

  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 608/20

    Die Rechtsfolgen des Widerrufs eines mit einem Kaufvertrag verbundenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2022 - 6 U 12/22
    Soweit der Kläger mit seinem Berufungsantrag zu 1 einen Anspruch aus § 358 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 355 Abs. 3 S. 1 BGB auf Rückgewähr der von ihm an die Beklagte geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen geltend macht, hat das Landgericht richtig entschieden, dass die Klage derzeit unbegründet ist (vgl. jeweils zu vergleichbaren Sachverhalten BGH, Urteil vom 30. März 2021 - XI ZR 193/20 -, Rn. 16, juris; BGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - XI ZR 608/20 -, Rn. 14 f., juris; BGH, Urteil vom 25. Januar 2022 - XI ZR 559/20 -, Rn. 15 f., juris).

    Soweit der Kläger Zahlung "nach Rückgabe" des Fahrzeugs verlangt, setzt dies in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 BGB voraus, dass die Beklagte mit der Entgegennahme des Fahrzeugs im Verzug der Annahme ist (BGH, Urteil vom 30. März 2021 - XI ZR 193/20 -, Rn. 16, juris; BGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - XI ZR 608/20 -, Rn. 14 f., juris; BGH, Urteil vom 25. Januar 2022 - XI ZR 559/20 -, Rn. 15, juris), während § 259 ZPO in einer Konstellation wie der vorliegenden nicht neben § 322 Abs. 2 BGB zur Anwendung kommt (vorausgesetzt in BGH, a.a.O.).

    Eine richtlinienkonforme Auslegung darf nicht dazu führen, dass einer nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Norm ein entgegengesetzter Sinn gegeben oder der normative Gehalt der Norm grundlegend neu bestimmt wird (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - XI ZR 608/20 -, Rn. 19 f., juris, m. w. N. zur Rspr. auch des Europäischen Gerichtshofs).

    Soweit im Allgemeinen im Fall einer wie demnach hier derzeit unbegründeten Leistungsklage statt der Abweisung als derzeit unbegründet die Feststellung des fraglichen Anspruchs denkbar ist (Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl., § 308 Rn. 4 m. N. zur Rspr.), ist die Klage in einer Konstellation wie der vorliegenden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 30.03.2021 - XI ZR 193/20 -, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 608/20 -, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 -, juris Rn. 15) als derzeit unbegründet abzuweisen, ohne dass der Beklagten durch eine Rechtskraft dieser Entscheidung weitere Einwendungen abgeschnitten wären (OLG Stuttgart, Urteil vom 1. März 2022 - 6 U 551/19 -, Rn. 19, juris).

  • BGH, 30.03.2021 - XI ZR 193/20

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2022 - 6 U 12/22
    Soweit der Kläger mit seinem Berufungsantrag zu 1 einen Anspruch aus § 358 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 355 Abs. 3 S. 1 BGB auf Rückgewähr der von ihm an die Beklagte geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen geltend macht, hat das Landgericht richtig entschieden, dass die Klage derzeit unbegründet ist (vgl. jeweils zu vergleichbaren Sachverhalten BGH, Urteil vom 30. März 2021 - XI ZR 193/20 -, Rn. 16, juris; BGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - XI ZR 608/20 -, Rn. 14 f., juris; BGH, Urteil vom 25. Januar 2022 - XI ZR 559/20 -, Rn. 15 f., juris).

    Soweit der Kläger Zahlung "nach Rückgabe" des Fahrzeugs verlangt, setzt dies in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 BGB voraus, dass die Beklagte mit der Entgegennahme des Fahrzeugs im Verzug der Annahme ist (BGH, Urteil vom 30. März 2021 - XI ZR 193/20 -, Rn. 16, juris; BGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - XI ZR 608/20 -, Rn. 14 f., juris; BGH, Urteil vom 25. Januar 2022 - XI ZR 559/20 -, Rn. 15, juris), während § 259 ZPO in einer Konstellation wie der vorliegenden nicht neben § 322 Abs. 2 BGB zur Anwendung kommt (vorausgesetzt in BGH, a.a.O.).

    Soweit im Allgemeinen im Fall einer wie demnach hier derzeit unbegründeten Leistungsklage statt der Abweisung als derzeit unbegründet die Feststellung des fraglichen Anspruchs denkbar ist (Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl., § 308 Rn. 4 m. N. zur Rspr.), ist die Klage in einer Konstellation wie der vorliegenden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 30.03.2021 - XI ZR 193/20 -, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 608/20 -, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 -, juris Rn. 15) als derzeit unbegründet abzuweisen, ohne dass der Beklagten durch eine Rechtskraft dieser Entscheidung weitere Einwendungen abgeschnitten wären (OLG Stuttgart, Urteil vom 1. März 2022 - 6 U 551/19 -, Rn. 19, juris).

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2022 - 6 U 12/22
    Auch das würde - unabhängig von allem anderen - voraussetzen, dass der Kläger die von ihm selbst aus dem Rückgewährschuldverhältnis geschuldete Leistung der Beklagten in einer den Annahmeverzug begründenden Weise angeboten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, BGHZ 227, 253 Rn. 25, juris).
  • BGH, 01.06.2021 - XI ZR 149/20

    Widerruf einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2022 - 6 U 12/22
    Allein darin, dass die Beklagte vorgerichtlich und im Rechtsstreit das Vorliegen der materiellrechtlichen Voraussetzungen eines wirksamen Widerrufs bestritten hat, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht die Erklärung, dass sie die Leistung nicht annehmen werde (BGH, Urteil vom 1. Juni 2021 - XI ZR 149/20 -, Rn. 17 a. E, juris).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2022 - 6 U 551/19

    Widerruf eines mit einem Kraftfahrzeugkauf verbundenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2022 - 6 U 12/22
    Soweit im Allgemeinen im Fall einer wie demnach hier derzeit unbegründeten Leistungsklage statt der Abweisung als derzeit unbegründet die Feststellung des fraglichen Anspruchs denkbar ist (Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl., § 308 Rn. 4 m. N. zur Rspr.), ist die Klage in einer Konstellation wie der vorliegenden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 30.03.2021 - XI ZR 193/20 -, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 608/20 -, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 -, juris Rn. 15) als derzeit unbegründet abzuweisen, ohne dass der Beklagten durch eine Rechtskraft dieser Entscheidung weitere Einwendungen abgeschnitten wären (OLG Stuttgart, Urteil vom 1. März 2022 - 6 U 551/19 -, Rn. 19, juris).
  • LG Ravensburg, 08.01.2021 - 2 O 160/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2022 - 6 U 12/22
    Bei alledem stellen sich keine offenen europarechtlichen Fragen, so dass auch kein Anlass besteht, den Rechtsstreit im Hinblick auf die Vorabentscheidungsersuchen des Einzelrichters des Landgerichts Ravensburg vom 8. Januar 2021 (2 O 160/20, 2 O 320/20, juris) und vom 19. März 2021 (2 O 282/19, 2 O 384/19, 2 O 474/20, 2 O 480/20, juris) auszusetzen.
  • LG Ravensburg, 19.03.2021 - 2 O 282/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2022 - 6 U 12/22
    Bei alledem stellen sich keine offenen europarechtlichen Fragen, so dass auch kein Anlass besteht, den Rechtsstreit im Hinblick auf die Vorabentscheidungsersuchen des Einzelrichters des Landgerichts Ravensburg vom 8. Januar 2021 (2 O 160/20, 2 O 320/20, juris) und vom 19. März 2021 (2 O 282/19, 2 O 384/19, 2 O 474/20, 2 O 480/20, juris) auszusetzen.
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 27/00

    Begründetheit des Werklohnanspruchs bei Ablehnung der Annahme der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2022 - 6 U 12/22
    Zwar ist es zulässig, wenn der vorleistungspflichtige Kläger die auf einen Austausch Zug um Zug gerichtete Leistungsklage mit einem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges verbindet (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 27/00 -, Rn. 22, juris).
  • EuGH - C-232/21 (anhängig)

    Volkswagen Bank und Audi Bank

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2022 - 6 U 12/22
    Daran vermag die Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 31. August 2021 in der Rechtssache C-232/21 nichts zu ändern.
  • OLG Stuttgart, 14.02.2023 - 6 U 116/20

    Widerruf eines Darlehensvertrags; Ablauf der Widerrufsfrist; Wertersatz für

    Es kann dahinstehen, ob die nationale Regelung in § 357 Abs. 4 BGB zur Vorleistungspflicht des Verbrauchers mit dem europarechtlichen Äquivalenz- und Effektivitätsprinzip (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 25. März 2022 - 6 U 12/22 -, Rn. 10, juris) in Einklang steht.
  • OLG Stuttgart, 22.06.2022 - 6 U 56/22

    Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs eines zur Finanzierung eines PKW-Kaufs

    Es kann dahinstehen, ob mit den Erwägungen der Europäischen Kommission angenommen werden kann, eine nationale Regelung, die wie § 357 Abs. 4 BGB eine Vorleistungspflicht des Verbrauchers vorsehe, verstoße gegen das Äquivalenz- und Effektivitätsprinzip (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 25. März 2022 - 6 U 12/22 -, Rn. 10, juris).
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   OLG Stuttgart, 30.05.2022 - 6 U 12/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13508
OLG Stuttgart, 30.05.2022 - 6 U 12/22 (https://dejure.org/2022,13508)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.05.2022 - 6 U 12/22 (https://dejure.org/2022,13508)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - 6 U 12/22 (https://dejure.org/2022,13508)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 294 BGB, § 295 BGB, § 357 Abs 4 S 1 BGB, § 357 Abs 4 S 2 BGB, § 358 Abs 4 S 1 BGB
    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Fehlendes Angebot zur Rückgabe des finanzierten Fahrzeugs

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Wirksamkeit des Widerrufs eines zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrages; Leistungsverweigerungsrecht eines Darlehensgebers; Fehlendes Angebot zur Rückgabe des finanzierten Fahrzeugs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.05.2022 - 6 U 12/22
    Der Umstand, dass andere Obergerichte bei vergleichbarem Sachverhalt unter Anwendung derselben Obersätze zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, macht es nicht erforderlich, dass das Berufungsgericht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung durch Urteil mit Zulassung der Revision entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2003 - XI ZR 238/02 -, juris).
  • EuGH - C-232/21 (anhängig)

    Volkswagen Bank und Audi Bank

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.05.2022 - 6 U 12/22
    Unabhängig vom Vorliegen des Gläubigerverzugs sei die Annahme einer Vorleistungspflicht des Darlehensnehmers mit den verbraucherschützenden Bestimmungen des Europarechts, insbesondere mit Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b) der Richtlinie 2008/48/EG nicht zu vereinbaren, was durch eine Stellungnahme der EU-Kommission vom 31. August 2021 in der Rechtssache C-232/21 bestätigt werde.
  • BGH, 12.04.2022 - XI ZR 179/21

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.05.2022 - 6 U 12/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Vorleistungspflicht des Verbrauchers trotz der Zurückweisung des Widerrufs durch den Darlehensgeber Bestand (BGH, Beschluss vom 12. April 2022 - XI ZR 179/21 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 01.06.2021 - XI ZR 149/20

    Widerruf einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.05.2022 - 6 U 12/22
    Und allein darin, dass die Beklagte vorgerichtlich und im Rechtsstreit das Vorliegen der materiellrechtlichen Voraussetzungen eines wirksamen Widerrufs bestritten hat, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht die Erklärung, dass sie die Leistung nicht annehmen werde (BGH, Urteil vom 1. Juni 2021 - XI ZR 149/20 -, Rn. 17 a. E, juris).
  • LG Wuppertal, 02.02.2023 - 4 O 344/21

    Autofinanzierung: Kein Widerrufsrecht nach Treu und Glauben

    Damit endeten die Wirkungen eines gemäß § 295 BGB begründeten Gläubigerverzugs (vgl. dazu OLG Stuttgart , Beschluss vom 30.05.2022 - 6 U 12/22 -, Rn. 20, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.03.2022 - 6 U 12/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17037
OLG Oldenburg, 30.03.2022 - 6 U 12/22 (https://dejure.org/2022,17037)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.03.2022 - 6 U 12/22 (https://dejure.org/2022,17037)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. März 2022 - 6 U 12/22 (https://dejure.org/2022,17037)
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Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein Schmerzensgeld für Quarantäne - Keine Amtshaftungsansprüche aufgrund einer Quarantäne-Anordnung

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